Der Kauf eines halben Brotlaibs hat in einer Bäckerei im bayerischen Pfaffenhofen an der Ilm eine behördliche Kontrolle ausgelöst. Ein Kunde wog das Brot zu Hause nach und stellte fest, dass zehn Gramm zum erwarteten Gewicht fehlten. Nach einem Schriftwechsel mit dem Inhaber erschienen Mitarbeiter des zuständigen Eichamts in dem Betrieb. Anschließend musste die Bäckerei nach Angaben von SWR3 eine neue geeichte Waage für rund 15.000 Euro anschaffen. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf swr3.
Kunde stellte das Mindergewicht zu Hause fest
Der Vorfall ereignete sich in einer Familienbäckerei, die seit rund 60 Jahren besteht und sechs Filialen betreibt. Das Unternehmen stellt Brot und andere Backwaren in der eigenen Backstube her.
Ein Kunde kaufte dort ein halbes Brot und kontrollierte dessen Gewicht später zu Hause. Dabei stellte er eine Abweichung von zehn Gramm fest. Daraufhin wandte er sich per E-Mail an die Bäckerei.
Der Inhaber erklärte, dass beim manuellen Teilen eines Brotlaibs eine Hälfte etwas leichter und die andere etwas schwerer ausfallen könne. Bei einem späteren Einkauf könne das Stück entsprechend auch einige Gramm mehr wiegen. Damit war die Angelegenheit jedoch nicht beendet.
Eichamt kontrollierte die Bäckerei
Wenig später kamen Mitarbeiter des Eichamts in den Betrieb. Bei der Kontrolle ging es um die gesetzlichen Vorgaben für den Verkauf von geteilten Brotlaiben.
Nach Angaben von SWR3 musste der Bäcker infolge der Überprüfung eine neue geeichte Waage anschaffen. Das Gerät, mit dem sich das Gewicht grammgenau bestimmen lässt, soll rund 15.000 Euro gekostet haben.
Bekannt wurde der Fall durch einen Bericht des Radiosenders SWR3. Redakteurin Anja von Hübbenet griff den Vorfall zudem in ihrem wöchentlichen Beitrag auf.
Warum jedes halbe Brot gewogen werden muss
Das Eichamt begründete die Kontrolle mit dem Verbraucherschutz. Selbst wenn ein vollständiger Brotlaib das angegebene Gewicht aufweist, müssen die beiden Hälften nach dem Durchschneiden nicht gleich schwer sein.
Eine Hälfte kann etwas mehr, die andere entsprechend weniger wiegen. Deshalb muss jedes einzeln verkaufte Teilstück direkt in der Bäckerei gewogen werden.
Ein vergleichbares Verfahren gilt auch für andere Lebensmittel, deren Preis nach dem tatsächlichen Gewicht berechnet wird. Die Behörde verwies auf den Verkauf von Wurst oder Fleisch: Kunden sollen nur für die Warenmenge bezahlen, die sie tatsächlich erhalten.
Der Fall löst eine öffentliche Debatte aus
Der Bericht über die Kontrolle und die Anschaffung einer 15.000 Euro teuren Waage sorgte in der SWR3-Community für eine kontroverse Diskussion. Einige Nutzer hielten die finanziellen Folgen angesichts einer Abweichung von zehn Gramm für unverhältnismäßig. Andere unterstützten die Position der Behörde und verwiesen auf das Recht der Kunden auf eine korrekte Abrechnung.
Nach Angaben des Eichamts ändert die geringe Abweichung nichts an den geltenden Vorschriften. Wird Brot nicht als ganzer Laib, sondern in einzelnen Teilen verkauft, muss der Preis anhand des tatsächlichen Gewichts berechnet werden.
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