Nach der Abgabe der Steuererklärung erhalten Rentner in Deutschland nicht immer Geld zurück. Viele müssen stattdessen zusätzliche Steuern an das Finanzamt überweisen. Laut einer Auswertung des Steuerportals Smartsteuer betraf dies rund 41 Prozent der Rentner, deren Steuererklärungen für das Jahr 2025 untersucht wurden. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf t-online.
Die Höhe der Nachzahlungen unterschied sich je nach Bundesland deutlich. Besonders hohe Durchschnittswerte wurden in wirtschaftlich starken Regionen und Stadtstaaten festgestellt. Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass der Durchschnitt durch einzelne Fälle mit außergewöhnlich hohen Beträgen stark beeinflusst werden kann.
Hamburg führt bei der durchschnittlichen Steuernachzahlung
Die höchste durchschnittliche Steuernachzahlung wurde in Hamburg ermittelt. Rentner, die nach der Bearbeitung ihrer Steuererklärung Geld an das Finanzamt überweisen mussten, zahlten dort im Durchschnitt 1.772 Euro.
Auf dem zweiten Platz lag Bremen mit einer durchschnittlichen Nachzahlung von 1.655 Euro. Rheinland-Pfalz folgte mit 1.527 Euro.
Auch in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen lagen die durchschnittlichen Nachzahlungen bei mehr als 1.500 Euro.
Die durchschnittliche Steuernachzahlung nach Bundesland:
- Hamburg: 1.772 Euro;
- Bremen: 1.655 Euro;
- Rheinland-Pfalz: 1.527 Euro;
- Bayern: 1.524 Euro;
- Baden-Württemberg: 1.519 Euro;
- Niedersachsen: 1.516 Euro;
- Hessen: 1.416 Euro;
- Saarland: 1.369 Euro;
- Nordrhein-Westfalen: 1.369 Euro;
- Schleswig-Holstein: 1.226 Euro;
- Brandenburg: 1.174 Euro;
- Mecklenburg-Vorpommern: 1.074 Euro;
- Berlin: 1.014 Euro;
- Sachsen: 939 Euro;
- Thüringen: 876 Euro;
- Sachsen-Anhalt: 836 Euro.
Die niedrigsten durchschnittlichen Nachzahlungen wurden überwiegend in ostdeutschen Bundesländern festgestellt. In Sachsen-Anhalt betrug die durchschnittliche Steuerschuld 836 Euro, in Thüringen 876 Euro und in Sachsen 939 Euro.
Der Median zeigt ein anderes Bild
Der Durchschnittswert kann durch wenige Steuerfälle mit besonders hohen Nachzahlungen deutlich nach oben verzerrt werden. Deshalb ist für die Bewertung eines typischen Falls auch der Median relevant.
Der Median teilt alle untersuchten Fälle in zwei gleich große Gruppen. Die Hälfte der Nachzahlungen liegt unter diesem Wert, die andere Hälfte darüber.
Nach dieser Berechnung lag nicht Hamburg, sondern Bremen an der Spitze. Dort betrug die mediane Steuernachzahlung 764 Euro. Niedersachsen folgte mit 697 Euro, Baden-Württemberg mit 570 Euro.
In Hamburg lag der Median dagegen lediglich bei 537 Euro. Der große Abstand zwischen dem Median von 537 Euro und dem Durchschnitt von 1.772 Euro deutet darauf hin, dass einzelne besonders hohe Nachzahlungen den Mittelwert erheblich erhöht haben.
Auswertung basiert auf Zehntausenden Steuererklärungen
Für die Analyse wurden nach Angaben von Smartsteuer mehrere Zehntausend Steuererklärungen von Rentnern für das Jahr 2025 ausgewertet. Die Daten sind jedoch nicht repräsentativ für alle Rentner in Deutschland.
Erfasst wurden vor allem Personen, die ihre Steuererklärung über einen digitalen Steuerdienst erstellt hatten. Die Ergebnisse ermöglichen daher eine Einschätzung regionaler Unterschiede, können aber nicht als vollständige Statistik für alle Ruheständler betrachtet werden.
Die konkrete Höhe einer Nachzahlung hängt unter anderem von der steuerpflichtigen Rente, zusätzlichen Einkünften, dem Familienstand, absetzbaren Ausgaben und bereits geleisteten Vorauszahlungen ab.
Hamburg liegt auch bei den durchschnittlichen Erstattungen vorn
Regionale Unterschiede gibt es nicht nur bei den Nachzahlungen. Auch die durchschnittlichen Steuererstattungen unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern.
Die höchste durchschnittliche Erstattung erhielten Rentner in Hamburg. Sie bekamen im Schnitt 1.733 Euro vom Finanzamt zurück.
Auf dem zweiten Platz lag Baden-Württemberg mit durchschnittlich 1.561 Euro. Hessen folgte mit 1.543 Euro.
Die durchschnittliche Steuererstattung nach Bundesland:
- Hamburg: 1.733 Euro;
- Baden-Württemberg: 1.561 Euro;
- Hessen: 1.543 Euro;
- Nordrhein-Westfalen: 1.459 Euro;
- Bremen: 1.410 Euro;
- Bayern: 1.399 Euro;
- Niedersachsen: 1.381 Euro;
- Rheinland-Pfalz: 1.335 Euro;
- Schleswig-Holstein: 1.325 Euro;
- Brandenburg: 1.289 Euro;
- Berlin: 1.275 Euro;
- Saarland: 1.129 Euro;
- Mecklenburg-Vorpommern: 1.081 Euro;
- Thüringen: 1.034 Euro;
- Sachsen: 1.032 Euro;
- Sachsen-Anhalt: 1.032 Euro.
