Mit der Einführung der Mütterrente III erhalten Eltern von vor 1992 geborenen Kindern ab 2027 zusätzliche Rentenansprüche. Für viele Versicherte erfolgt die Berücksichtigung automatisch. Dennoch empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, das eigene Rentenkonto rechtzeitig zu überprüfen, um fehlende Kindererziehungszeiten zu ergänzen und spätere Verzögerungen bei der Rentenberechnung zu vermeiden. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf Мerkur.
Mütterrente III startet 2027
Die Reform der Mütterrente tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, erhalten künftig zusätzliche Kindererziehungszeiten. Dadurch werden die bisher angerechneten zweieinhalb Jahre auf insgesamt drei Jahre erhöht.
Für jedes anspruchsberechtigte Kind werden bis zu sechs weitere Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt. Dies entspricht einem halben Rentenpunkt.
Auf Grundlage des seit Juli 2026 geltenden aktuellen Rentenwerts von 42,52 Euro ergibt sich daraus ein Rentenzuschlag von rund 21,26 Euro brutto pro Monat je Kind. Bei drei Kindern steigt die monatliche Rente rechnerisch um etwa 63,78 Euro vor Steuern und Sozialabgaben. Da der Rentenwert bis zur Auszahlung voraussichtlich erneut angepasst wird, kann der tatsächliche Betrag im Jahr 2028 höher ausfallen.
Auszahlung erfolgt überwiegend automatisch
Für Rentnerinnen und Rentner, die bereits vor Januar 2028 eine gesetzliche Rente beziehen, soll die Neuberechnung grundsätzlich automatisch erfolgen. Die Nachzahlung für das Jahr 2027 wird nach der technischen Umsetzung rückwirkend ausgezahlt.
Wer seine Altersrente erst ab Januar 2028 oder später erhält, bekommt die zusätzlichen Kindererziehungszeiten direkt bei der erstmaligen Rentenberechnung berücksichtigt.
Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente III ist in den meisten Fällen nicht erforderlich.
Warum eine Kontenklärung trotzdem sinnvoll ist
Obwohl für viele Versicherte keine aktive Antragstellung notwendig sein wird, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung eine Überprüfung des eigenen Versicherungskontos.
Fehlen dort Kindererziehungszeiten, sollten diese möglichst frühzeitig nachgetragen werden. Dadurch lassen sich Rückfragen und Verzögerungen vermeiden, wenn später die Altersrente beantragt wird.
Wer noch keine Kontenklärung durchgeführt hat, kann die Anerkennung der Kindererziehungszeiten beantragen. Hierfür wird in der Regel das Formular V0800 verwendet. Je nach familiärer Situation können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Dies gilt insbesondere dann, wenn Kindererziehungszeiten zwischen Mutter und Vater aufgeteilt oder dem Vater vollständig zugeordnet werden sollen.
Keine Frist für einen Antrag im Jahr 2026
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung besteht keine Verpflichtung, bereits 2026 einen Antrag zu stellen.
Auch eine allgemeine Ausschlussfrist, durch die Nachzahlungen für das Jahr 2027 verloren gehen könnten, gibt es derzeit nicht. Fehlen Kindererziehungszeiten im Rentenkonto, können diese grundsätzlich auch später noch festgestellt werden – spätestens im Rahmen des Rentenantrags.
Eine frühzeitige Klärung erleichtert jedoch die spätere Bearbeitung.
Auswirkungen auf andere Sozialleistungen
Die Mütterrente III ist keine eigenständige Sozialleistung, sondern Bestandteil der gesetzlichen Altersrente.
Steigt die monatliche Rente, kann sich dies auf einkommensabhängige Leistungen auswirken. Dazu gehören unter anderem die Grundsicherung im Alter oder das Wohngeld. Auch bei Hinterbliebenenrenten kann die höhere Altersrente im Einzelfall berücksichtigt werden.
Ob und in welchem Umfang sich die zusätzliche Rentenzahlung tatsächlich auf andere Leistungen auswirkt, hängt von der jeweiligen persönlichen Situation und den geltenden gesetzlichen Regelungen ab.
Auch Väter können Kindererziehungszeiten erhalten
Der Begriff „Mütterrente“ ist irreführend, denn auch Väter können Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen.
Entscheidend ist, welcher Elternteil das Kind überwiegend erzogen hat oder welche Zuordnung die Eltern gegenüber der Rentenversicherung erklärt haben.
Für denselben Zeitraum können die Kindererziehungszeiten immer nur einem Elternteil angerechnet werden. Bestehen unterschiedliche Angaben oder unklare Betreuungsverhältnisse, kann die Rentenversicherung weitere Nachweise verlangen.
Was Eltern jetzt tun sollten
Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollten prüfen, ob sämtliche Kindererziehungszeiten bereits im Versicherungskonto gespeichert sind.
Für viele Rentner erfolgt die Umsetzung der Reform automatisch. Fehlen jedoch Einträge im Rentenkonto, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontenklärung, damit die zusätzlichen Rentenansprüche bei der späteren Berechnung vollständig berücksichtigt werden können.
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