Schimmel in der Wohnung 2026 — Ursachen, Rechte und was Sie sofort tun müssen
Schimmel in der Wohnung ist nicht nur eklig — er ist ein Gesundheitsrisiko. Atemwegserkrankungen, Allergien und Asthma können die Folge sein. Und er ist ein häufiger Streitgrund zwischen Mieter und Vermieter: Wer ist schuld, und wer zahlt die Beseitigung?
Zum Thema Wohnen: Mietrecht 2026 und Nebenkostenabrechnung prüfen.
„Der BGH hat klargestellt: Bei Schimmel muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter schuld ist — nicht umgekehrt. Die Beweislast liegt beim Vermieter.“
Ursachen und Verantwortung
Was tun bei Schimmel?
Mietminderung bei Schimmel — wie viel?
- Leichter Schimmel in einem Raum: ca. 10–20 % Mietminderung
- Starker Schimmel in Wohnräumen: ca. 20–50 %
- Unbewohnbarkeit: bis zu 100 % (selten, nur bei extremem Befall)
- Wichtig: Mietminderung nur nach schriftlicher Mängelanzeige an den Vermieter
Schimmel vorbeugen — 4 Grundregeln
- Stoßlüften: 3–4 Mal täglich für 5–10 Minuten, Fenster ganz öffnen
- Raumtemperatur: Mindestens 16–18 °C in allen Räumen, auch ungenutzte
- Möbel von Außenwänden abrücken: Mindestens 5–10 cm Abstand
- Feuchtigkeit kontrollieren: Hygrometer ab 10 € — Luftfeuchtigkeit unter 60 % halten
Fazit: Dokumentieren, melden, Rechte kennen
Schimmel sofort melden, fotografieren und schriftlich dokumentieren. Bei baulichen Ursachen zahlt der Vermieter — und eine Mietminderung steht Ihnen zu. Im Streitfall hilft der Deutsche Mieterbund.
Quellen: Umweltbundesamt – Schimmelpilzleitfaden | Deutscher Mieterbund | Verbraucherzentrale – Schimmel