Beim Median ergibt sich erneut eine andere Reihenfolge. Hessen lag mit einer medianen Erstattung von 878 Euro an erster Stelle. In Baden-Württemberg betrug der Median 868 Euro, in Hamburg 807 Euro.
Ein Rentner erhielt mehr als 213.000 Euro zurück
Die höchste einzelne Steuererstattung innerhalb der Auswertung wurde in Baden-Württemberg festgestellt. Sie belief sich auf 213.091,55 Euro.
Smartsteuer-Geschäftsführer und Steuerjurist Stefan Heine geht davon aus, dass dieser ungewöhnlich hohe Betrag nicht allein mit einer gesetzlichen Rente zusammenhing. Vermutlich wurden in der betreffenden Steuererklärung weitere Einkünfte oder besondere steuerliche Sachverhalte berücksichtigt.
Heine erklärt die regionalen Unterschiede unter anderem mit der wirtschaftlichen Struktur der Bundesländer. In wohlhabenderen Regionen seien sowohl die durchschnittlichen Renten als auch zusätzliche Einkünfte häufig höher.
Dadurch könnten dort sowohl größere Steuererstattungen als auch höhere Nachzahlungen auftreten.
Warum Rentner Steuern nachzahlen müssen
Bei Arbeitnehmern wird die Lohnsteuer in der Regel direkt vom Gehalt einbehalten. Bei der gesetzlichen Rente geschieht dies üblicherweise nicht automatisch.
Deshalb kann sich erst nach der Abgabe und Bearbeitung der Steuererklärung herausstellen, dass noch Steuern gezahlt werden müssen.
Ob ein Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hängt von der Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils und von weiteren Einkünften ab.
Eine Steuererklärung kann unter anderem erforderlich werden, wenn zusätzliche Einnahmen aus Vermietung, einer Betriebsrente, einer privaten Rente, Kapitalanlagen oder einer Beschäftigung erzielt werden.
Auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Nebenjobs können eine Steuerpflicht auslösen.
Nach Angaben von Smartsteuer verfügten 48,5 Prozent der untersuchten Rentner neben der gesetzlichen Rente über weitere Einkünfte. Am häufigsten handelte es sich um Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit.
Danach folgten Einnahmen aus Vermietung sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit.
Rentenerhöhungen können erstmals zur Steuerpflicht führen
Auch Rentner, die bisher keine Einkommensteuer zahlen mussten, können im Laufe der Zeit steuerpflichtig werden. Ein Grund dafür sind regelmäßige Rentenerhöhungen.
Der steuerfreie Teil der Rente wird normalerweise beim Rentenbeginn in einem festen Eurobetrag festgelegt. Spätere Rentenerhöhungen erhöhen dagegen grundsätzlich den steuerpflichtigen Teil der Altersbezüge.
Dadurch kann das gesamte zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreiten. In diesem Fall muss der Rentner möglicherweise erstmals eine Steuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen.
Zusätzliche Einkünfte können diesen Effekt verstärken. Bereits Einnahmen aus einer kleineren Beschäftigung oder einer vermieteten Wohnung können den Steuerbescheid verändern, wenn die Einkünfte bereits nahe am steuerlichen Freibetrag liegen.
Abgabefrist endet am 31. Juli 2026
Rentner, die verpflichtet sind, ihre Steuererklärung für das Jahr 2025 selbst abzugeben, müssen dies bis zum 31. Juli 2026 erledigen.
Längere Fristen gelten in der Regel, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Erklärung beauftragt wurde. In diesen Fällen gelten gesonderte Abgabetermine.
Wer die gesetzliche Frist versäumt, muss unter Umständen mit einem Verspätungszuschlag, einer Aufforderung durch das Finanzamt oder weiteren finanziellen Folgen rechnen.
Vorauszahlungen verhindern Nachzahlungen nicht vollständig
Rentner mit hohen oder regelmäßigen Nebeneinkünften können verpflichtet werden, vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten.
Damit soll verhindert werden, dass nach der jährlichen Steuererklärung eine besonders hohe Einmalzahlung fällig wird. Die Steuerbelastung wird stattdessen über das Jahr verteilt.
Die Höhe der Vorauszahlungen basiert üblicherweise auf den Einkünften des vorherigen Steuerjahres. Bleiben die Einnahmen weitgehend unverändert, können die Vorauszahlungen die spätere Steuerlast relativ genau abdecken.
Ändert sich die finanzielle Situation, können jedoch weiterhin größere Abweichungen entstehen. Das gilt beispielsweise, wenn Mieteinnahmen steigen, eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird oder zusätzliche Einkünfte hinzukommen.
Nach Angaben von Stefan Heine handelt es sich bei den Vorauszahlungen lediglich um eine Schätzung auf Grundlage des Vorjahres. Weichen die tatsächlichen Einkünfte davon ab, kann es nach der Steuererklärung sowohl zu einer Erstattung als auch zu einer Nachzahlung kommen.
Bei höheren Einkommen und einem entsprechend höheren Steuersatz können diese Abweichungen besonders deutlich ausfallen. Rentner mit mehreren Einkommensquellen sollten deshalb mögliche Nachzahlungen frühzeitig einkalkulieren und entsprechende Rücklagen bilden.
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