In Deutschland soll die dritte Stufe der Mütterrente 3 die Rentenansprüche für Kinder verbessern, die vor 1992 geboren wurden. Dabei geht es um eine zusätzliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rente, wodurch sich die eigene Altersrente erhöhen kann.
Nach den bisherigen Plänen sollen die Beträge für das Jahr 2027 jedoch erst mit Verzögerung ausgezahlt werden. Die Nachzahlung könnte demnach erst 2028 erfolgen. Für viele Betroffene wirkt das zunächst nachteilig, kann bei Hinterbliebenenrenten aber vorübergehend finanzielle Vorteile bringen.
Das betrifft vor allem Witwen und Witwer, die neben der Witwen- oder Witwerrente eine eigene Altersrente beziehen. Wenn dieses eigene Einkommen bereits bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente berücksichtigt wird, kann eine höhere eigene Rente normalerweise zu einer Kürzung der Witwen- oder Witwerrente führen.
Warum die Verzögerung vorteilhaft sein kann
Entscheidend ist eine Übergangsregelung nach § 114 Absatz 7 SGB IV. Sie regelt, wie zusätzliche Zahlungen aus der Mütterrente 3 bei der Einkommensanrechnung für Hinterbliebenenrenten behandelt werden.
Nach dieser Regelung soll die Nachzahlung für 2027 im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027 nicht als Einkommen bei der Witwen- oder Witwerrente berücksichtigt werden. Das bedeutet: Auch eine spätere Auszahlung führt nicht sofort zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.
In der Regel werden Einkommensänderungen erst zum 1. Juli des Folgejahres berücksichtigt. Deshalb könnte sich die höhere eigene Rente durch die Mütterrente 3 erstmals ab dem 1. Juli 2028 auf die Witwen- oder Witwerrente auswirken.
Beispielrechnung: So entstehen fast 88 Euro Vorteil
Erhält eine Witwe eine eigene Altersrente und zusätzlich eine Witwenrente, erhöht die Mütterrente 3 ihre persönliche Rente für ein vor 1992 geborenes Kind. Bei einem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro entspricht ein halber Rentenpunkt 21,26 Euro pro Monat.
Diese Summe kann sich grundsätzlich auf die Einkommensanrechnung auswirken. Normalerweise könnte ein Teil der höheren eigenen Rente auf die Witwenrente angerechnet werden. Durch die Übergangsregelung geschieht dies jedoch nicht sofort.
| Ausgangspunkt | Betrag |
|---|---|
| Erhöhung durch die Mütterrente 3 für ein Kind | 21,26 Euro pro Monat |
| Mögliche Anrechnung auf die Witwenrente | ca. 7,31 Euro pro Monat |
| Zeitraum ohne diese zusätzliche Anrechnung | 12 Monate |
| Vorteil bei einem Kind | ca. 87,70 Euro brutto |
| Vorteil bei zwei Kindern | ca. 175,40 Euro brutto |
| Vorteil bei drei Kindern | ca. 263,10 Euro brutto |
Wen die Regelung betreffen kann
Der vorübergehende Vorteil ist vor allem für Witwen und Witwer relevant, deren eigenes Einkommen bereits über dem Freibetrag liegt und deshalb bei der Hinterbliebenenrente angerechnet wird.
Liegt die eigene Rente auch nach der Mütterrente 3 unterhalb der maßgeblichen Grenze, entsteht durch die spätere Auszahlung in der Regel kein zusätzlicher Vorteil. In diesem Fall würde die höhere eigene Rente die Witwen- oder Witwerrente nicht mindern.
Entscheidend sind daher mehrere Faktoren: die Höhe der eigenen Rente, weitere Einkünfte, die Zahl der vor 1992 geborenen Kinder und die Frage, ob im konkreten Fall überhaupt eine Einkommensanrechnung stattfindet.
Wie Betroffene prüfen können, ob sie profitieren
Betroffene sollten ihren aktuellen Rentenbescheid zur Witwen- oder Witwerrente prüfen. Wichtig ist vor allem die Frage, ob eigenes Einkommen bereits auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.
Außerdem sollte geprüft werden, ob Kinder vorhanden sind, die vor 1992 geboren wurden und für die ein Anspruch im Rahmen der Mütterrente 3 entstehen kann. Erhöht diese Regelung die eigene Altersrente, kann sie später auch die Berechnung der Hinterbliebenenrente beeinflussen.
Besonders wichtig ist der Zeitpunkt der möglichen Neuberechnung. Nach der Übergangsregelung wird die Nachzahlung für 2027 nicht sofort berücksichtigt. Eine Auswirkung auf die Hinterbliebenenrente ist frühestens ab dem 1. Juli 2028 möglich.
Was über die Fristen bekannt ist
Die Mütterrente 3 erhöht die eigene Rente für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Wegen der geplanten Verzögerung sollen die Beträge für 2027 jedoch erst rückwirkend im Jahr 2028 ausgezahlt werden.
Für Witwen und Witwer bedeutet das: Während der Übergangszeit wird die höhere eigene Rente nicht sofort auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Bei einem Kind kann der Vorteil rund 87,70 Euro brutto betragen. Bei zwei oder drei Kindern steigt der Betrag entsprechend.
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