Ab dem 12. August 2026 gelten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Anforderungen für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Betroffen sind unter anderem Pizzakartons, Burgerboxen, Verpackungen für Backwaren sowie Schalen und Behälter für Speisen zum Mitnehmen. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Gehalt an per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf Вild.
Die neuen Vorgaben sind Teil der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, der sogenannten Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Die Verordnung trat bereits am 11. Februar 2025 in Kraft, ein großer Teil ihrer Bestimmungen wird jedoch ab dem 12. August 2026 angewendet.
Was sich ab dem 12. August ändert
Ab diesem Datum dürfen Lebensmittelverpackungen in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn ihr PFAS-Gehalt die gesetzlich festgelegten Grenzwerte erreicht oder überschreitet.
Die Vorschriften betreffen dabei nicht nur klassische Pizzakartons. Auch verschiedene Verpackungen für fertige Speisen, Brot und Backwaren sowie andere Lebensmittel können darunter fallen, sofern das Material unmittelbar mit den Produkten in Berührung kommt.
Die Begrenzung von PFAS ist Teil umfassenderer neuer Anforderungen an Lebensmittelverpackungen. Gleichzeitig soll die PPWR Verpackungsabfälle reduzieren, die Wiederverwendung fördern und dafür sorgen, dass mehr Verpackungen hochwertig recycelt werden können.
Warum die EU PFAS in Lebensmittelverpackungen begrenzt
PFAS sind eine große Gruppe synthetisch hergestellter chemischer Verbindungen. Sie zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie besonders widerstandsfähig gegen Wasser, Fett und Verschmutzungen sind.
Gerade diese Eigenschaften machten PFAS für bestimmte Arten von Lebensmittelverpackungen interessant. Fettige Speisen konnten dadurch verpackt werden, ohne dass Flüssigkeit oder Öl so schnell durch das Material drang.
Gleichzeitig sind viele dieser Stoffe äußerst langlebig und werden deshalb häufig als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Sie können über lange Zeit in der Umwelt verbleiben und sich dort anreichern.
Ab August 2026 müssen Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, deshalb konkrete Grenzwerte für diese Stoffe einhalten.
Verbraucher müssen ihre Verpackungen nicht selbst überprüfen
Für Kunden von Pizzerien, Bäckereien, Imbissen und anderen Gastronomiebetrieben bringen die neuen Vorgaben keine zusätzlichen Pflichten mit sich.
Verbraucher müssen einen Pizzakarton nicht selbst kontrollieren, keine besonderen Dokumente verlangen und bereits erhaltene Verpackungen auch nicht umtauschen.
Die Verantwortung dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, liegt vor allem bei den Unternehmen innerhalb der Herstellungs- und Lieferkette.
Die Konformität der Verpackungen muss gewährleistet sein, bevor sie auf den europäischen Markt gelangen und anschließend von Restaurants, Geschäften, Bäckereien oder Lieferdiensten verwendet werden.
Was die neuen Regeln für Unternehmen bedeuten
Hersteller von Verpackungen und Unternehmen, die entsprechende Produkte in der Europäischen Union auf den Markt bringen, müssen die neuen PFAS-Grenzwerte bei der Auswahl ihrer Materialien und Produktionsverfahren berücksichtigen.
Für Unternehmen bedeutet dies unter anderem, dass sie die Zusammensetzung der verwendeten Materialien kontrollieren und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachweisen können müssen.
Die Überwachung erfolgt vor allem über Dokumentationen innerhalb der Lieferkette sowie durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden.
Eine besondere Kennzeichnung auf jedem einzelnen Pizzakarton, anhand der Verbraucher den PFAS-Gehalt selbst überprüfen könnten, ist durch die neuen Regeln nicht vorgesehen.
PPWR verändert weit mehr als nur Pizzakartons
Die Einschränkung von PFAS ist lediglich ein Teil der umfassenden Reform des europäischen Verpackungsrechts.
Mit der Verordnung 2025/40 sollen die Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle innerhalb der Europäischen Union stärker vereinheitlicht werden.
Zu den zentralen Zielen gehören die Verringerung des Verpackungsaufkommens, eine stärkere Wiederverwendung von Verpackungen sowie bessere Voraussetzungen für Recycling und Kreislaufwirtschaft.
Ein wesentlicher Teil der PPWR wird ab dem 12. August 2026 angewendet. Für einzelne weitere Vorschriften der Verordnung gelten jedoch gesonderte Übergangsfristen und spätere Einführungstermine.
lesen Sie auch: Anthropic stellt ein Team für die Entwicklung eigener KI-Chips zusammen

