Die Kampagne „Argentina Out“ hat während der entscheidenden Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine internationale Debatte ausgelöst. Die Verantwortlichen der Initiative werfen der FIFA und den eingesetzten Schiedsrichterteams vor, Weltmeister Argentinien und Kapitän Lionel Messi bei mehreren Entscheidungen bevorzugt zu haben. Nach Angaben der Organisatoren hatten bis zum 13. Juli mehr als drei Millionen Menschen die Online-Petition unterstützt. Rechtliche oder sportrechtliche Folgen hat die Unterschriftensammlung bislang jedoch nicht. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf imowell.
Die FIFA hat weder ein Disziplinarverfahren gegen die argentinische Nationalmannschaft eröffnet noch einen Ausschluss aus dem laufenden Turnier angekündigt. Auch der Spielplan wurde nicht geändert. Argentinien soll deshalb wie vorgesehen am 15. Juli im Halbfinale gegen England antreten.
Die Petition, offizielle Beschwerden nationaler Fußballverbände und mögliche Untersuchungen zu Finanzgeschäften im Umfeld des argentinischen Verbandes AFA betreffen unterschiedliche Verfahren. Eine direkte Verbindung zwischen diesen Vorgängen wurde bisher nicht nachgewiesen.
Umstrittenes Achtelfinale gegen Ägypten löst Proteste aus
Deutlich an Unterstützung gewann die Kampagne nach dem Achtelfinale zwischen Argentinien und Ägypten. Die ägyptische Mannschaft führte in der Partie zunächst mit 2:0. In der Schlussphase drehte Argentinien das Spiel jedoch und gewann noch mit 3:2.
Besonders diskutiert wurden ein aberkannter Treffer von Mostafa Zico sowie ein Zweikampf mit Mohamed Salah unmittelbar vor dem entscheidenden argentinischen Tor. Ägyptische Spieler und Verantwortliche waren der Ansicht, dass beide Szenen zugunsten Argentiniens bewertet worden seien.
Der ägyptische Fußballverband legte nach dem Ausscheiden offiziell Beschwerde bei der FIFA ein. Gefordert wurde eine umfassende Überprüfung der Leistung des französischen Schiedsrichterteams und der beteiligten Videoassistenten. Nach Darstellung des Verbandes hatten mehrere Entscheidungen direkten Einfluss auf den Verlauf und das Ergebnis des Spiels.
Ägyptens Nationaltrainer Hossam Hassan erklärte nach der Begegnung öffentlich, seine Mannschaft sei von den Unparteiischen benachteiligt worden. Er kritisierte insbesondere die Eingriffe des Videoassistenten und die Bewertung der entscheidenden Zweikämpfe.
Die FIFA bestätigte die Entscheidungen dagegen nach einer internen Prüfung. Nach Angaben der Schiedsrichterverantwortlichen war der Eingriff des VAR beim aberkannten ägyptischen Treffer zulässig, weil im Aufbau des Angriffs zuvor ein Regelverstoß festgestellt worden sei.
Auch der Zweikampf mit Mohamed Salah vor dem argentinischen Siegtreffer wurde überprüft. Die FIFA bewertete die Szene als normalen körperlichen Kontakt und sah keinen ausreichenden Grund, das Tor zurückzunehmen.
Diese Vorwürfe erhebt die Kampagne „Argentina Out“
Die Betreiber der Internetkampagne behaupten, Argentinien habe während der WM 2026 mehrfach von umstrittenen Schiedsrichter- und VAR-Entscheidungen profitiert. Im Mittelpunkt der Vorwürfe stehen Nationaltrainer Lionel Scaloni, mehrere argentinische Spieler und vor allem Kapitän Lionel Messi.
Belastbare Belege für eine gezielte Einflussnahme auf Schiedsrichter oder eine von der FIFA organisierte Bevorzugung wurden bisher nicht veröffentlicht. Die Kampagne verweist stattdessen auf eine Reihe einzelner Szenen und statistischer Auffälligkeiten.
Als Begründung für die Forderung nach einem Ausschluss Argentiniens nennen die Initiatoren unter anderem:
- die umstrittenen Entscheidungen im Achtelfinale gegen Ägypten;
- eine angeblich auffällig hohe Zahl von Elfmetern für Argentinien;
- nicht verhängte Platzverweise nach harten Fouls argentinischer Spieler;
- einen vermuteten Sonderstatus von Lionel Messi gegenüber Schiedsrichtern;
- beleidigende oder rassistische Vorfälle durch einzelne argentinische Fans;
- finanzielle Untersuchungen im Umfeld des argentinischen Fußballverbandes AFA.
Das erklärte Ziel der Petition sind fünf Millionen Unterstützer. Auf der Internetseite der Kampagne wird zugleich darauf hingewiesen, dass die Initiative weder zur FIFA noch zu einem nationalen Fußballverband gehört.
Selbst mehrere Millionen digitale Unterschriften können keine Disqualifikation auslösen. Eine Online-Petition kann politischen und öffentlichen Druck erzeugen, besitzt aber keine unmittelbare Wirkung innerhalb der FIFA-Rechtsordnung.
