Der britische Radiosender Radio Caroline hat gegen Rundfunkregeln verstoßen, nachdem er im Mai 2026 fälschlicherweise den Tod von König Charles III. gemeldet hatte. Tatsächlich war der Monarch am Leben. Die falsche Meldung gelangte durch einen Fehler eines Mitarbeiters im Studio auf Sendung. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf stern.
Die britische Medienaufsicht bewertete den Vorfall als schweren Verstoß gegen die Anforderungen an die sachliche Richtigkeit von Nachrichten. Zusätzlich wurde beanstandet, dass der Sender den Fehler nicht unverzüglich korrigierte.
Vorproduzierte Todesmeldung wurde versehentlich ausgestrahlt
Der Vorfall ereignete sich im Mai während einer Live-Sendung von Radio Caroline. Die Hörer bekamen eine Ansage zu hören, wonach das reguläre Programm „aus Respekt anlässlich des Todes Seiner Majestät König Charles III.“ vorübergehend eingestellt werde.
Anschließend spielte der Sender die britische Nationalhymne. Danach herrschte rund 16 Minuten lang vollständige Stille im Programm.
Später wurde der normale Sendebetrieb wieder aufgenommen. Erst etwa 30 Minuten nach der falschen Todesmeldung informierte der Moderator über den Fehler und entschuldigte sich im Namen des Senders.
Medienaufsicht spricht von schwerwiegender Ungenauigkeit
Nach Prüfung des Vorfalls kam die britische Medienaufsicht zu dem Schluss, dass der Sender grundlegende Standards für Nachrichtensendungen verletzt hatte.
Unter anderem wurde gegen die Regel verstoßen, wonach Nachrichten sachlich korrekt und unparteiisch sein müssen.
Ein weiterer Kritikpunkt betraf die verspätete Reaktion von Radio Caroline. Nach den geltenden Rundfunkregeln müssen erhebliche Fehler ohne unnötige Verzögerung eingeräumt und berichtigt werden.
Im Fall der falschen Meldung über den Tod des Königs vergingen rund 30 Minuten zwischen der Ausstrahlung und der öffentlichen Korrektur.
Mitarbeiter aktivierte Aufnahme versehentlich und verließ das Studio
Radio Caroline erklärte gegenüber der Medienaufsicht, dass während der Live-Sendung ein Mitarbeiter Wartungsarbeiten am Studiocomputer durchgeführt habe.
Der Moderator der laufenden Sendung arbeitete zu diesem Zeitpunkt von zu Hause aus.
Nach Angaben des Senders startete der Mitarbeiter „aus Neugier“ eine vorab produzierte Audioaufnahme, die für den Fall des Todes des britischen Monarchen vorbereitet worden war.
Nach der Aktivierung unterbrach das System automatisch das laufende Programm und spielte die Meldung aus.
Als der Mitarbeiter bemerkte, was passiert war, geriet er nach Angaben des Senders in Panik und verließ das Studio.
Moderator bemerkte die Unterbrechung zunächst nicht
Der Moderator, der von zu Hause aus arbeitete, wusste zunächst nichts von dem Vorfall. Er ging davon aus, dass seine Sendung weiterhin regulär ausgestrahlt werde.
Die Korrektur verzögerte sich zusätzlich, weil der Moderator sein Telefon nicht ständig überprüfte. Zu diesem Zeitpunkt versuchten bereits mehrere aufmerksame Hörer, den Sender zu erreichen und auf die falsche Meldung hinzuweisen.
Nach der internen Aufarbeitung des Vorfalls erhielt der verantwortliche Mitarbeiter eine Verwarnung und entschuldigte sich für sein Verhalten.
Die vorproduzierte Todesmeldung über den Monarchen wurde anschließend vom Studiocomputer gelöscht.
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