Das Basiskonto 2026 — Ihr Recht auf ein Girokonto
Kein Konto, keine Wohnung, kein Handyvertrag, kein Gehalt — wer in Deutschland kein Girokonto hat, ist vom wirtschaftlichen Leben praktisch ausgeschlossen. Seit 2016 gibt es deshalb das gesetzliche Recht auf ein Basiskonto (umgangssprachlich: Jedermann-Konto). Jede Bank muss es anbieten — und zwar für jeden, unabhängig von Einkommen, Schufa oder Aufenthaltsstatus.
Ergänzend zum Thema: Girokonto 2026: Welches Konto lohnt sich? sowie Rechte bei Kontoschließung 2026.
„Jeder Mensch in Deutschland hat ein Recht auf ein Girokonto. Keine Bank darf Sie abweisen, nur weil Sie keinen festen Wohnsitz haben, Sozialleistungen beziehen oder einen negativen Schufa-Eintrag haben.“
Was ist das Basiskonto — und wer hat Anspruch?
Wie beantragen Sie ein Basiskonto?
Was tun, wenn die Bank das Basiskonto verweigert?
Leider kommt es in der Praxis vor, dass Banken versuchen, Antragsteller abzuweisen — trotz gesetzlicher Pflicht. Ihre Optionen:
- Schriftliche Ablehnung verlangen — die Bank muss die Gründe nennen (§ 35 ZKG)
- Beschwerde bei der BaFin — die BaFin kann die Bank zur Kontoeröffnung zwingen
- Verwaltungsverfahren beantragen — über die BaFin kann ein förmliches Kontoeröffnungsverfahren eingeleitet werden
- Rechtsanwalt / Schuldnerberatung — unterstützen kostenlos bei der Durchsetzung
Was kostet das Basiskonto?
Die Kosten müssen „angemessen“ sein (§ 41 ZKG). Der BGH hat 2021 geurteilt, dass Sparkassen für Basiskonten keine überhöhten Gebühren verlangen dürfen. In der Praxis liegen die Kosten bei 5–9 Euro pro Monat — einige Direktbanken bieten kostenlose Basiskonten an.
Fazit: Ihr Recht — nutzen Sie es
Das Basiskonto ist kein Almosen, sondern ein gesetzliches Recht. Wer kein Konto hat, sollte es beantragen — und bei Ablehnung die BaFin einschalten. Niemand in Deutschland muss ohne Girokonto leben.
Quellen: Zahlungskontengesetz (ZKG) | BaFin – Basiskonto | Verbraucherzentrale – Basiskonto

