Wer eine Kontopfändung erhält, verliert ohne Schutzmaßnahmen den Zugriff auf sein gesamtes Bankguthaben. Das Pfändungsschutzkonto — kurz P-Konto — verhindert genau das. Es sichert einen monatlichen Grundfreibetrag, über den Schuldner trotz Pfändung frei verfügen können. Seit dem 1. Juli 2025 liegt dieser Betrag bei 1.560 Euro. Ab dem 1. Juli 2026 steigt er auf 1.590 Euro.
Dieser Ratgeber fasst die aktuelle Rechtslage zusammen, erklärt die Erhöhungsmöglichkeiten per P-Konto-Bescheinigung und gibt konkrete Handlungsempfehlungen — insbesondere für Empfänger von Bürgergeld.

Was ist ein P-Konto und wie funktioniert es?
Das P-Konto ist kein eigenes Kontoprodukt, sondern eine Schutzfunktion für ein bestehendes Girokonto. Jeder Kontoinhaber kann bei seiner Bank die Umwandlung beantragen — die Bank ist gesetzlich verpflichtet, dem nachzukommen. Rechtsgrundlage sind die §§ 899–910 ZPO, die seit der Reform vom 1. Dezember 2021 gelten und den früheren § 850k ZPO abgelöst haben.
Nach der Umwandlung gilt automatisch der gesetzliche Grundfreibetrag. Guthaben bis zu dieser Grenze bleibt vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Übersteigt das Kontoguthaben den Freibetrag, wird der darüber liegende Betrag an den pfändenden Gläubiger ausgezahlt. Die Art der Einkünfte spielt dabei keine Rolle: Lohn, Rente, Bürgergeld und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind gleichermaßen geschützt. Wer einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto hat, kann dieses jederzeit in ein P-Konto umwandeln — auch bei negativem Kontostand.
Für P-Konten dürfen keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Kreditinstitute müssen sie zu den regulären Kontoführungspreisen anbieten. Klauseln in Geschäftsbedingungen, die Sondergebühren für Pfändungsbearbeitung vorsehen, sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksam (vgl. BGHZ 141, 380).
Grundfreibetrag 2026: Die aktuellen Zahlen
Der Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto orientiert sich an der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz. Die Anpassung erfolgt jährlich zum 1. Juli und richtet sich nach der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags gemäß Einkommensteuergesetz.
| Zeitraum | Grundfreibetrag (§ 850c ZPO) | P-Konto-Freibetrag (gerundet) |
|---|---|---|
| 01.07.2024 – 30.06.2025 | 1.491,75 € | 1.500 € |
| 01.07.2025 – 30.06.2026 | 1.555,00 € | 1.560 € |
| 01.07.2026 – 30.06.2027 | 1.587,40 € | 1.590 € |
Der auf dem P-Konto wirksame Betrag wird gemäß § 899 Abs. 1 ZPO auf den nächsten vollen Zehn-Euro-Betrag aufgerundet. Die Erhöhung ab Juli 2026 beträgt damit 30 Euro pro Monat. Die neuen Werte wurden im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 80 vom 26. März 2026 veröffentlicht.
Die Anpassung erfolgt automatisch durch die Bank. Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten müssen keinen Antrag stellen. Anders sieht es bei individuell erhöhten Freibeträgen aus — dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Entwicklung des P-Konto-Freibetrags
Monatlicher Grundfreibetrag in Euro (gerundet, gemäß § 899 ZPO)
Quelle: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachungen des BMJ · Angaben gerundet gemäß § 899 Abs. 1 ZPO
Freibetrag erhöhen: Die P-Konto-Bescheinigung nach § 903 ZPO
Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum einer einzelnen Person. Wer Unterhaltspflichten hat, Kindergeld bezieht oder Sozialleistungen für weitere Haushaltsmitglieder erhält, kann den geschützten Betrag deutlich anheben. Dafür ist eine P-Konto-Bescheinigung erforderlich, die der Bank vorgelegt werden muss.
