Überweisung überfällig — was sagt das Gesetz?
Sie haben eine Überweisung getätigt, aber das Geld ist beim Empfänger noch nicht angekommen? Oder Sie warten auf eine eingehende Zahlung, die Ihrer Bank bereits vorliegt, aber Ihrem Konto nicht gutgeschrieben wurde? Solche Situationen sind frustrierend — und sie kommen häufiger vor, als man denkt. Doch das deutsche und europäische Recht setzen klare Grenzen.
Dieser Artikel ist ein Teil unseres umfassenden Bankrecht-Ratgebers 2026. Außerdem finden Sie Details zur rechtlichen Einordnung von Überweisungen in unserem Themenschwerpunkt Giroüberweisung.
Die gesetzlichen Fristen: Was gilt in Deutschland 2026?
Maßgeblich ist die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2, umgesetzt im deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sowie § 675s BGB. Die Regeln sind eindeutig:
- SEPA-Überweisungen innerhalb Deutschlands: Das Geld muss spätestens am nächsten Bankarbeitstag nach Auftragseingang beim Empfänger gutgeschrieben sein.
- SEPA-Überweisungen in andere EU-Länder: Ebenfalls spätestens am nächsten Bankarbeitstag (seit 2012 verbindlich).
- Überweisungen in Nicht-EU-Länder (SWIFT): Hier gilt eine Frist von bis zu vier Bankarbeitstagen. Manche Banken reservieren sich sogar mehr Zeit — das ist jedoch im individuellen Zahlungsdienstvertrag zu prüfen.
- SEPA-Echtzeitüberweisung (Instant Payment): Seit November 2025 müssen alle deutschen Banken Instant Payment anbieten. Geld muss innerhalb von 10 Sekunden gutgeschrieben sein.
„Überweisungen sind keine Gnade der Bank — sie sind ein gesetzlich geregelter Zahlungsdienst mit verbindlichen Fristen. Wer zu lange wartet, verletzt geltendes Recht.“
Wann darf eine Bank eine Überweisung verzögern oder ablehnen?
Es gibt legitime Gründe, warum eine Bank eine Überweisung aufhält — aber diese sind gesetzlich eng begrenzt:
Berechtigte Gründe für eine Zurückhaltung
- Verdacht auf Geldwäsche — Banken sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden und können diese temporär sperren. Die Bank muss dies unverzüglich der Financial Intelligence Unit (FIU) melden.
- Unzureichende Deckung — Fehlt das nötige Guthaben auf dem Konto, darf die Bank den Auftrag zurückweisen.
- Technische Störungen — Bei nachweisbaren IT-Ausfällen können Fristen ausnahmsweise überschritten werden. Die Bank muss den Kunden aber unverzüglich informieren.
- Fehlerhafter Auftrag — Falsche IBAN, unklare Empfängerdaten oder unvollständige Angaben rechtfertigen eine Rückhaltung bis zur Klärung.
Was die Bank nicht darf
Ohne einen der oben genannten Gründe darf die Bank eine Überweisung nicht willkürlich verzögern — auch nicht, um Liquidität zu gewinnen oder interne Prozesse abzuwickeln. Geschieht dies dennoch, haben Sie Anspruch auf:
- Unverzügliche Ausführung oder Rückerstattung des Betrags
- Erstattung von Verzugszinsen (§ 675y BGB)
- Schadensersatz bei nachweisbarem Schaden durch die Verzögerung
Was tun, wenn die Überweisung hängt?
Handeln Sie nach diesem Schema:
- Buchungsstatus prüfen: Im Online-Banking können Sie meist sehen, ob die Überweisung „in Bearbeitung“, „ausgeführt“ oder „storniert“ ist.
- Empfänger kontaktieren: Bestätigen lassen, ob das Geld bereits ankam — manchmal gibt es nur Buchungszeitverzögerungen auf der Empfängerseite.
- Kundenservice der Bank anrufen: Schildern Sie den Sachverhalt, nennen Sie Datum, Betrag und Referenznummer. Verlangen Sie eine schriftliche Stellungnahme.
- Schriftliche Reklamation einreichen: Per E-Mail oder Einschreiben, mit Fristsetzung (z. B. 5 Werktage).
- Ombudsmann einschalten: Wenn die Bank nicht reagiert, wenden Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken oder die zuständige Schlichtungsstelle Ihrer Bankengruppe.
Praxisbeispiel: Instant Payment seit November 2025 Pflicht
Seit November 2025 sind alle Zahlungsdienstleister in der EU verpflichtet, SEPA-Echtzeitüberweisungen zu denselben Konditionen wie reguläre SEPA-Überweisungen anzubieten. Das bedeutet konkret: Kein Aufschlag für schnellere Überweisungen. Wer das noch nicht anbietet, verstößt gegen EU-Recht.
Prüfen Sie, ob Ihre Bank Instant Payment kostenlos anbietet. Falls nicht, beschweren Sie sich — oder wechseln Sie die Bank. Mehr Infos zum Thema Girokonto und Bankwechsel finden Sie in unserem Ratgeber zum Girokonto.
Fazit
Überweisungen sind kein Ermessensspielraum der Bank, sondern ein gesetzlich geregelter Dienst mit klaren Fristen. Wer zu lange wartet, hat das Recht, auf zügige Ausführung und gegebenenfalls Entschädigung zu bestehen. Kennen Sie Ihre Fristen — und scheuen Sie sich nicht, diese einzufordern.
Quellen: § 675s BGB – Ausführungsfrist | PSD2 – EU-Zahlungsdiensterichtlinie | Deutsche Bundesbank – Zahlungsverkehr

