Die Bundesregierung plant neue Regeln für Bäckereien und Konditoreien, die deren Betrieb an Sonn- und Feiertagen deutlich verändern könnten. Die Maßnahme ist Teil des umfassenden Reformpakets der Koalition aus CDU/CSU und SPD zur Stärkung der Wirtschaft. Sollten die gesetzlichen Änderungen beschlossen werden, sollen sie am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für Verbraucher bedeutet das jedoch nicht automatisch längere Verkaufszeiten, denn die endgültige Umsetzung liegt bei den Bundesländern. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf merkur.
Reform der Arbeitszeit: Was die Bundesregierung für Bäckereien plant
Die geplanten Änderungen sind Bestandteil des 34 Punkte umfassenden Programms „Wirtschaftswende und Beschäftigung“. Neben steuerlichen Entlastungen umfasst das Paket auch neue Regelungen zu Krankmeldungen, befristeten Arbeitsverträgen sowie zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte nach den Beratungen des Koalitionsausschusses, die Reformen sollten die Wirtschaft stärken und Deutschland wettbewerbsfähiger machen. Ein Baustein dieses Vorhabens ist die Neuregelung der Arbeitszeiten in Bäckereien und Konditoreien.
Welche Vorschriften derzeit gelten
Nach dem derzeitigen Arbeitszeitgesetz dürfen Beschäftigte in Bäckereien an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich höchstens drei Stunden eingesetzt werden, um Backwaren herzustellen und zu verkaufen.
Viele Betriebe umgehen diese Einschränkung jedoch, wenn sie zusätzlich ein Café betreiben. In diesem Fall gelten für sie teilweise die Regelungen des Gaststättenrechts, die deutlich mehr Flexibilität ermöglichen.
Dadurch haben große Filialketten mit Cafébetrieb gegenüber traditionellen Handwerksbäckereien ohne Sitzbereiche häufig Wettbewerbsvorteile.
Welche Änderungen ab 2027 vorgesehen sind
Die Koalition plant, die Ausnahmeregelungen des § 10 Arbeitszeitgesetz auf das Bäckerhandwerk auszuweiten.
Damit würde die bisherige Drei-Stunden-Grenze für den Personaleinsatz an Sonn- und Feiertagen entfallen. Bäckereien und Konditoreien könnten ihre Beschäftigten künftig ähnlich flexibel einsetzen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder gastronomische Betriebe.
Nach dem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums wären Arbeitszeiten von bis zu acht Stunden an Sonn- und Feiertagen möglich. Für Bibliotheken ist eine Höchstdauer von sechs Stunden vorgesehen.
Vertreter der Branche weisen allerdings darauf hin, dass der Fachkräftemangel die praktische Umsetzung in vielen Betrieben erschweren könnte.
Warum die Reform nicht automatisch längere Öffnungszeiten bedeutet
Auch wenn das Arbeitszeitgesetz geändert wird, entscheidet dies nicht allein über die Öffnungszeiten der Geschäfte.
Die Ladenöffnungszeiten werden durch die Ladenöffnungsgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Seit der Föderalismusreform von 2006 liegt diese Zuständigkeit bei den Ländern.
Das bedeutet: Selbst wenn Beschäftigte künftig länger arbeiten dürfen, können Bäckereien ihre Produkte nur dann länger verkaufen, wenn das jeweilige Bundesland auch seine Ladenöffnungsvorschriften entsprechend anpasst.
Bayern könnte an den bisherigen Regeln festhalten
Besonders deutlich zeigt sich diese Situation in Bayern.
Der Freistaat verabschiedete sein eigenes Ladenschlussgesetz erst zum 1. August 2025 und erlaubt Bäckereien an Sonn- und Feiertagen weiterhin lediglich drei Stunden Verkauf.
Sollte der Bund das Arbeitszeitgesetz lockern, ohne dass Bayern sein Ladenschlussrecht ändert, könnten Beschäftigte zwar länger arbeiten, Kunden jedoch weiterhin nur während der bislang erlaubten Verkaufszeiten bedient werden.
So bewertet die Bäckerbranche die geplanten Änderungen
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die Reform grundsätzlich, fordert jedoch eine eindeutige gesetzliche Formulierung.
Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg betont, dass es nicht um längere Verkaufszeiten gehe, sondern vor allem um die Möglichkeit, Backwaren an Sonn- und Feiertagen länger herstellen zu können. Dadurch würden traditionelle Handwerksbetriebe gegenüber großen Filialketten endlich gleichgestellt.
Auch der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Jörg Dittrich, unterstützt die Pläne der Bundesregierung und spricht sich für eine möglichst uneingeschränkte Umsetzung aus.
Welche Auswirkungen Verbraucher erwarten können
Nach Einschätzung der Branche wird sich für Kunden zunächst nur wenig ändern.
Die neuen Regelungen sollen vor allem Rechtssicherheit schaffen und den Betrieben ermöglichen, auch an Sonn- und Feiertagen über einen längeren Zeitraum frische Backwaren herzustellen. Dadurch könnten Bäckereien ihr gewohntes Sortiment den ganzen Tag über besser anbieten.
Ob Verbraucher tatsächlich länger einkaufen können, hängt jedoch ausschließlich von den Entscheidungen der jeweiligen Bundesländer ab.
Branchenvertreter verweisen außerdem darauf, dass Sonntagsarbeit wegen der Zuschläge für viele Beschäftigte attraktiv sei und deshalb nicht zwangsläufig zu zusätzlichen Personalproblemen führen müsse.
Weitere Streitpunkte der Reform
Neben der geplanten Änderung der Arbeitszeitregelungen gibt es innerhalb der Branche auch Kritik an anderen Teilen des Reformpakets.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks warnt insbesondere vor der geplanten Erhöhung der Pauschalbesteuerung für kleinere Bäckereien von zwei auf fünf Prozent.
Nach Einschätzung des Verbandes könnte dies vor allem Betriebe treffen, die auf Aushilfskräfte angewiesen sind, um Stoßzeiten im Verkauf und in Cafés abzudecken.
Auch Arbeitnehmervertreter äußern Bedenken. Sie befürchten, dass eine Ausweitung der Sonntagsarbeit die Belastung der Beschäftigten in einem ohnehin körperlich anspruchsvollen Beruf weiter erhöhen könnte.
Derzeit befindet sich die Reform noch im Gesetzgebungsverfahren. Sollten Bundestag und Bundesrat zustimmen, könnten die neuen bundesweiten Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ob Verbraucher tatsächlich von längeren Öffnungszeiten profitieren, wird jedoch jedes Bundesland eigenständig entscheiden.
lesen Sie auch: Mineralwasser-Rückruf in Deutschland: Bakterielle Verunreinigung festgestellt