Die Erhöhungsbeträge ab dem 1. Juli 2026 im Überblick:
- Erste unterhaltsberechtigte Person: zusätzlich 597,42 Euro (bisher 585,23 Euro)
- Zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person: jeweils zusätzlich 332,83 Euro (bisher 326,04 Euro)
- Kindergeld: 259 Euro pro Kind (zusätzlich zum Freibetrag geschützt)
Ein konkretes Beispiel: Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern erreicht ab Juli 2026 einen geschützten Gesamtbetrag von rund 2.520 Euro monatlich — vorausgesetzt, die Bescheinigung weist die aktuellen Werte aus.
Die Bescheinigung darf nur von bestimmten Stellen ausgestellt werden: anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, Sozialleistungsträger wie Jobcenter oder Familienkassen, Arbeitgeber, Rechtsanwälte und Steuerberater. Falls keine dieser Stellen eine Bescheinigung ausstellt, kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag gemäß § 850k Abs. 4 ZPO individuell festsetzen. Der Antrag dafür ist formlos und erfordert keinen Anwalt.
Wer stellt die P-Konto-Bescheinigung aus? Anlaufstellen im Detail
Die Wahl der richtigen Anlaufstelle hängt von der individuellen Situation ab. Bürgergeld-Empfänger wenden sich an ihr Jobcenter; Kindergeld-Bezieher an die zuständige Familienkasse. Beide sind gesetzlich verpflichtet, die Bescheinigung auszustellen. Eine Verweigerung ist rechtswidrig.
Anerkannte Schuldnerberatungsstellen bieten die Ausstellung häufig kostenlos an, insbesondere kommunale und gemeinnützige Träger. Private Anbieter wie Rechtsanwaltskanzleien berechnen in der Regel Gebühren zwischen 60 und 120 Euro. Die Qualität der Bescheinigung unterscheidet sich nicht — entscheidend ist, dass alle relevanten Erhöhungstatbestände vollständig erfasst werden.
Wichtig: Die Bank setzt nur den bescheinigten Betrag um. Fehlt ein Erhöhungsgrund in der Bescheinigung, geht das geschützte Geld an den Gläubiger. Betroffene sollten daher vor der Ausstellung prüfen, ob sämtliche Unterhaltspflichten, Kindergeldansprüche und Sozialleistungsanteile berücksichtigt sind. Die Informationen zur Kontenpfändung erläutern die rechtlichen Grundlagen dieser Abläufe.

Drei-Monats-Regel: Guthaben übertragen und richtig nutzen
Nicht verbrauchtes Guthaben innerhalb des geschützten Bereichs verfällt nicht sofort. Es kann bis zu drei Monate in die Folgemonate übertragen werden und steht dort zusätzlich zum laufenden Freibetrag zur Verfügung. Diese Regelung ermöglicht es, größere Anschaffungen wie eine Waschmaschine oder Nachzahlungen gezielt anzusparen.
Die Frist ist allerdings strikt: Wird der übertragene Betrag auch im vierten Monat nicht ausgegeben, fällt er dem Gläubiger zu. Betroffene sollten daher genau planen, wann sie den Übertrag nutzen. Ein typischer Fehler: Geld abheben und wieder einzahlen — das kann den Pfändungsschutz gefährden, weil die Bank die Einzahlung als neuen Geldeingang wertet. Weitere Details zur Vollstreckung in Geldforderungen helfen, solche Fallstricke zu vermeiden.
P-Konto und Bürgergeld: Besonderheiten für Leistungsempfänger
Für Empfänger von Bürgergeld gelten spezifische Regeln. Das Bürgergeld selbst ist als Sozialleistung auf dem P-Konto im Rahmen des Freibetrags geschützt. Lebt der Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft — etwa mit Partner und Kindern — und wird das gesamte Bürgergeld auf ein Konto überwiesen, kann der Anteil für die weiteren Personen ebenfalls geschützt werden. Voraussetzung ist eine aktuelle Bescheinigung, die diese Bedarfe ausweist.
Besondere Vorsicht gilt bei Einmalzahlungen. Leistungen wie eine Erstausstattung für die Wohnung, Klassenfahrtzuschüsse oder Nachzahlungen können gesondert geschützt werden. Hierfür ist oft eine separate, einmalige Bescheinigung nötig. Ohne diese Bescheinigung behandelt die Bank den Eingang als reguläres Guthaben — und der Betrag fließt bei Überschreitung des Freibetrags an den Gläubiger.
