Girokonto-Gebühren zurückfordern 2026 — nach BGH-Urteil steht Ihnen Geld zu
Der Bundesgerichtshof hat am 27. April 2021 entschieden: Banken dürfen Gebühren nicht einseitig erhöhen, wenn der Kunde nicht aktiv zugestimmt hat. Schweigen ist keine Zustimmung. Millionen Bankkunden haben seitdem Anspruch auf Rückerstattung — oft mehrere hundert Euro.
Zum Thema Girokonto: Girokonto 2026 Vergleich und Kontowechsel 2026.
„Wenn Ihre Bank in den letzten Jahren die Kontogebühren erhöht hat, ohne dass Sie aktiv zugestimmt haben, steht Ihnen eine Rückerstattung zu. Der BGH ist eindeutig.“
Welche Gebühren waren rechtswidrig?
So fordern Sie Ihr Geld zurück
Verjährung beachten
Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Gebühr erhoben wurde. Gebühren aus 2023 verjähren also Ende 2026. Handeln Sie jetzt — je länger Sie warten, desto mehr Ansprüche verjähren.
Was tun, wenn die Bank ablehnt?
- Ombudsmann: Kostenlose Schlichtung über den Bankenombudsmann (privat) oder die Schlichtungsstelle der Sparkassen
- Verbraucherzentrale: Rechtsberatung für 15–30 €
- Anwalt: Lohnt sich ab ca. 500 € Rückforderung, Rechtsschutzversicherung prüfen
Fazit: Kontoauszüge prüfen — und Geld zurückholen
Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge der letzten 3 Jahre. Jede Gebührenerhöhung ohne Ihre aktive Zustimmung ist anfechtbar. Musterbriefe gibt es kostenlos bei der Verbraucherzentrale.
Quellen: BGH – Az. XI ZR 26/20 (27.04.2021) | BaFin | Verbraucherzentrale – Bankgebühren zurückfordern | Bankenombudsmann

