Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung spricht sich für eine grundlegende Reform der Hinterbliebenenversorgung in Deutschland aus. Anstelle der bisherigen Witwen- und Witwerrente empfehlen die Experten ein verpflichtendes Rentensplitting zwischen Ehepartnern. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf businessinsider.
Dabei sollen die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gleichmäßig auf beide Partner verteilt werden. Nach Ansicht der Wirtschaftsweisen entspricht dieses Modell den heutigen Arbeits- und Familienstrukturen deutlich besser als das bestehende System.
Freiwilliges Rentensplitting wird bislang kaum genutzt
Die Möglichkeit des Rentensplittings besteht in Deutschland bereits seit 2002. Allerdings wird sie nur selten in Anspruch genommen. Nach aktuellen Angaben entscheiden sich jährlich weniger als 1.000 Ehepaare für dieses Modell.
Als Gründe gelten vor allem die strengen Voraussetzungen. So müssen beide Ehepartner unter anderem mindestens 25 Jahre rentenversichert gewesen sein. Zudem entfällt bei einer Entscheidung für das Rentensplitting später der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, was viele Paare von diesem Schritt abhält.
Experten halten die Witwenrente für nicht mehr zeitgemäß
Renommierte Rentenexperten wie der Ökonom Axel Börsch-Supan und der Sozialrechtler Franz Ruland sehen Reformbedarf bei der Hinterbliebenenversorgung. Sie plädieren dafür, bestehende Ansprüche zu schützen, sprechen sich jedoch für Änderungen bei künftigen Generationen aus.
Franz Ruland schlägt dabei einen differenzierten Ansatz vor. Demnach sollen Hinterbliebenenrenten künftig vor allem Personen vorbehalten bleiben, die Kinder erzogen haben. Für kinderlose Ehepaare könnte das Rentensplitting zum Regelfall werden.
Sachverständigenrat sieht Anreize für mehr Erwerbstätigkeit
Nach Einschätzung des Sachverständigenrates setzt das derzeitige System teilweise falsche Anreize. Die Absicherung über die Hinterbliebenenrente könne insbesondere Zweitverdiener davon abhalten, eigene Rentenansprüche in größerem Umfang aufzubauen.
Ein verpflichtendes Rentensplitting würde nach Ansicht der Experten diese Effekte reduzieren und die Erwerbsbeteiligung stärken. Gleichzeitig könnte dies dazu beitragen, dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Ökonomen erwarten keine großen Einsparungen
Nicht alle Fachleute rechnen jedoch mit spürbaren finanziellen Entlastungen für die Rentenkassen. Der Kölner Ökonom Jochen Pimpertz vom Deutschen Wirtschaftsinstitut geht davon aus, dass Rentensplitting nur begrenzte Auswirkungen auf die demografisch bedingten Kosten des Rentensystems haben wird.
Auch Joachim Ragnitz sieht kurzfristig kaum Sparpotenzial. Seiner Einschätzung nach würde die Reform in erster Linie die Verteilung der Leistungen verändern, während die Gesamtausgaben weitgehend unverändert blieben.
In einzelnen Fällen könnten die Kosten sogar steigen. Dies wäre beispielsweise dann möglich, wenn bislang lediglich eine kleine Witwenrente gezahlt wurde, künftig aber höhere Ansprüche aus dem Rentensplitting entstehen. Nach Einschätzung der Experten dürfte dies jedoch die Ausnahme bleiben, da die kleine Witwenrente nur an Hinterbliebene unter 47 Jahren gezahlt wird.
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