Bei einer Pfändung greifen Gläubiger auf Einkommen oder Konto zu, um offene Forderungen durchzusetzen. Doch das Gesetz schützt das Existenzminimum: Ein bestimmter Betrag bleibt immer unpfändbar. Dieser Ratgeber erklärt, was 2026 gepfändet werden darf, wie hoch die Freigrenzen sind und wie das Pfändungsschutzkonto funktioniert. Vertiefungen finden Sie in der Kategorie Pfändung von Vermögen.
Wann darf überhaupt gepfändet werden?
Eine Pfändung setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus — etwa ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder eine notarielle Urkunde. Allein eine offene Rechnung oder eine Inkassoforderung berechtigt noch nicht zur Pfändung. Der Gläubiger muss seine Forderung zunächst gerichtlich titulieren lassen. Erst danach kann er über das Vollstreckungsgericht oder einen Gerichtsvollzieher vollstrecken.
Wer Post von einem Inkassobüro erhält, sollte die Forderung deshalb prüfen, bevor er zahlt. Forderungen verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB). Ist bereits ein Titel vorhanden, beträgt die Verjährung jedoch 30 Jahre.
Welche Arten der Pfändung gibt es?
| Art | Gegenstand | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Kontopfändung | Guthaben auf dem Girokonto | §§ 833a ff. ZPO |
| Lohnpfändung | Arbeitseinkommen beim Arbeitgeber | §§ 850 ff. ZPO |
| Sachpfändung | bewegliche Sachen in der Wohnung | §§ 808 ff. ZPO |
| Forderungspfändung | Ansprüche gegen Dritte | §§ 829 ff. ZPO |
Bei der Lohnpfändung wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner: Er muss den pfändbaren Teil des Lohns direkt an den Gläubiger abführen. Bei der Kontopfändung friert die Bank das Guthaben zunächst ein, soweit kein Pfändungsschutz besteht.
Pfändungsfreigrenzen 2026: So viel bleibt Ihnen
Das Gesetz schützt das Existenzminimum. Nach § 850c ZPO bleibt ein monatlicher Grundbetrag des Nettoeinkommens unpfändbar. Dieser Grundfreibetrag wird jährlich zum 1. Juli an den steuerlichen Grundfreibetrag angepasst und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Aktuelle Werte:
- Bis 30. Juni 2026 gilt für Schuldner ohne Unterhaltspflichten ein Grundfreibetrag von 1.555,00 Euro netto monatlich (auf dem P-Konto auf 1.560,00 Euro aufgerundet).
- Ab 1. Juli 2026 steigt der Grundfreibetrag auf 1.587,40 Euro (auf dem P-Konto auf 1.590,00 Euro).
Verdient jemand mehr als den Grundfreibetrag, ist nicht der gesamte Mehrbetrag pfändbar: Nach § 850c Abs. 3 ZPO bleiben von jedem Euro oberhalb der Grenze drei Zehntel unpfändbar. Für Unterhaltspflichten erhöhen sich die Freibeträge zusätzlich — für die erste unterhaltsberechtigte Person um zwei weitere Zehntel, für die zweite bis fünfte um je ein weiteres Zehntel.
Es gibt zudem eine absolute Obergrenze: Einkommen oberhalb von 4.767,00 Euro (bis 30. Juni 2026) bzw. 4.866,30 Euro (ab 1. Juli 2026) ist unabhängig von Unterhaltspflichten voll pfändbar.
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Der wichtigste Schutz bei einer Kontopfändung ist das P-Konto. Jeder hat nach § 850k ZPO das Recht, sein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen, und zwar rückwirkend zum Monatsbeginn des Verlangens. Die Umwandlung ist kostenlos; für die Kontoführung darf kein höheres Entgelt als für ein vergleichbares Girokonto verlangt werden.
Auf dem P-Konto ist der monatliche Grundfreibetrag automatisch geschützt — über dieses Guthaben können Sie frei verfügen. Wichtig: Jeder darf nur ein P-Konto führen. Die Funktionsweise im Detail erklärt der Beitrag Pfändbare und unpfändbare Geldforderungen — das Pfändungsschutzkonto.
Freibetrag erhöhen
Der Grundfreibetrag lässt sich erhöhen, etwa bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmten Sozialleistungen. Dafür ist eine Bescheinigung nötig, die unter anderem Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Sozialleistungsträger ausstellen dürfen. Reicht die Bescheinigung nicht aus, kann das Vollstreckungsgericht einen individuellen Freibetrag festsetzen.
Drei-Monats-Regel
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben verfällt nicht sofort. Es kann in die folgenden drei Monate übertragen werden (§ 899 Abs. 2 ZPO). So lässt sich Guthaben für größere Anschaffungen ansparen. Wird der Übertrag bis zum Ablauf des dritten Folgemonats nicht verbraucht, steht der Restbetrag dem Gläubiger zu.
