Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Rechtsprobleme beim Ableben des Kunden
- Was passiert im Erbfall mit dem Bankkonto des Erblassers?
Überweisungen und Daueraufträge laufen grundsätzlich weiter
Der Erbe als neuer Kontoinhaber - Das Bankkonto des Erblassers – Auskunftsanspruch und Verfügungsmacht für Erben
Umfassender Auskunftsanspruch für Erben
Mehrere Erben – Wer ist verfügungsberechtigt? - Muss die Bank nach Eintritt des Erbfalls die Gültigkeit von Vollmachten prüfen?
Wenn der Bevollmächtigte die Konten leert
Prüfungspflicht nur bei offensichtlichem Missbrauch - Das Oder-Konto bei der Bank – Rasche Verfügbarkeit von Geldmitteln nach dem Erbfall
Nachlassabwicklung kostet Geld
Oder-Konto ermöglicht mehr als nur einer Person Zugriff auf das Konto - Wie kann ich mich als Erbe gegenüber der Bank des Erblassers legitimieren?
Der klassische Weg: Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
Unter Umständen auch möglich: Notarielles Testament mitsamt Eröffnungsprotokoll - Der Erblasser hat noch zu Lebzeiten einem Dritten eine Vollmacht erteilt – Was geschieht nach dem Tod des Erblassers?
Generalvollmacht oder Vollmacht inhaltlich beschränkt?
Erbe kann Vollmacht widerrufen - Ehefrau darf als Nichterbin nach Tod des Ehemanns Girokonto nicht aufgrund einer postmortalen Vollmacht auf sich umschreiben
Ehefrau darf über Bankkonto laut Vollmacht „unbeschränkt verfügen“
Umschreibung oder Auflösung des Kontos nicht von Vollmacht gedeckt - Wann fällt ein Kontoguthaben des Erblassers ausnahmsweise nicht zur Gänze in den Nachlass?
Oder-Konto des Erblassers
Der Vertrag zu Gunsten Dritter
Die Bruchteilsgemeinschaft von Eheleuten - Gehört ein Kontoguthaben des Erblassers zum Nachlass?
Erblasser als Kontoinhaber - Ehefrau als Bevollmächtigte
Kontoguthaben sollte der beiderseitigen Alterssicherung dienen - Musterschreiben des Erben an die Bank des Erblassers nach Erbfall wegen Information und Kündigung
Erbe benötigt Informationen über Konten - Sparkasse verwendet unwirksame Vertragsbedingungen zur Frage des Erbnachweises
Sparkasse darf nicht auf Vorlage eines Erbscheins bestehen - Ein Erbfall bleibt dem Finanzamt nicht verborgen – Banken haben Anzeigepflicht
Banken müssen Konten und Depots binnen einen Monats dem Finanzamt melden - Banken müssen dem Finanzamt im Erbfall Konten- und Depotbestände mitteilen
Finanzamt erhält von Banken und Sparkassen im Erbfall Informationen
Anwältin für Bankrecht
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Mustermann Kanzlei
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