Ab dem 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 4,24 Prozent. Für einen Teil der Bezieherinnen von Witwenrenten könnte sich die tatsächliche Auszahlung jedoch verringern. Grund dafür sind die geltenden Regelungen zur Anrechnung eigener Einkünfte. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf berliner-zeitung.
Mit der Rentenanpassung erhöht sich der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Eine monatliche Rente von 1.000 Euro steigt damit auf 1.042,40 Euro vor Steuern. Dennoch bedeutet die Rentenerhöhung nicht automatisch höhere Auszahlungen für alle Witwenrentnerinnen.
Höherer Freibetrag bei der Einkommensanrechnung
Parallel zur Rentenerhöhung wird auch der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei Witwenrenten angepasst. Ab dem 1. Juli liegt dieser bei 1.122,53 Euro netto pro Monat statt bisher 1.076,86 Euro.
Für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um 238,11 Euro. Liegt das Einkommen unterhalb dieser Grenze, wird die Witwenrente in voller Höhe ausgezahlt. Wird der Freibetrag überschritten, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Rente angerechnet.
Neue Berücksichtigung von Zuschlägen wirkt sich erstmals auf Leistungen aus
Zusätzliche Auswirkungen ergeben sich durch eine Änderung bei den Zuschlägen für Erwerbsminderungsrenten.
Seit Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner Zuschläge von bis zu 7,5 Prozent. Bis November 2025 wurden diese Zuschläge separat ausgezahlt und bei der Berechnung von Witwenrenten nicht als Einkommen berücksichtigt.
Seit Dezember 2025 sind die Zuschläge Bestandteil der regulären Rente und gelten damit als anrechenbares Einkommen. Da die Einkommensprüfung nur einmal jährlich erfolgt, wird sich diese Änderung erstmals zum 1. Juli 2026 auf bestimmte Witwenrenten auswirken.
Die Deutsche Rentenversicherung betont jedoch, dass Berichte über flächendeckende Kürzungen nicht zutreffend seien. Betroffen seien vor allem Personen, die durch die Zuschläge und weitere Einkünfte erstmals die geltenden Freibeträge überschreiten.
Fast jede zweite Hinterbliebenenrente wird bereits gekürzt
Nach Angaben der Rentenstatistik werden rund 46 Prozent aller Hinterbliebenenrenten in Deutschland aufgrund eigener Einkünfte der Empfänger gekürzt.
Mehr als 750.000 Frauen verlieren dadurch durchschnittlich 208 Euro pro Monat beziehungsweise rund 2.500 Euro pro Jahr.
Ohne die Einkommensanrechnung würde die durchschnittliche Witwenrente bei 738 Euro monatlich liegen. Nach den Kürzungen beträgt die durchschnittliche Auszahlung etwa 530 Euro.
Besonders häufig betroffen sind Frauen, die nach dem Tod ihres Ehepartners weiter berufstätig sind oder zusätzliche Einkünfte, beispielsweise aus Betriebsrenten, beziehen.
Gericht verschärft Regeln für Selbstständige
Auch für Selbstständige haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Das Bundessozialgericht entschied im Februar 2024, dass steuerliche Verlustvorträge bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.
Für die Berechnung der Witwenrente zählt ausschließlich das tatsächlich erzielte Einkommen im jeweiligen Zeitraum.
In einem konkreten Fall musste ein selbstständiger Schausteller mehr als 12.600 Euro an Leistungen zurückzahlen.
Betroffene sollten Rentenbescheide sorgfältig prüfen
Empfängerinnen und Empfänger von Witwenrenten sollten ihre Rentenbescheide nach der Anpassung zum 1. Juli genau kontrollieren und insbesondere die Einkommensanrechnung überprüfen.
Bei Unklarheiten oder Zweifeln an der Berechnung kann Widerspruch eingelegt werden. Kostenlose Beratung bieten die Deutsche Rentenversicherung sowie Sozialverbände, die bei Fragen rund um Rentenleistungen unterstützen.
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