Die Bank schließt Ihr Konto — was nun?
Eine Kontoschließung trifft viele Menschen unvorbereitet. Plötzlich liegt ein Brief im Briefkasten: Die Bank kündigt das Girokonto — manchmal ohne erkennbaren Grund, manchmal nach einem Streit um Gebühren oder wegen Schulden. Was viele nicht wissen: Die Bank hat dieses Recht, aber Sie als Verbraucher haben ebenfalls starke Gegenrechte.
Dieser Beitrag ist Teil unserer Reihe zum Bankrecht in Deutschland 2026. Wir beleuchten konkret, welche Fristen gelten, was die Bank darf — und was nicht.
Darf die Bank das Konto einfach kündigen?
Ja — aber nicht ohne Weiteres und nicht sofort. Laut § 675h BGB gilt für Zahlungsdiensterahmenverträge (also normale Giroverträge ohne Laufzeit) eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten. In dieser Zeit bleibt das Konto voll funktionsfähig.
Wichtig: Die Bank muss die Kündigung schriftlich und begründet mitteilen — jedenfalls wenn es sich um ein Basiskonto handelt. Bei normalen Girokonten ist eine Begründung rechtlich nicht zwingend, aber guter Stil und zunehmend auch bankinterner Standard.
„Kein Verbraucher in Deutschland muss kontolos dastehen. Das Recht auf ein Zahlungskonto ist in § 31 ZKG gesetzlich verankert — und gilt auch für Menschen mit negativer Schufa.“
Sonderfall: Basiskonto — hier gelten strengere Regeln
Ein Basiskonto (nach dem Zahlungskontengesetz, ZKG) darf die Bank nur aus bestimmten, gesetzlich festgelegten Gründen kündigen. Diese sind in § 42 ZKG abschließend aufgezählt:
- Nutzung für illegale Zwecke (z. B. Geldwäsche, Betrug)
- Über 24 Monate keine Nutzung des Kontos
- Angabe falscher Identitätsdaten bei der Kontoeröffnung
- Sicherheitsgefährdung für die Bank oder andere Kunden
Liegt keiner dieser Gründe vor, ist die Kündigung eines Basiskontos rechtlich unwirksam — auch wenn die Bank sie ausspricht.
Was tun nach Erhalt der Kündigung? — 5 Schritte
- Sofort schriftlich Widerspruch einlegen (per Einschreiben mit Rückschein), wenn Sie glauben, die Kündigung ist rechtswidrig — insbesondere bei Basiskonten.
- Neues Konto parallel beantragen — bei einer Direktbank, Neobank oder einem anderen Institut. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute.
- Daueraufträge und Lastschriften umleiten — informieren Sie alle Zahlungsempfänger (Vermieter, Arbeitgeber, Versicherungen) über die neue Bankverbindung.
- Ombudsmann einschalten — falls die Bank keine gültige Kündigung hat, aber trotzdem kündigt. Die Schlichtung ist kostenlos: bankenombudsmann.de.
- Basiskonto beantragen — sollte kein normales Konto zu bekommen sein, hat jeder Mensch das gesetzliche Recht auf ein Basiskonto. Antrag bei jedem deutschen Kreditinstitut möglich.
Konto bei Schulden oder negativer Schufa — was gilt?
Viele glauben, mit negativer Schufa oder laufenden Schulden kein Konto zu bekommen. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das Basiskonto muss jedem eröffnet werden — unabhängig von Schufa-Score, Pfändungen oder laufender Privatinsolvenz.
Wenn das Konto allerdings gepfändet ist, empfiehlt sich die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Mehr dazu lesen Sie in unserem ausführlichen Beitrag zum P-Konto 2026.
Neues Konto eröffnen: Diese Optionen gibt es 2026
Falls Sie nach der Kündigung ein neues Konto suchen, bieten sich 2026 folgende Alternativen an:
- Direktbanken (ING, DKB, Comdirect) — oft kostenlos, Schufa-tolerant
- Neobanken (N26, Revolut, Vivid) — schnelle Eröffnung, meist digital, teils eingeschränkte Funktionen
- Volksbanken und Raiffeisenbanken — regional, persönlicher Ansprechpartner
- Sparkassen — Basiskonto-Verpflichtung, aber oft Gebühren für Basiskonten
Ausführliche Informationen zum Girokonto-Recht finden Sie in unserem Themenschwerpunkt.
Fazit: Keine Panik bei Kontoschließung
Eine Kontoschließung ist unangenehm, aber sie bedeutet nicht das Ende. Das deutsche Recht schützt Sie: Zwei Monate Frist, Recht auf Basiskonto, kostenlose Schlichtung — all das sind Instrumente, die Sie nutzen sollten. Handeln Sie schnell und methodisch, dann überbrücken Sie die Situation ohne größere finanzielle Schäden.
Quellen: Zahlungskontengesetz (ZKG) | § 675h BGB | BaFin: Zahlungskonten und Basiskonto

