Die Bundesregierung plant eine Reform der Krankengeldregelungen für Menschen, die nach dem Renteneintritt weiterhin berufstätig sind. Die entsprechende Maßnahme ist Teil des Gesetzentwurfs zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf focus.
Nach den aktuellen Plänen könnten ab 2027 zahlreiche Bezieher einer Teilrente ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren. Betroffen wären Personen, deren Teilrente mehr als zwei Drittel der regulären Altersrente beträgt.
Beliebtes Modell der Teilrente könnte an Attraktivität verlieren
Seit der Einführung der Flexirente können Rentner statt einer Vollrente auch eine Teilrente beziehen. Deren Höhe kann zwischen 10 und 99,99 Prozent der regulären Altersrente liegen.
Besonders beliebt war in den vergangenen Jahren die Variante mit einer Teilrente von 99,99 Prozent. Die Betroffenen erhielten damit nahezu ihre gesamte Altersrente, galten rechtlich jedoch weiterhin als Teilrentner. Dadurch konnten sie trotz Rentenbezugs weiterarbeiten und behielten ihren Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Genau diese Praxis möchte die Bundesregierung nun einschränken.
Regierung sieht systemwidrige Vorteile
In der Begründung des Gesetzentwurfs kritisiert die Bundesregierung die bisherige Regelung ausdrücklich. Dort ist von „systemwidrigen Mitnahmeeffekten“ die Rede, die durch die Wahl einer Teilrente von 99,99 Prozent entstehen könnten.
Nach Auffassung der Regierung ermöglicht die bestehende Regelung den Bezug von nahezu der gesamten Altersrente bei gleichzeitigem Erhalt des Krankengeldanspruchs. Dies entspreche nicht dem ursprünglichen Zweck der gesetzlichen Regelungen.
Mit der geplanten Reform soll daher ein Mindestabstand zwischen Voll- und Teilrente eingeführt werden, wenn es um den Anspruch auf Krankengeld geht. Ziel sei es, die Rechtslage wiederherzustellen, die vor dem 1. Juli 2017 galt.
Wer von den Änderungen betroffen sein könnte
Nach offiziellen Angaben arbeiten in Deutschland mehr als 1,3 Millionen Rentner neben dem Rentenbezug weiter. Ende 2022 bezogen rund 245.000 Personen bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente und gingen gleichzeitig einer Beschäftigung nach.
Wie viele von ihnen derzeit eine hohe Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente beziehen, ist bislang nicht bekannt.
Entscheidend für den Krankengeldanspruch soll künftig allein die Höhe der bezogenen Teilrente sein. Wer weiterhin arbeitet und Sozialversicherungsbeiträge zahlt, könnte den Anspruch auf Krankengeld verlieren, sobald die Teilrente den geplanten Grenzwert von zwei Dritteln überschreitet.
Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber müssten Betroffene längere Krankheitsphasen dann ausschließlich mit ihrer Rente und weiteren Einkünften finanzieren.
Reform soll Einsparungen im Gesundheitssystem bringen
Die geplante Maßnahme ist Teil eines umfassenden Sparpakets für die gesetzliche Krankenversicherung.
Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums könnten durch die Neuregelung jährlich rund 30 Millionen Euro eingespart werden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und ein erwartetes Defizit von mehr als 15 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 abzufedern.
Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen
Der Gesetzentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrates ist zwar nicht zwingend erforderlich, die Länderkammer kann jedoch Einwände erheben oder den Vermittlungsausschuss anrufen.
Sollte die Neuregelung in Kraft treten, würde das bisher weit verbreitete Modell einer Teilrente von 99,99 Prozent seinen wesentlichen Vorteil verlieren. Arbeitende Rentner könnten dann trotz Beitragszahlungen in die Sozialversicherung ihren Anspruch auf Krankengeld einbüßen, wenn ihre Teilrente über der vorgesehenen Grenze liegt.
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