Deutschland zahlt zunehmend bargeldlos, dennoch bleiben Scheine und Münzen ein wichtiger Teil des Alltags. Nach Angaben der Bundesbank wurden im Jahr 2025 noch 45 Prozent aller Einkäufe bar bezahlt. Die übrigen 55 Prozent entfielen auf Bankkarten, mobile Anwendungen, elektronische Zahlungsdienste und weitere Bezahlmethoden. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf berliner-zeitung.
Damit lag der Anteil bargeldloser Transaktionen in Deutschland erstmals über dem Anteil der Barzahlungen. Gleichzeitig ändern sich die Regeln für größere Käufe. Ab dem 10. Juli 2027 gilt in der Europäischen Union eine einheitliche Bargeldobergrenze von 10.000 Euro.
Die Regelung ist Teil der EU-Verordnung 2024/1624, mit der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksamer bekämpft werden sollen. Eine vollständige Abschaffung des Bargelds ist damit nicht verbunden. Für die meisten täglichen Ausgaben bleibt alles beim Alten.
So funktioniert die Bargeldgrenze von 10.000 Euro
Ab Juli 2027 dürfen Unternehmen und Gewerbetreibende bei einer geschäftlichen Transaktion keine Bargeldsumme von 10.000 Euro oder mehr annehmen oder auszahlen. Die einzelnen EU-Staaten dürfen allerdings strengere nationale Grenzen festlegen.
Die Regel betrifft unter anderem Geschäfte, Autohäuser, Juweliere, Möbelhäuser, Handwerksbetriebe, Baufirmen und andere Anbieter von Waren oder Dienstleistungen. Entscheidend ist nicht die Art des Kaufs, sondern ob mindestens eine Seite gewerblich oder beruflich handelt.
Ein Gebrauchtwagen im Wert von 12.000 Euro kann daher künftig nicht mehr vollständig bar in einem Autohaus bezahlt werden. Käufer müssen einen Teil oder die gesamte Summe per Überweisung, Karte oder auf einem anderen nachvollziehbaren Zahlungsweg begleichen.
Die Obergrenze darf auch nicht durch die Aufteilung eines Geschäfts umgangen werden. Kostet ein Fahrzeug 15.000 Euro, darf der Händler nicht zwei miteinander verbundene Barzahlungen über jeweils 7.500 Euro akzeptieren.
Private Geschäfte bleiben ausgenommen
Die europäische Bargeldgrenze gilt nicht für Zahlungen zwischen Privatpersonen, sofern keine der beteiligten Seiten gewerblich oder beruflich handelt.
Ein Einwohner Deutschlands kann seinem Nachbarn daher weiterhin einen Gebrauchtwagen für 12.000 Euro verkaufen und den gesamten Betrag bar entgegennehmen. Dasselbe gilt grundsätzlich für gebrauchte Möbel, Elektrogeräte oder andere Gegenstände, die von einer Privatperson erworben werden.
Die Ausnahme greift jedoch nicht, wenn der Verkäufer tatsächlich regelmäßig Handel betreibt. Wer wiederholt Fahrzeuge oder andere Waren ankauft und weiterverkauft, kann rechtlich als gewerblicher Anbieter eingestuft werden, auch wenn kein klassisches Ladengeschäft vorhanden ist.
Auch das Aufbewahren größerer Bargeldsummen bleibt erlaubt. Die neue Verordnung legt keine Obergrenze dafür fest, wie viel Geld eine Person zu Hause, in einem Bankschließfach oder unter Beachtung anderer Vorschriften mit sich führen darf.
Welche Käufe weiterhin bar bezahlt werden können
Nach Inkrafttreten der Verordnung hängen die Regeln von der Höhe der Zahlung und vom Status des Verkäufers ab.
Ein Gebrauchtwagen für 12.000 Euro kann bei einem Händler nicht mehr vollständig bar bezahlt werden. Wird dasselbe Fahrzeug von einer Privatperson gekauft, bleibt eine komplette Barzahlung grundsätzlich möglich.
Auch eine Handwerkerrechnung über 4.000 Euro darf weiterhin bar beglichen werden. Der Handwerksbetrieb muss jedoch die Identität des Kunden prüfen und die gesetzlich vorgeschriebenen Daten dokumentieren.
Lebensmittel, Kleidung, Miete, Restaurantbesuche, Friseurleistungen und kleinere Reparaturen liegen in der Regel deutlich unter den vorgesehenen Schwellenwerten. Für die meisten Verbraucher ändert sich im Alltag deshalb nur wenig.
Ab 3.000 Euro ist ein Ausweis erforderlich
Neben der Obergrenze von 10.000 Euro sieht die Verordnung einen zweiten wichtigen Schwellenwert vor. Bei einer einmaligen Barzahlung zwischen 3.000 und 10.000 Euro müssen verpflichtete Unternehmen und Gewerbetreibende den Kunden identifizieren.
Der Verkäufer darf dafür einen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument verlangen. Die Angaben müssen geprüft und entsprechend den Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung dokumentiert werden.
Das kann beispielsweise beim Kauf hochwertiger Möbel, Uhren, Schmuckstücke, Elektrogeräte oder Baumaterialien sowie bei größeren Renovierungsarbeiten relevant werden. Die Barzahlung bleibt in diesem Bereich erlaubt, erfolgt jedoch nicht mehr anonym.
Erreicht der Preis 10.000 Euro oder mehr, reicht eine Identitätsprüfung nicht aus. Die Barzahlung ist dann im geschäftlichen Bereich grundsätzlich nicht zulässig.
