Das Girokonto ist die Grundlage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Doch Kontomodelle, Gebühren und Rechte unterscheiden sich erheblich. Dieser Ratgeber erklärt, welche Kontoarten es 2026 gibt, welche Rechte Sie gegenüber der Bank haben, was ein Konto kosten darf und wie ein Wechsel funktioniert. Detailfragen behandelt die Kategorie Girokonto.
Das Girokonto als Zahlungsdienstvertrag
Rechtlich ist das Girokonto ein Zahlungsdiensterahmenvertrag nach § 675f BGB. Die Bank verpflichtet sich, Zahlungsvorgänge auszuführen — Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen. Der Kontoinhaber zahlt dafür ein vereinbartes Entgelt. Aus diesem Vertrag ergeben sich beiderseitige Rechte und Pflichten, etwa Informationspflichten der Bank und die Pflicht des Kunden, Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren.
Welche Kontoarten gibt es?
| Kontoart | Für wen | Besonderheit |
|---|---|---|
| Einzelkonto | Privatpersonen | Standardkonto, ein Inhaber |
| Gemeinschaftskonto | Paare, WGs | Oder- oder Und-Konto |
| Basiskonto | alle, auch ohne feste Bonität | gesetzlicher Anspruch |
| Geschäftskonto | Selbstständige, Firmen | Trennung privat/geschäftlich |
| P-Konto | Schuldner | Pfändungsschutz |
Beim Gemeinschaftskonto ist die Unterscheidung wichtig: Beim Oder-Konto darf jeder Inhaber allein verfügen, beim Und-Konto nur gemeinsam. Das Oder-Konto birgt Risiken, etwa bei Trennung oder Pfändung eines Partners. Details erläutert der Beitrag Gemeinschaftskonto 2026: Oder-Konto, Und-Konto.
Der Anspruch auf ein Basiskonto
Seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes (ZKG) hat in Deutschland praktisch jeder einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto. Nach §§ 31 ff. ZKG muss jede Bank, die Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, auf Antrag ein Basiskonto eröffnen — unabhängig von Bonität, Einkommen oder Wohnsitz. Auch wohnungslose Menschen und Geflüchtete haben diesen Anspruch.
Die Bank darf den Antrag nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ablehnen, etwa wenn bereits ein nutzbares Konto besteht. Lehnt sie unberechtigt ab, kann sich der Betroffene an die BaFin wenden, die ein Verwaltungsverfahren durchführt. Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt; die Entgelte müssen angemessen sein.
Was darf ein Girokonto kosten?
Die Banken legen ihre Entgelte selbst fest, müssen sie aber transparent ausweisen. Üblich sind heute Modelle mit monatlicher Grundgebühr, teils gestaffelt nach Geldeingang oder Nutzung. Vollständig kostenlose Konten gibt es noch, häufig aber an Bedingungen geknüpft, etwa einen Mindestgeldeingang.
Wichtig ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Gebührenänderungen: Banken dürfen Entgelte nicht mehr über eine bloße Zustimmungsfiktion in den AGB erhöhen. Erforderlich ist die aktive Zustimmung des Kunden. Wer in der Vergangenheit unzulässig erhöhten Gebühren ausgesetzt war, kann diese unter Umständen zurückfordern. Wie das geht, zeigt der Beitrag Girokonto-Gebühren zurückfordern 2026 nach BGH-Urteil.
Dispokredit: teuer, aber flexibel
Viele Girokonten erlauben eine Überziehung über den eingeräumten Dispositionskredit (§ 504 BGB). Der Dispozins gehört zu den teuersten Kreditformen überhaupt. Wird das Konto über den Dispo hinaus überzogen (geduldete Überziehung, § 505 BGB), können noch höhere Zinsen anfallen. Wer den Dispo dauerhaft nutzt, sollte über eine Umschuldung in einen günstigeren Ratenkredit nachdenken.
Kontowechsel: Ihr gesetzlicher Anspruch
Der Wechsel der Bank ist gesetzlich erleichtert. Nach §§ 20 ff. ZKG sind Banken zur Kontowechselhilfe verpflichtet: Die neue Bank unterstützt bei der Übertragung von Daueraufträgen und Lastschriften, die alte Bank liefert die nötigen Informationen. Die gesetzlichen Fristen sorgen dafür, dass der Wechsel innerhalb weniger Tage abläuft.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet der Beitrag Kontowechsel 2026: Schritt für Schritt zur neuen Bank.
Kündigung des Kontos
Der Kunde kann ein Girokonto jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 675h BGB). Etwaige zu viel gezahlte Entgelte sind anteilig zu erstatten. Die Bank wiederum kann ein Konto ordentlich kündigen, in der Regel mit einer Frist von zwei Monaten. Bei einem Basiskonto gelten besondere Schutzvorschriften: Eine Kündigung durch die Bank ist nur in den gesetzlich genannten Fällen zulässig.
