Bei den beliebten Diensten WhatsApp, Facebook und Instagram, die zum Meta-Konzern gehören, kam es am 12. Juni zu umfangreichen technischen Problemen. Nutzer aus verschiedenen Ländern meldeten Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Plattformen, beim Versenden von Nachrichten sowie beim Aktualisieren von Inhalten. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf spiegel.
Die ersten Meldungen über die Störungen häuften sich am Nachmittag. Auf Plattformen zur Überwachung von Dienstausfällen berichteten zahlreiche Nutzer, dass einzelne Funktionen von Facebook und Instagram nicht verfügbar seien. Auch beim Messenger WhatsApp wurden Probleme gemeldet.
Meta bestätigte die technischen Schwierigkeiten. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass die zuständigen Teams an der Wiederherstellung des normalen Betriebs arbeiten und die Ursache der Störung untersuchen.
Die Plattformen des Unternehmens werden täglich von Millionen Menschen weltweit für Kommunikation, Informationsaustausch, die Veröffentlichung von Inhalten und geschäftliche Zwecke genutzt. Selbst kurzzeitige Ausfälle können daher erhebliche Auswirkungen auf eine große Zahl von Nutzern haben. Solche Störungen sind häufig regional begrenzt oder nur vorübergehend, führen jedoch regelmäßig zu zahlreichen Beschwerden.
Parallel zu den technischen Problemen steht Meta weiterhin im Fokus europäischer Regulierungsbehörden. Erst vor wenigen Tagen entschied die Europäische Kommission, dass WhatsApp den Zugang für KI-Dienste anderer Anbieter ermöglichen muss und nicht ausschließlich die hauseigenen Lösungen von Meta unterstützen darf.
Nach Ansicht der EU könnte eine Einschränkung für externe Anbieter den Wettbewerb auf dem wachsenden Markt für universelle KI-Assistenten beeinträchtigen. Die Behörden betonen, dass auch kleinere Unternehmen und neue Marktteilnehmer die Möglichkeit haben müssen, mit etablierten Technologiekonzernen zu konkurrieren. Gleichzeitig sollen Nutzer selbst entscheiden können, welche KI-Dienste sie innerhalb von WhatsApp verwenden möchten.
Die Untersuchungen der Europäischen Union zu möglichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht dauern weiterhin an. Meta hatte den Zugang für Drittanbieter zeitweise eingeschränkt und später nur noch gegen Gebühren ermöglicht. Nach Auffassung der EU stellt dies eine potenzielle Hürde für einen fairen Wettbewerb auf dem digitalen Markt dar.
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