P-Konto-Freibetrag ab Juli 2026
Geschützter Monatsbetrag nach Haushaltskonstellation
Quelle: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80 · Beträge gerundet
Fristen und Handlungsbedarf ab Juli 2026
Der Grundfreibetrag wird automatisch angepasst. Wer jedoch einen individuell erhöhten Freibetrag besitzt, muss aktiv werden. Alte Bescheinigungen mit den bisherigen Zuschlagsbeträgen (585,23 Euro für die erste Person, 326,04 Euro für weitere Personen) spiegeln die neuen Werte ab Juli 2026 nicht wider.
Die Differenz bei einer Person mit einem Kind beträgt 12,19 Euro pro Monat. Bei mehreren Unterhaltsberechtigten summiert sich die Abweichung entsprechend. Die Bank ist nicht verpflichtet, von sich aus zu prüfen, ob der hinterlegte Freibetrag noch aktuell ist. Wer eine veraltete Bescheinigung bei der Bank liegen hat, verschenkt Geld.
Empfehlung: Betroffene sollten spätestens im Juni 2026 eine aktualisierte Bescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen und diese vor dem 1. Juli bei der Bank einreichen. Das Jobcenter, die Familienkasse oder eine Schuldnerberatungsstelle sind die richtigen Anlaufstellen.
Häufige Fehler beim P-Konto — und wie man sie vermeidet
Viele Schuldner nutzen den Schutz des P-Kontos nicht vollständig aus. Die häufigsten Versäumnisse betreffen das Versäumnis, den Freibetrag überhaupt zu erhöhen, obwohl ein Anspruch besteht. Ebenso problematisch ist die Nichtbeachtung der Drei-Monats-Regel, veraltete Bescheinigungen nach Änderung der Lebensumstände und die fehlende gerichtliche Festsetzung bei besonderen Mehrbedarfen.
Wer etwa krankheits- oder behinderungsbedingte Mehrkosten hat, kann beim Vollstreckungsgericht einen höheren Freibetrag beantragen. Grundlage ist § 850k Abs. 4 ZPO. Auch hohe Stromkosten oder einmalige Nachzahlungen können so geschützt werden. Der Antrag ist formlos, muss nicht durch einen Anwalt gestellt werden und wird vom Gericht individuell geprüft. Viele Betroffene kennen diese Möglichkeit nicht und lassen so geschütztes Geld ungenutzt. Hintergrundinformationen bietet auch der Beitrag zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zum P-Konto 2026
Muss ich bei der Bank einen Antrag stellen, damit der neue Grundfreibetrag ab Juli 2026 gilt?
Nein. Die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 1.590 Euro setzt die Bank automatisch um. Nur bei individuell erhöhten Freibeträgen muss eine aktuelle Bescheinigung vorgelegt werden.
Kann ich mehr als ein P-Konto führen?
Nein. Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Die Banken gleichen dies über die SCHUFA ab. Wer ein zweites P-Konto eröffnet, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.
Was kostet die Umwandlung in ein P-Konto?
Die Umwandlung selbst ist kostenlos. Die Bank darf keine zusätzlichen Gebühren für die Führung als P-Konto erheben. Sonderentgelte für Pfändungsbearbeitung sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam.
Wie lange dauert die Umwandlung?
Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen nach Antragstellung umsetzen. In der Praxis erfolgt die Umstellung häufig schneller.
Was passiert mit Daueraufträgen und Lastschriften bei einer Kontopfändung?
Innerhalb des geschützten Freibetrags können Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften weiterhin ausgeführt werden. Die Bank darf den Kontoinhaber nicht an der Verfügung über das geschützte Guthaben hindern.
Schützt das P-Konto auch vor einer Kontopfändung durch das Finanzamt?
Ja. Der Pfändungsschutz gilt unabhängig davon, ob ein privater Gläubiger oder eine öffentliche Stelle wie das Finanzamt pfändet. Die Rechtsgrundlage ist identisch.

