Disney+ aktualisiert seine Nutzungsbedingungen und schafft damit die Möglichkeit, künftig in allen Abo-Modellen Werbung zu zeigen. Die Änderungen betreffen nicht nur den günstigsten Tarif mit Werbung, sondern auch Standard und Premium, die Nutzer bislang unter anderem wegen des weitgehend werbefreien Streamings gewählt haben. Die neuen Regeln sehen unterschiedliche Werbeformate, Sponsoring sowie die Bewerbung eigener Disney-Produkte vor. Für Kinderprofile sollen weiterhin besondere Einschränkungen gelten. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf Вild.
Werbung bei Disney+ künftig auch in Standard und Premium möglich
Nach den aktualisierten Bedingungen von Disney+ sollen Umfang und Art der Werbung vom jeweiligen Abo-Modell abhängen. Die meisten Werbeeinblendungen sind weiterhin beim Tarif Standard mit Werbung vorgesehen. Nutzer dieses Abos können während eines Großteils der Filme und Serien mit Werbeunterbrechungen rechnen.
Für Standard ohne klassische Werbeunterbrechungen sowie für das teurere Premium-Abo sieht Disney eine „begrenzte Menge an Werbung“ vor. Dazu können insbesondere Werbespots gehören, die vor Beginn oder nach Ende eines Inhalts abgespielt werden. Darüber hinaus behält sich der Streamingdienst vor, eigene Werbeclips, Trailer sowie Hinweise auf weitere Produkte und Dienstleistungen von Disney zu zeigen.
Die neuen Bedingungen ermöglichen außerdem Markenplatzierungen und Sponsoring. Damit bedeutet selbst ein teureres Disney+-Abo künftig nicht mehr automatisch, dass keinerlei Werbung oder werbliche Inhalte angezeigt werden.
Konkrete Angaben dazu, wie häufig solche Werbeeinblendungen in den Tarifen Standard und Premium erscheinen und wie lange einzelne Spots dauern werden, gibt es bislang nicht.
Disney+ kann Werbung bei Livestreams und besonderen Events zeigen
Die Änderungen beschränken sich nicht auf klassische Filme und Serien. Werbung kann künftig auch bei Livestreams, besonderen Veranstaltungen sowie deren Wiederholungen beziehungsweise Aufzeichnungen eingeblendet werden.
Vorab aufgezeichnete Werbung lässt sich dabei möglicherweise nicht überspringen. Diese Regel kann auch für Nutzer des teuersten Premium-Abos gelten.
Welche Inhalte Disney genau als besondere Veranstaltungen einstuft, wird in den neuen Bedingungen nicht detailliert erläutert. Ebenso fehlen bislang konkrete Angaben zur üblichen Dauer und Häufigkeit der Werbeeinblendungen in den einzelnen Abo-Modellen.
Eine Ausnahme gilt für Kinderprofile. Im Junior-Modus soll weiterhin keine Werbung ausgespielt werden.
Neue Disney+-Bedingungen: Was Nutzer jetzt wissen müssen
Disney+ hat damit begonnen, seine Abonnenten per E-Mail über die geänderten Bedingungen zu informieren. Bei einem der nächsten Logins können Nutzer aufgefordert werden, die aktualisierte Vereinbarung zu lesen und ihr zuzustimmen.
In den Mitteilungen an Kunden wird auf eine Fassung der Nutzungsbedingungen vom 18. Juni 2026 verwiesen. Disney hat bislang jedoch nicht gesondert erklärt, ob Abonnenten den Streamingdienst weiterhin nutzen können, wenn sie der neuen Version der Vereinbarung nicht zustimmen.
In der Übersicht der Tarife Standard und Premium kann gleichzeitig weiterhin mit einer werbefreien Nutzung von Filmen und Serien geworben werden. Hinweise auf mögliche Werbeinhalte finden sich in zusätzlichen Bedingungen und Erläuterungen zum jeweiligen Angebot.
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