Pfändungsschutz: das P-Konto
Bei drohender oder laufender Kontopfändung schützt das Pfändungsschutzkonto das Existenzminimum. Jeder hat nach § 850k ZPO Anspruch darauf, sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln; die Bank muss dies innerhalb von vier Geschäftstagen kostenlos vornehmen. Geschützt ist der gesetzliche Grundfreibetrag — bis 30. Juni 2026 sind das 1.560,00 Euro, ab 1. Juli 2026 dann 1.590,00 Euro monatlich. Wie der Schutz im Detail wirkt, erklärt der Beitrag Kontopfändung 2026: So schützen Sie Ihr Geld.
Konto für Minderjährige und Studierende
Auch Minderjährige können ein Konto haben, in der Regel auf Guthabenbasis und mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (§ 1629 BGB). Eine Überziehung ist ausgeschlossen. Für Studierende bieten viele Banken kostenlose Modelle an, deren Bedingungen aber nach Studienende oft entfallen. Worauf zu achten ist, behandelt der Beitrag Girokonto für Studierende 2026.
Checkliste: das passende Girokonto
- Tatsächliche Gebühren inklusive Bedingungen vergleichen.
- Prüfen, ob ein Mindestgeldeingang verlangt wird.
- Filialnähe oder reines Online-Banking abwägen.
- Dispozins vergleichen, falls Überziehung wahrscheinlich ist.
- Bei Schulden frühzeitig P-Konto-Option bedenken.
- Bei Ablehnung an Anspruch auf Basiskonto denken.
Konto online eröffnen: Video-Ident und Sicherheit
Die Kontoeröffnung läuft heute meist online ab. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz dienen das Video-Ident-Verfahren oder das klassische Post-Ident. Beim Video-Ident weist sich der Kunde per Videoanruf mit dem Ausweis aus. Das Verfahren ist anerkannt und sicher, sofern es über den offiziellen Weg der Bank erfolgt. Vorsicht ist geboten, wenn Dritte zu einer Identifizierung auffordern — Betrüger nutzen gefälschte Identifizierungen, um Konten auf fremde Namen zu eröffnen.
Verwahrentgelt und Negativzinsen
In der Phase niedriger oder negativer Zinsen führten manche Banken ein sogenanntes Verwahrentgelt auf Guthaben ein. Gerichte haben solche Klauseln in mehreren Fällen für unwirksam erklärt, insbesondere wenn sie auf bereits bestehende Konten ohne wirksame Vereinbarung angewendet wurden. Wer ein Verwahrentgelt gezahlt hat, kann je nach Fallgestaltung eine Rückforderung nach Bereicherungsrecht (§ 812 BGB) prüfen. Ob ein Entgelt zulässig war, hängt von der konkreten Vereinbarung ab.
Daueraufträge und Lastschriften verwalten
Über das Girokonto laufen wiederkehrende Zahlungen als Dauerauftrag oder SEPA-Lastschrift. Einen Dauerauftrag richtet der Kontoinhaber selbst ein und kann ihn jederzeit ändern oder löschen. Bei der Lastschrift ermächtigt der Kunde einen Gläubiger zum Einzug. Eine autorisierte SEPA-Basislastschrift lässt sich nach § 675x BGB binnen acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen; bei fehlendem Mandat sogar binnen dreizehn Monaten. Wie das funktioniert, erklärt die Kategorie Das Lastschriftverfahren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Habe ich Anspruch auf ein Girokonto? Ja. Nach §§ 31 ff. ZKG hat praktisch jeder einen Anspruch auf ein Basiskonto, unabhängig von Bonität und Wohnsitz. Eine Ablehnung ist nur in eng begrenzten Ausnahmen zulässig.
Gibt es 2026 noch kostenlose Girokonten? Ja, jedoch häufig an Bedingungen wie einen Mindestgeldeingang geknüpft. Ein Vergleich der tatsächlichen Konditionen ist entscheidend.
Darf die Bank Gebühren einfach erhöhen? Nein. Nach der BGH-Rechtsprechung ist eine Erhöhung über eine bloße Zustimmungsfiktion in den AGB unwirksam. Erforderlich ist die aktive Zustimmung des Kunden.
Muss ich für die Kontokündigung eine Frist einhalten? Nein. Als Kunde können Sie das Girokonto jederzeit und fristlos kündigen. Zu viel gezahlte Entgelte sind anteilig zu erstatten.
Wie schütze ich mein Konto vor Pfändung? Durch Umwandlung in ein P-Konto. Die Bank muss dies innerhalb von vier Geschäftstagen kostenlos erledigen; der Grundfreibetrag ist dann automatisch geschützt.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
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