Unpfändbare Bezüge
Bestimmte Leistungen sind ganz oder teilweise unpfändbar. Dazu zählen je nach Fallgestaltung unter anderem Teile von Sozialleistungen sowie bestimmte zweckgebundene Zahlungen. Solche Beträge werden auf dem P-Konto durch eine entsprechende Bescheinigung zusätzlich geschützt. Bei der Sachpfändung sind nach § 811 ZPO Gegenstände unpfändbar, die für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung oder die Berufsausübung notwendig sind.
Was tun bei einer Pfändung? Erste Schritte
- Ruhe bewahren und Fristen beachten. Eine Kontopfändung wird der Bank zugestellt; das Konto wird gesperrt, soweit kein Schutz greift.
- Konto sofort in ein P-Konto umwandeln, falls noch nicht geschehen — das sichert den Grundfreibetrag.
- Forderung und Titel prüfen. Ist die Forderung berechtigt? Ist sie verjährt?
- Bescheinigung besorgen, wenn höhere Freibeträge zustehen.
- Schuldnerberatung kontaktieren. Anerkannte Stellen beraten kostenlos.
- Vollstreckungsschutz prüfen. In Härtefällen kann nach § 765a ZPO ein Antrag auf Schutz vor der Vollstreckung gestellt werden.
Ist das Konto bereits gesperrt, hilft der Beitrag Konto gesperrt bei Schulden: Was Sie sofort tun können.
Ausweg Privatinsolvenz
Wenn Schulden dauerhaft nicht mehr tragbar sind, kann das Verbraucherinsolvenzverfahren ein geordneter Ausweg sein. Es führt nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Restschuldbefreiung. Seit der Reform beträgt die Verfahrensdauer in der Regel drei Jahre. Ablauf, Kosten und Voraussetzungen erläutert der Beitrag Privatinsolvenz 2026: In 3 Jahren schuldenfrei.
Lohnpfändung: Ablauf beim Arbeitgeber
Bei der Lohnpfändung erhält der Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und wird damit zum Drittschuldner. Er ist gesetzlich verpflichtet, den pfändbaren Teil des Nettolohns zu berechnen und direkt an den Gläubiger abzuführen. Der unpfändbare Grundbetrag bleibt dem Arbeitnehmer in voller Höhe. Der Arbeitgeber darf die Pfändung nicht zum Anlass für eine Kündigung nehmen; eine Kündigung allein wegen einer Lohnpfändung ist unzulässig.
Mehrere Pfändungen werden nach dem Prioritätsprinzip behandelt: Maßgeblich ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs. Der zuerst pfändende Gläubiger wird vorrangig bedient. Berechnungsfehler kommen vor — Arbeitnehmer sollten die abgeführten Beträge anhand der gültigen Pfändungstabelle überprüfen.
Der Gerichtsvollzieher: Rechte und Grenzen
Bei der Sachpfändung kommt der Gerichtsvollzieher ins Spiel. Er benötigt einen Vollstreckungstitel. Die Wohnung darf er grundsätzlich nur mit Einwilligung des Schuldners betreten; verweigert dieser, ist eine richterliche Durchsuchungsanordnung erforderlich (§ 758a ZPO). Unpfändbar bleiben Gegenstände, die für eine bescheidene Haushalts- und Lebensführung oder die Berufsausübung notwendig sind (§ 811 ZPO) — etwa grundlegende Haushaltsgeräte oder Arbeitsmittel.
Kann der Schuldner die Forderung nicht begleichen, kann der Gerichtsvollzieher die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangen (§ 802c ZPO). Wer diese ohne Grund verweigert, riskiert einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis und im äußersten Fall einen Haftbefehl zur Erzwingung. Der Eintrag im Schuldnerverzeichnis bleibt grundsätzlich drei Jahre bestehen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Geld bleibt mir bei einer Pfändung 2026? Ohne Unterhaltspflichten sind bis 30. Juni 2026 monatlich 1.560,00 Euro auf dem P-Konto geschützt, ab 1. Juli 2026 dann 1.590,00 Euro. Mit Unterhaltspflichten erhöht sich der Betrag.
Was muss ich tun, um mein Konto zu schützen? Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um. Die Bank muss dies innerhalb von vier Geschäftstagen kostenlos erledigen. Geschützt ist dann automatisch der Grundfreibetrag.
Darf ohne Gerichtsurteil gepfändet werden? Nein. Eine Pfändung setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus. Eine bloße Rechnung oder Inkassoforderung reicht nicht aus.
Kann ich nicht genutztes P-Konto-Guthaben übertragen? Ja. Geschütztes, aber nicht verbrauchtes Guthaben kann in die folgenden drei Monate übertragen werden. Danach steht ein Restbetrag dem Gläubiger zu.
Was ist unpfändbar? Geschützt sind der Grundfreibetrag des Einkommens sowie bestimmte zweckgebundene Leistungen. Bei der Sachpfändung bleiben für Haushalt und Beruf notwendige Gegenstände nach § 811 ZPO unpfändbar.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bei einer konkreten Pfändung sollten Sie eine anerkannte Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Weiterlesen:

