Inflationsausgleichsprämie 2026 — was gilt jetzt noch?
Die Inflationsausgleichsprämie war eine der beliebtesten steuerfreien Sonderzahlungen der letzten Jahre: Bis zu 3.000 Euro brutto für netto, ohne Steuern und Sozialabgaben. Doch die Frist ist am 31.12.2024 abgelaufen. Was bedeutet das für Arbeitnehmer 2026 — und welche Alternativen gibt es?
Zum Thema Steuern und Einkommen: Steuerrecht 2026 und Mindestlohn 2026.
„Die Inflationsausgleichsprämie ist Geschichte. Wer sie bis Ende 2024 erhalten hat, behält sie steuerfrei. Eine Nachfolgeregelung gibt es nicht.“
Die Fakten im Überblick
Was kommt danach?
Steuerfreie Alternativen für Arbeitgeber
- Sachbezüge: Bis 50 €/Monat steuerfrei (Gutscheine, Sachleistungen, Tankkarten)
- Erholungsbeihilfe: 156 €/Jahr für den Arbeitnehmer, 104 € für Ehepartner, 52 € pro Kind — pauschal mit 25 % versteuert
- Betriebliche Altersvorsorge: AG-Zuschüsse bis 302 €/Monat steuerfrei
- Fahrtkostenzuschuss: 0,30 €/km Entfernungspauschale als AG-Zuschuss
Fazit: Prämie vorbei — Alternativen nutzen
Die Inflationsausgleichsprämie war ein einmaliges Instrument. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über steueroptimierte Gehaltsbestandteile — Sachbezüge, bAV-Zuschüsse und Erholungsbeihilfe sind dauerhafte Alternativen.
Quellen: § 3 Nr. 11c EStG – Inflationsausgleichsprämie | Bundesfinanzministerium | Haufe – Inflationsausgleichsprämie

