Lastschrift — bequem, aber nicht ohne Risiko
Die Lastschrift ist das meistgenutzte Zahlungsverfahren in Deutschland: Miete, Strom, Versicherung, Handyvertrag — fast alles wird per Lastschrift eingezogen. Über 16 Milliarden Lastschriften pro Jahr verarbeiten deutsche Banken. Doch was genau passiert rechtlich, wenn ein Unternehmen Geld von Ihrem Konto abbucht? Und was tun Sie, wenn zu viel oder unberechtigt abgebucht wird?
Dieser Pilar-Artikel erklärt das Lastschriftverfahren 2026 vollständig. Ergänzend empfehlen wir Girokonto 2026: Welches Konto lohnt sich? sowie Wie lange darf eine Bank eine Überweisung zurückhalten?

Wie funktioniert das SEPA-Lastschriftverfahren?
Das SEPA-Lastschriftverfahren besteht aus vier Schritten:
- Mandatserteilung: Sie erteilen dem Gläubiger (z. B. Vermieter, Stromanbieter) ein SEPA-Lastschriftmandat — schriftlich oder online. Darin autorisieren Sie sowohl den Gläubiger zum Einzug als auch Ihre Bank zur Ausführung.
- Vorabankündigung (Pre-Notification): Der Gläubiger muss Sie mindestens 14 Tage vor dem Einzug über Betrag und Datum informieren — verkürzt auf 1 Tag, wenn vertraglich vereinbart.
- Einzug: Der Gläubiger reicht die Lastschrift bei seiner Bank ein, die sie über das SEPA-System an Ihre Bank weiterleitet.
- Kontogutschrift: Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht und dem Gläubiger gutgeschrieben.
SEPA-Basis-Lastschrift vs. SEPA-Firmenlastschrift
Es gibt zwei Varianten des SEPA-Lastschriftverfahrens:
- SEPA-Basis-Lastschrift (Core) — für Privatpersonen und Unternehmen. Rückbuchung möglich innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen (§ 675x Abs. 2 BGB). Das ist der Standard bei Verbraucherverträgen.
- SEPA-Firmenlastschrift (B2B) — nur zwischen Unternehmen. Keine Rückbuchung möglich nach Ausführung. Höhere Anforderungen an Mandat und Vorabgenehmigung durch die Bank des Zahlers.
„Bei der Lastschrift gibt nicht Sie den Zahlungsauftrag — sondern der Gläubiger. Deshalb ist der Verbraucherschutz hier besonders wichtig: Sie können jede Basis-Lastschrift innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen lassen — ohne Angabe von Gründen.“
Was tun bei einer unberechtigten Lastschrift?
- Kontoauszüge regelmäßig prüfen — mindestens einmal pro Woche im Online-Banking
- Rückbuchung beantragen — direkt über das Online-Banking Ihrer Bank (Funktion „Lastschrift zurückbuchen“) oder am Schalter
- Gläubiger kontaktieren — oft liegt ein Fehler vor (falscher Betrag, doppelte Abbuchung)
- Mandat widerrufen — schriftlich beim Gläubiger, wenn Sie keine weiteren Einzüge wünschen
- Bei Betrug: Anzeige bei der Polizei und Meldung bei der BaFin
Der Satellite-Artikel Lastschrift zurückbuchen: So nutzen Sie die 8-Wochen-Frist richtig erklärt den Rückbuchungsprozess im Detail — mit Musterformulierung und Sonderfällen.
FAQ
Kann ich eine Lastschrift im Voraus sperren?
Ja. Sie können bei Ihrer Bank eine „Blacklist“ einrichten — bestimmte Gläubiger-IDs werden dann grundsätzlich abgelehnt. Alternativ können Sie Lastschriften generell sperren und nur per „Whitelist“ bestimmte Gläubiger zulassen.
Was passiert bei Rücklastschrift wegen fehlender Deckung?
Die Lastschrift wird nicht ausgeführt. Der Gläubiger erhält eine Rücklastschrift und darf Ihnen die Bankgebühren (ca. 3–5 €) plus eigene Kosten in Rechnung stellen. Bei wiederholtem Auftreten kann der Gläubiger auf Vorkasse umstellen.
Sind Lastschriften auf dem P-Konto geschützt?
Ja. Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto gilt auch für Lastschriften. Allerdings: Wenn der Freibetrag aufgebraucht ist, können Lastschriften mangels Deckung platzen.

