In Deutschland ist ein Insolvenzverfahren über die Frankfurter Niederlassung der Bank Sepah-Iran eingeleitet worden. Das Institut kann Kundengelder nicht mehr zurückzahlen und Auszahlungen von Einlagen nicht mehr regulär abwickeln. Hintergrund sind Sanktionen der Europäischen Union und die daraus resultierende Abkopplung der Bank von der europäischen Zahlungsinfrastruktur. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf polskiobserwator.
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin stellte fest, dass die Niederlassung ihre Verpflichtungen gegenüber den Einlegern nicht mehr erfüllen kann. Daraufhin wurde das Insolvenzverfahren angestoßen. Für die betroffenen Kunden greift nun das deutsche System der gesetzlichen Einlagensicherung.
Warum die Bank Sepah-Iran in Deutschland nicht mehr arbeiten kann
Betroffen ist die Niederlassung der iranischen Bank Sepah in Frankfurt am Main. Dabei handelt es sich nicht um eine eigenständige deutsche Bank, sondern um eine Zweigstelle des im Iran ansässigen Kreditinstituts.
Die Schwierigkeiten entstanden nicht aufgrund hoher Verluste, gescheiterter Investitionen oder einer klassischen Bankenkrise. Ausschlaggebend waren vielmehr die Sanktionen der Europäischen Union.
Infolge der Beschränkungen verlor die Bank den notwendigen Zugang zur europäischen Zahlungsinfrastruktur. Damit war ein regulärer Geschäftsbetrieb der Frankfurter Niederlassung faktisch nicht mehr möglich.
Die BaFin stellte schließlich fest, dass das Institut die bei ihm hinterlegten Kundengelder nicht mehr zurückzahlen kann, und beantragte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Gericht in Frankfurt leitet Insolvenzverfahren ein
Mit dem Fall befasst sich das zuständige Gericht in Frankfurt am Main. Nachdem die Zahlungsunfähigkeit der Niederlassung festgestellt worden war, wurde das gesetzlich vorgesehene Insolvenzverfahren eingeleitet.
Ende 2025 belief sich die Bilanzsumme der Frankfurter Niederlassung der Bank Sepah-Iran auf rund 50,4 Millionen Euro.
Nach Einschätzung der BaFin stellt die Insolvenz der Niederlassung keine Gefahr für die Stabilität des deutschen Finanzsystems dar. Das Institut hatte auf dem deutschen Bankenmarkt lediglich eine vergleichsweise geringe Bedeutung.
Was passiert mit dem Geld der Bankkunden?
Für die betroffenen Kunden stellt sich vor allem die Frage, ob und in welcher Höhe sie ihr auf den Konten verbliebenes Geld zurückbekommen.
Die Frankfurter Niederlassung gehörte der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an. Damit fallen die Einlagen der Kunden grundsätzlich unter die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland.
Die reguläre maximale Entschädigung beträgt 100.000 Euro pro Einleger. Entscheidend ist dabei die Gesamtsumme der geschützten Einlagen einer Person bei dem Institut und nicht die Anzahl der einzelnen Konten.
In bestimmten Fällen sind bis zu 500.000 Euro geschützt
Das deutsche Einlagensicherungssystem sieht für bestimmte vorübergehend hohe Kontoguthaben einen erweiterten Schutz vor. Unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen kann die geschützte Summe daher deutlich über der üblichen Grenze von 100.000 Euro liegen.
Dies kann beispielsweise Gelder betreffen, die nach bestimmten privaten oder persönlichen Transaktionen nur vorübergehend auf einem Konto liegen. Dazu können unter anderem Einnahmen aus Geschäften mit privat genutzten Wohnimmobilien gehören.
Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann der Einlagenschutz für solche Guthaben auf bis zu 500.000 Euro steigen.
BaFin aktiviert Entschädigung für Einleger
Nachdem festgestellt wurde, dass die Bank ihre Verpflichtungen gegenüber den Kunden nicht mehr erfüllen kann, leitete die BaFin die notwendigen Schritte zur Anwendung der gesetzlichen Einlagensicherung ein.
Für betroffene Einleger bedeutet dies, dass sie ihre geschützten Guthaben nicht mehr auf dem üblichen Weg über eine Auszahlung durch die Bank Sepah-Iran erhalten. Stattdessen erfolgt die Rückzahlung im Rahmen des vorgesehenen Entschädigungsverfahrens.
Die Insolvenz der Frankfurter Niederlassung betrifft damit insbesondere Kunden, die dort Geld auf Konten oder als Einlagen hinterlegt haben. Grundsätzlich sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person geschützt. Für bestimmte vorübergehend hohe Guthaben können unter den gesetzlichen Voraussetzungen höhere Sicherungsgrenzen gelten.

