Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München stärkt die Rechte von Patienten bei Schönheitsbehandlungen massiv. Werden Risiken vor dem Eingriff nicht nachweislich besprochen, muss der Arzt das Honorar vollständig erstatten.
Der Zahnarztbesuch endet oft mit einer teuren Überraschung. Wir klären auf, welche Behandlungen Kassenleistung sind und wo Patienten tief in die eigene Tasche greifen müssen.