Das Unternehmen Kölln hat eine Charge des Schoko-Müslis Kölln Zauberfleks in der 375-Gramm-Packung zurückgerufen. Grund dafür ist ein Fremdkörper, der in einer Verpackung entdeckt wurde. Verbraucher werden gebeten, das betroffene Produkt nicht zu verzehren und in den Handel zurückzubringen. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf ndr.
Der Rückruf betrifft Ware des Unternehmens mit Sitz in Elmshorn im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein.
Welche Charge vom Rückruf betroffen ist
Zurückgerufen werden ausschließlich Packungen mit folgenden Angaben:
- Produkt: Kölln Zauberfleks Schoko-Müsli, 375 Gramm;
- Chargennummer: L6165;
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 17. April 2027.
Nach Angaben des Herstellers sind andere Chargen sowie weitere Produkte des Unternehmens nicht betroffen.
Was über den Fremdkörper bekannt ist
Nach Angaben von Kölln wurde in einer Verpackung ein größeres Teil aus Hartplastik gefunden. Eine Unternehmenssprecherin erklärte, dass das Kunststoffstück lose in der Packung gelegen habe und nicht in das Produkt eingeschmolzen gewesen sei.
Wegen eines möglichen Verletzungsrisikos entschied sich das Unternehmen, die gesamte betroffene Charge vorsorglich zurückzurufen.
Rückgabe auch ohne Kassenbon möglich
Kunden können die betroffene Packung in dem Supermarkt zurückgeben, in dem sie gekauft wurde. Ein Kassenbon ist dafür nicht erforderlich.
Der Kaufpreis wird vollständig erstattet.
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