EC-Karte gestohlen — was jetzt zählt
Sie greifen in die Tasche — und die Karte ist weg. Gestohlen, verloren, im Taxi liegen gelassen. Was viele nicht wissen: Die nächsten Minuten entscheiden darüber, ob Sie auf dem Schaden sitzen bleiben oder nicht. Denn solange die Karte nicht gesperrt ist, haften Sie für Missbrauch — bis zu 50 Euro, bei grober Fahrlässigkeit sogar voll.
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„Die wichtigste Nummer bei Kartenverlust ist nicht die Polizei — es ist die 116 116. Jede Minute ohne Sperrung ist eine Minute, in der Ihr Konto leer geräumt werden kann.“
Sofortmaßnahmen: Die ersten 30 Minuten
Wer haftet bei Kartenmissbrauch?
Die Haftung ist in § 675v BGB klar geregelt. Entscheidend ist, ob Sie die Karte rechtzeitig gesperrt haben — und ob Sie fahrlässig gehandelt haben:
Was gilt als „grobe Fahrlässigkeit“?
- PIN auf der Karte notiert oder im Portemonnaie aufbewahrt
- Karte unbeaufsichtigt in der Öffentlichkeit liegen lassen
- PIN an Dritte weitergegeben
- Kartenverlust erst nach Tagen gemeldet
Nicht als fahrlässig gilt: Taschendiebstahl, Einbruch in die Wohnung, Raub auf offener Straße — solange Sie die Karte zeitnah sperren.
Kontaktloses Bezahlen ohne PIN — ein Risiko?
Kontaktlose Zahlungen unter 50 Euro benötigen keine PIN. Ein Dieb kann also theoretisch mehrere kleine Beträge abheben, bevor die Karte gesperrt wird. Die gute Nachricht: Die meisten Banken setzen nach 5 kontaktlosen Transaktionen oder einem kumulierten Betrag von 150 Euro eine PIN-Abfrage voraus. Trotzdem gilt: Schnell sperren ist der beste Schutz.
Fazit: 116 116 ist Ihre Lebensversicherung
Karte weg? Sofort die 116 116 anrufen. Dann Polizei. Dann Bank. In dieser Reihenfolge. Wer schnell handelt, haftet maximal für 50 Euro — und oft nicht einmal das, wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt.
Quellen: § 675v BGB – Haftung bei Kartenmissbrauch | Sperr-Notruf 116 116 | BaFin | Verbraucherzentrale – EC-Karte gestohlen

