Neue Fahrzeuge, die in der Europäischen Union auf den Markt kommen, müssen mit einem System zur Überwachung der Aufmerksamkeit des Fahrers ausgestattet sein. Eine Infrarotkamera erfasst dabei die Blickrichtung und die Kopfhaltung der Person am Steuer. Wird der Blick zu lange von der Straße abgewendet, gibt das Fahrzeug akustische und optische Warnsignale aus. Bei einigen Modellen vibriert zusätzlich das Lenkrad. Die Vorschrift gilt ausschließlich für neue Fahrzeuge. Bereits zugelassene Autos müssen nicht nachgerüstet werden. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf swr.
Das System soll Anzeichen von Unaufmerksamkeit erkennen, ohne Videoaufnahmen zu speichern oder Personen im Fahrzeuginnenraum zu identifizieren.
So funktioniert die Kamera zur Fahrerüberwachung
Die Kamera befindet sich meist in der Nähe des Innenspiegels, an der A-Säule oder an einer anderen unauffälligen Stelle im Innenraum. Mithilfe von Infrarotsensoren erkennt sie, ob der Fahrer auf die Straße blickt, und analysiert zusätzlich die Position des Kopfes.
Das System funktioniert auch bei Dunkelheit und schlechten Lichtverhältnissen. Sonnenbrillen beeinträchtigen die Überwachung in der Regel nicht. Sind die Augen nicht deutlich sichtbar, wertet die Software verstärkt die Bewegungen und die Neigung des Kopfes aus.
Wie lange der Fahrer den Blick von der Straße abwenden darf, hängt von der Geschwindigkeit ab:
- Bei einer Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h kann die Warnung nach etwa sechs Sekunden ausgelöst werden.
- Bei mehr als 50 km/h reagiert das System bereits nach ungefähr dreieinhalb Sekunden.
Der kürzere Zeitraum bei höherem Tempo hängt damit zusammen, dass das Fahrzeug in dieser Zeit eine deutlich längere Strecke zurücklegt und sich der Bremsweg verlängert.
Was passiert, wenn der Fahrer zu lange wegschaut?
Erkennt das System eine längere Unaufmerksamkeit, werden mehrere Warnmechanismen aktiviert. Auf dem Display erscheint ein Hinweis, gleichzeitig ertönt ein akustisches Signal. Je nach Fahrzeugmodell kann zusätzlich das Lenkrad vibrieren.
Die Kontrolle über das Fahrzeug bleibt vollständig beim Fahrer. Die Warnung lässt sich meist über eine Taste am Lenkrad oder über das Fahrzeugmenü bestätigen beziehungsweise deaktivieren.
Die Kamera leitet keine automatische Notbremsung ein und greift auch nicht selbstständig in die Lenkung ein. Ihre Aufgabe besteht ausschließlich darin, den Fahrer rechtzeitig auf eine mögliche Gefahr aufmerksam zu machen.
Speichert die Kamera Aufnahmen aus dem Innenraum?
Nach den EU-Vorgaben dürfen die Bilder der Innenraumkamera weder dauerhaft gespeichert noch außerhalb des Fahrzeugs übertragen werden. Die Auswertung soll direkt im elektronischen Steuergerät des Autos erfolgen.
Das System ist außerdem nicht für Gesichtserkennung oder die Identifizierung von Fahrer und Passagieren vorgesehen. Analysiert werden nur jene Merkmale, die notwendig sind, um Blickrichtung, Kopfhaltung und Aufmerksamkeit zu bestimmen.
Datenschützer sehen dennoch mögliche Risiken. Sie warnen vor unbefugtem Zugriff, einer zweckwidrigen Verwendung der Daten und unklaren Kontrollmechanismen. Kritisiert wird zudem, dass die europäischen Vorgaben bislang keine konkreten Sanktionen für mögliche Verstöße vorsehen.
Warum die EU eine Überwachung der Fahreraufmerksamkeit vorschreibt
Ziel der neuen Vorgaben ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, die durch menschliches Fehlverhalten verursacht werden. Müdigkeit und Ablenkung können dazu führen, dass Fahrer zu spät reagieren, ihre Fahrspur verlassen oder nicht rechtzeitig bremsen.
Bisher nutzten viele Fahrzeuge einfachere Systeme. Diese werteten unter anderem die Dauer der Fahrt, Lenkbewegungen und das allgemeine Fahrverhalten aus. Bei erkannten Auffälligkeiten erschien auf dem Display meist lediglich die Empfehlung, eine Pause einzulegen.
Eine Kamera kann genauer feststellen, ob der Fahrer tatsächlich nicht mehr auf die Straße blickt. Damit soll sie zuverlässiger arbeiten als Systeme, die Müdigkeit oder Ablenkung nur anhand indirekter Signale erkennen.
Müssen ältere Fahrzeuge nachgerüstet werden?
Die Vorschrift gilt nur für neue Fahrzeuge, die unter die aktualisierten europäischen Sicherheitsbestimmungen fallen. Autos, die vor dem 7. Juli 2026 zugelassen wurden, müssen nicht nachträglich mit einer Fahrerüberwachungskamera ausgestattet werden.
Halter bereits zugelassener Fahrzeuge müssen daher keine zusätzlichen Kosten für den Einbau oder eine technische Umrüstung einplanen. Die erforderlichen Systeme werden von den Herstellern direkt ab Werk integriert.
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