Ein flächendeckender Stromausfall hat Teile Stuttgarts lahmgelegt. Ampeln fielen aus, in Büros blieben die Bildschirme schwarz, und in privaten Haushalten begannen die Gefriertruhen abzutauen. Doch wenn der erste Schreck über die Dunkelheit verflogen ist, folgen oft die finanziellen Sorgen. Wer kommt für die Schäden auf? Dieser Artikel beleuchtet die komplexe Rechtslage rund um Netzstörungen, Haftungsfragen und Versicherungsansprüche.
Von der Redaktion
Es sind Szenarien, die uns unsere Abhängigkeit von der modernen Infrastruktur schmerzhaft vor Augen führen. Gerade noch fließt der Strom, im nächsten Moment herrscht Stillstand. Für Betroffene stellen sich sofort drängende Fragen, die weit über den Moment hinausgehen. Experten für Verbraucher- und Versicherungsrecht, wie Sie sie auf Bankrecht-Ratgeber.de finden, warnen davor, Schäden einfach hinzunehmen. Das deutsche Recht sieht durchaus Möglichkeiten vor, Verluste geltend zu machen – doch die Hürden sind hoch und die Beweislast oft kompliziert.
Die aktuelle Lage in Stuttgart
Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, kam es zu einem größeren Stromausfall, der insbesondere die östlichen Stadtteile und Bad Cannstatt betraf. Die Polizei musste an großen Kreuzungen eingreifen, da Ampelanlagen ausgefallen waren. Ursache war nach ersten Erkenntnissen ein Defekt in einem Umspannwerk oder einer Mittelspannungsleitung. Solche technischen Störungen sind zwar selten, aber nie gänzlich auszuschließen. Für den Juristen beginnt die Arbeit genau hier: War es höhere Gewalt, oder liegt ein Verschulden vor?
Wer ist der Gegner? Stromversorger vs. Netzbetreiber
Der erste Fehler, den viele Verbraucher machen, ist der Gang zum falschen Ansprechpartner. Ihr Stromanbieter (der, der Ihnen die Rechnung schickt) ist meistens nicht verantwortlich für die Leitungen.
Die rechtliche Grundlage für die Haftung bei Störungen der Stromversorgung ist in Deutschland sehr spezifisch geregelt. Zentral ist hier die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Der § 18 NAV: Die Haftungsfalle
Das wichtigste Gesetz in diesem Kontext ist § 18 NAV. Dieser Paragraph regelt die Haftung des Netzbetreibers für Schäden, die durch Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung entstehen.
- Sachschäden: Der Netzbetreiber haftet für Sachschäden (z.B. der durch Überspannung zerstörte Fernseher), wenn ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung ist jedoch oft gedeckelt (in der Regel auf 5.000 Euro pro Anschlussnutzer bei Sachschäden).
- Vermögensschäden: Hier wird es schwieriger. Reine Vermögensschäden (z.B. ein Freelancer kann nicht arbeiten und verliert einen Auftrag) werden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ersetzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit geht der Geschädigte oft leer aus.
Das bedeutet in der Praxis: Wenn ein Baggerfahrer versehentlich ein Kabel durchtrennt (einfache Fahrlässigkeit), gibt es meist Geld für den kaputten Computer, aber keinen Ersatz für den entgangenen Gewinn des Unternehmens.
Typische Schadensfälle und ihre rechtliche Bewertung
Um die abstrakten Paragraphen greifbar zu machen, analysieren wir typische Szenarien eines Blackouts:
1. Der Klassiker: Der verdorbene Inhalt der Gefriertruhe
Fällt der Strom für mehrere Stunden aus, tauen Lebensmittel auf.
- Rechtslage: Dies ist ein Sachschaden. Nach § 18 NAV müsste der Netzbetreiber haften, wenn er die Störung verschuldet hat.
- Das Problem: Die Geringfügigkeit und die Beweislast. Oft liegt der Schaden unterhalb der Selbstbeteiligungsgrenzen vieler Versicherungen, und der Nachweis, dass genau dieser Stromausfall ursächlich war (und nicht eine schlechte Isolierung), ist mühsam.
- Tipp: Hausratversicherungen decken „Gefriergutschäden“ oft ab, unabhängig von der Haftung des Netzbetreibers. Ein Blick in die Police lohnt sich.
2. Überspannungsschäden an Elektronik
Wenn der Strom „wiederkommt“, kann es zu Spannungsspitzen kommen, die empfindliche Netzteile zerstören.
- Rechtslage: Hier stehen die Chancen besser. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Schaltvorgänge des Netzbetreibers unsachgemäß waren, besteht ein Ersatzanspruch.