Warum die Europäische Union einheitliche Regeln einführt
Vor der Verabschiedung der neuen Verordnung unterschieden sich die Bargeldregeln innerhalb der Europäischen Union erheblich. Einige Staaten hatten bereits niedrige Obergrenzen, während in anderen Ländern auch sehr große Einkäufe bar bezahlt werden konnten.
Die EU will diese Unterschiede verringern und verhindern, dass verdächtige Transaktionen gezielt in Länder mit weniger strengen Vorschriften verlagert werden. Die Regelung richtet sich gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, die Umgehung von Sanktionen und die Verschleierung der Herkunft von Geldern.
Große Barzahlungen sind schwerer nachzuvollziehen, da sie keine direkte Bankspur hinterlassen. Elektronische Überweisungen dokumentieren dagegen Absender, Empfänger, Betrag und Zeitpunkt der Transaktion.
Die Mitgliedstaaten behalten dennoch das Recht, nationale Obergrenzen unterhalb von 10.000 Euro festzulegen. In Ländern wie Frankreich, Belgien und Griechenland gelten bereits seit längerer Zeit strengere Vorgaben.
Plant Deutschland eine niedrigere Bargeldgrenze?
In Deutschland gab es bislang keine allgemeine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen. Bei bestimmten Geschäften galten bereits Identifizierungspflichten und Vorgaben zur Prüfung der Geldherkunft, ein umfassendes Verbot großer Barzahlungen existierte jedoch nicht.
Deutschland hat derzeit keine niedrigere nationale Grenze angekündigt. Werden keine zusätzlichen Regelungen beschlossen, gilt ab Juli 2027 der europaweite Höchstbetrag von 10.000 Euro.
Unabhängig davon bleiben Bankprüfungen bei größeren Bareinzahlungen bestehen. Kreditinstitute können Nachweise zur Herkunft des Geldes verlangen, etwa Kaufverträge, Belege über Abhebungen von einem anderen Konto oder Unterlagen zu einer Erbschaft.
Diese Prüfungen sind von den neuen Regeln für den Kauf von Waren und Dienstleistungen zu unterscheiden. Der Besitz von Bargeld ist nicht verboten, bei großen Einzahlungen oder geschäftlichen Transaktionen können jedoch Belege erforderlich sein.
Bargeldlose Zahlungen überholen erstmals das Bargeld
Die neue Gesetzgebung fällt in eine Zeit, in der sich das Zahlungsverhalten in Deutschland deutlich verändert. Laut Bundesbank wurden im Jahr 2025 noch 45 Prozent aller Transaktionen mit Bargeld abgewickelt. Das waren sechs Prozentpunkte weniger als 2023.
Debitkarten kamen bei 26 Prozent der Zahlungen zum Einsatz. Mobile Zahlungen per Smartphone erreichten einen Anteil von 10 Prozent, elektronische Zahlungsdienste lagen bei 6 Prozent.
Die 55 Prozent bargeldlosen Zahlungen bestehen somit nicht aus einer einzigen Bezahlmethode, sondern setzen sich aus Karten, mobilen Anwendungen, Onlinediensten und weiteren Verfahren zusammen.
Trotz des Rückgangs blieb Bargeld als einzelne Zahlungsart weiterhin besonders verbreitet. Viele Menschen in Deutschland tragen nach wie vor Scheine und Münzen bei sich, etwa für kleinere Einkäufe, Trinkgelder, Wochenmärkte oder Betriebe, die keine Karten akzeptieren.
Die Zahl der Geldautomaten sinkt
Für den Alltag könnte der Rückgang der Bargeldinfrastruktur langfristig spürbarer sein als die neue Obergrenze.
Im Jahr 2024 sank die Zahl der Geldautomaten mit Auszahlungsfunktion bei deutschen Zahlungsdienstleistern um rund drei Prozent. Statt etwa 51.300 Geräten standen nur noch ungefähr 49.750 Automaten zur Verfügung. Damit fiel die Zahl erstmals unter die Marke von 50.000.
Auch das Filialnetz der Banken wird kleiner. Im Jahr 2002 gab es in Deutschland noch rund 53.000 Bankfilialen. Bis 2023 verringerte sich ihre Zahl auf etwa 21.000.
Besonders deutlich ist dieser Rückgang in kleinen Städten und ländlichen Regionen. Dort ist der Betrieb von Filialen und Geldautomaten für Banken häufig kostspielig, während die Zahl der Transaktionen vergleichsweise gering bleibt.
Millionen Menschen müssen für Bargeld den Ort verlassen
Nach Untersuchungen der Bundesbank ist der Zugang zu Bargeld in Deutschland insgesamt weiterhin gewährleistet. Rund 96 Prozent der Bevölkerung leben in Gemeinden, in denen mindestens ein Geldautomat oder eine Bankkasse vorhanden ist.
Etwa 3,6 Millionen Menschen müssen jedoch ihre Gemeinde verlassen, um bei einem Kreditinstitut Bargeld abzuheben. Die durchschnittliche Entfernung zur nächsten Abhebemöglichkeit beträgt rund 1,4 Kilometer.
In ländlichen Regionen liegt die durchschnittliche Distanz bei etwa 1,9 Kilometern, in Städten bei ungefähr 1,1 Kilometern. Supermärkte, Tankstellen und andere Händler gleichen einen Teil des Rückgangs aus, indem sie Bargeldauszahlungen an der Kasse anbieten.
Ab Juli 2027 wird Bargeld in Deutschland weder abgeschafft noch für alltägliche Ausgaben verboten. Die wichtigste Änderung betrifft gewerbliche Transaktionen ab 10.000 Euro. Bei Barzahlungen ab 3.000 Euro müssen sich Kunden zudem darauf einstellen, ein Ausweisdokument vorzulegen.
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