Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat eine schrittweise Erhöhung der Beamtenbesoldung für den Zeitraum von 2025 bis 2027 beschlossen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, das Teile der bisherigen Besoldungspraxis als verfassungswidrig eingestuft hatte. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf ndr.
Nach Angaben des Finanzministeriums orientiert sich der Gesetzentwurf an den Vorgaben des Urteils, das im vergangenen November zur Beamtenbesoldung in Berlin gefällt wurde. Auch in Schleswig-Holstein wird derzeit geprüft, ob die bisherigen Gehälter den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Dem Vorschlag zufolge sollen die Gehälter im Jahr 2025 rückwirkend um drei bis fünf Prozent steigen. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung um vier Prozent vorgesehen, 2027 sollen die Bezüge nochmals um 3,8 Prozent angehoben werden.
Die erste Lesung des Gesetzesentwurfs im Landtag ist noch vor der Sommerpause geplant. Die erhöhten Bezüge einschließlich der Nachzahlungen sollen gemeinsam mit dem Novembergehalt ausgezahlt werden.
Landesregierung warnt vor hoher Belastung für den Haushalt
Finanzministerin Silke Schneider erklärte, die Landesregierung setze mit dem Gesetzentwurf die notwendigen Maßnahmen konsequent um. Gleichzeitig betonte sie, dass die zusätzlichen Ausgaben eine erhebliche Herausforderung für die Haushaltsplanung des Landes darstellen.
Bereits im März hatte Schneider im Finanzausschuss des Landtags erklärt, dass die Mehrkosten allein für das vergangene Jahr bei rund 460 Millionen Euro liegen könnten.
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