- Beweis: Betroffene sollten das defekte Gerät nicht entsorgen, sondern von einem Fachmann prüfen lassen. Ein Gutachten, das „Überspannung“ attestiert, ist Gold wert.
3. Unternehmen und Betriebsunterbrechung
Für Restaurants, Supermärkte oder Produktionsbetriebe kann eine Stunde ohne Strom Tausende Euro kosten.
- Rechtslage: Dies sind meist reine Vermögensschäden. Wie oben erwähnt, greift die Haftung hier nur bei grober Fahrlässigkeit.
- Lösung: Gewerbetreibende sollten dringend prüfen, ob sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung haben, die auch bei Ausfall der öffentlichen Versorgung greift (viele Standardpolicen schließen dies nämlich aus oder verlangen eine Mindestausfallzeit von z.B. 24 Stunden).
Mietrecht: Darf ich die Miete mindern?
Ein Stromausfall ist ein Mangel an der Mietsache (§ 536 BGB). Funktioniert der Strom nicht, ist die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar.
- Minderung: Ja, theoretisch ist eine Mietminderung möglich.
- Aber: Die Minderung berechnet sich tageweise. Ein Ausfall von 4 Stunden bei einer Monatsmiete von 1.000 Euro ergibt einen Minderungsbetrag im Cent-Bereich. Der juristische Aufwand lohnt sich hier selten.
- Ausnahme: Dauert der Ausfall mehrere Tage (wie bei der Flutkatastrophe im Ahrtal oder schweren Winterstürmen), wird das Thema Mietminderung sehr relevant. Hier können Minderungsquoten von 10% bis 100% (bei Unbewohnbarkeit wegen Heizungsausfall im Winter) angesetzt werden.
Verkehrsunfälle durch Ampelausfall
In Stuttgart musste die Polizei den Verkehr regeln. Was aber, wenn es kracht, bevor die Beamten da sind?
- Grundsatz: Fällt die Ampel aus, gelten die Verkehrszeichen (Vorfahtsstraßenschild, Stoppschild). Gibt es keine Schilder, gilt „Rechts vor Links“.
- Staatshaftung? Ein Anspruch gegen die Stadt wegen Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB) besteht nur selten. Die Stadt muss nicht garantieren, dass Ampeln zu 100% funktionieren. Sie muss nur „schnellstmöglich“ reagieren. Wenn zwischen Ausfall und Unfall nur wenige Minuten liegen, haftet die Stadt in der Regel nicht. Die Autofahrer müssen ihre Fahrweise der Situation anpassen (§ 1 StVO).
Checkliste: Was tun im Schadensfall?
Sollten Sie von dem Stromausfall in Stuttgart betroffen sein und Schäden erlitten haben, empfehlen wir folgendes Vorgehen, um Ihre Rechtsposition zu sichern:
- Dokumentation: Notieren Sie die genauen Zeiten des Ausfalls. Fotografieren Sie verdorbene Lebensmittel oder beschädigte Geräte.
- Meldung: Melden Sie den Schaden unverzüglich dem Netzbetreiber (nicht nur dem Stromanbieter!) schriftlich. Setzen Sie eine Frist.
- Versicherung: Kontaktieren Sie Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Melden Sie Schäden bevor Sie Reparaturen beauftragen.
- Kausalität: Bei teuren Geräten (Wärmepumpen, Server, Heimkinoanlagen) lassen Sie sich von der Reparaturfirma bestätigen, dass ein elektrischer Schlag/Überspannung die Ursache war.
Ein Blick in die Zukunft: Versorgungssicherheit und Energiewende
Der Vorfall in Stuttgart ist ärgerlich, aber im internationalen Vergleich ist das deutsche Stromnetz eines der sichersten der Welt. Dennoch warnen Kritiker, dass mit der Energiewende (dezentrale Einspeisung, volatile Lasten durch E-Autos und Wärmepumpen) die Belastung für die Netze steigt.
Juristisch könnte dies in Zukunft bedeuten, dass die Anforderungen an die „Sorgfaltspflicht“ der Netzbetreiber steigen. Was heute noch als „unvorhersehbare Störung“ gilt, könnte morgen schon ein vorhersehbares Lastproblem sein, für das der Betreiber haften muss, wenn er das Netz nicht adäquat ausgebaut hat. Für Verbraucher bleibt der Rat: Verlassen Sie sich nicht blind auf die Versorgungssicherheit. Eine private Vorsorge (Notfallkoffer, USV für teure PCs) und ein prüfender Blick in die Versicherungsunterlagen sind der beste Schutz vor dem Dunkeln.