Über einen Ausschluss können ausschließlich die zuständigen Disziplinar- und Rechtsorgane des Weltverbandes entscheiden. Dafür müssten konkrete Verstöße gegen FIFA-Statuten, Turnierregeln oder Disziplinarbestimmungen nachgewiesen werden.
VAR-Entscheidung gegen die Schweiz verschärft die Kritik
Nach dem Viertelfinale zwischen Argentinien und der Schweiz erhielt die Protestbewegung weiteren Zulauf. Argentinien gewann die Begegnung nach Verlängerung mit 3:1. Im Zentrum der Diskussionen stand der Platzverweis gegen den Schweizer Angreifer Breel Embolo.
In einer zunächst anders bewerteten Szene hatte der Schiedsrichter den argentinischen Mittelfeldspieler Leandro Paredes verwarnt. Nach einem Eingriff des Videoassistenten wurde die Situation jedoch erneut überprüft.
Nach Ansicht des VAR lag kein strafbares Foul von Paredes vor. Stattdessen kamen die Unparteiischen zu dem Ergebnis, dass Embolo einen Kontakt nur vorgetäuscht habe. Die Gelbe Karte gegen Paredes wurde zurückgenommen, während Embolo wegen Simulation verwarnt wurde.
Da der Schweizer bereits zuvor eine Gelbe Karte gesehen hatte, bedeutete die Entscheidung Gelb-Rot. Die Schweiz musste daraufhin einen erheblichen Teil der verbleibenden Spielzeit in Unterzahl bestreiten.
Schweizer Nationaltrainer Murat Yakin kritisierte die Entscheidung nach dem Spiel deutlich. Nach seiner Einschätzung veränderte der Platzverweis die gesamte taktische Ausgangslage und nahm seiner Mannschaft die Möglichkeit, die Partie weiterhin kontrolliert zu gestalten.
Das FIFA-Schiedsrichterkomitee verteidigte den VAR-Eingriff. Die Videoaufnahmen hätten gezeigt, dass kein regelwidriger Kontakt durch Paredes vorgelegen habe. Die nachträgliche Verwarnung Embolos und der daraus resultierende Platzverweis blieben daher bestehen.
FIFA weist Vorwürfe einer Bevorzugung zurück
FIFA-Schiedsrichterchef Pierluigi Collina widersprach den Vorwürfen, Argentinien werde bei der Weltmeisterschaft systematisch bevorzugt. Nach seinen Angaben wurden die kritisierten Szenen entsprechend den geltenden Regeln und dem vorgesehenen VAR-Protokoll bewertet.
Für die Behauptung, Schiedsrichter oder Videoassistenten seien gezielt zugunsten Argentiniens beeinflusst worden, gebe es nach Darstellung der FIFA keine überprüfbaren Beweise.
Collina erklärte außerdem, dass FIFA-Präsident Gianni Infantino oder andere hochrangige Funktionäre keinen direkten Einfluss auf einzelne Entscheidungen während einer Partie nehmen könnten. Die Verantwortung liege bei den jeweiligen Schiedsrichterteams und den zuständigen Videoassistenten.
Der frühere Spitzenschiedsrichter räumte zugleich ein, dass bestimmte Spielsituationen auch nach der Auswertung mehrerer Kameraperspektiven unterschiedlich bewertet werden können. Das betreffe insbesondere Zweikämpfe, die Stärke eines Kontakts und die Frage, ob ein Spieler eine Berührung bewusst provoziert habe.
Die FIFA sieht derzeit dennoch keinen Anlass, die Ergebnisse der Spiele gegen Ägypten oder die Schweiz infrage zu stellen. Ein schwerwiegender Regelverstoß oder ein unzulässiger äußerer Einfluss wurde nach Angaben des Weltverbandes nicht festgestellt.
Auch eine Wiederholung der Begegnungen steht nicht zur Diskussion. Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter bleiben im internationalen Fußball grundsätzlich bestehen, solange kein klarer Regelverstoß bei der Anwendung der Spielregeln nachgewiesen wird.
Unter welchen Bedingungen wäre ein Ausschluss möglich?
Der Ausschluss einer Nationalmannschaft aus einem laufenden FIFA-Turnier ist nur unter eng definierten Voraussetzungen möglich. Erforderlich wären ein offizielles Verfahren, ein nachgewiesener Verstoß und eine Entscheidung der zuständigen FIFA-Rechtsorgane.
Mögliche Gründe könnten schwere Verstöße gegen die FIFA-Statuten, nachgewiesene Spielmanipulation, unzulässige politische Einflussnahme, der Einsatz nicht spielberechtigter Spieler oder gravierende Disziplinarverstöße sein.
Die Vorwürfe der Kampagne „Argentina Out“ erfüllen diese Voraussetzungen nach dem bisher bekannten Stand nicht. Die Petition enthält Forderungen und Verdachtsmomente, ersetzt jedoch keine sportrechtlichen Beweise.
Auch die Beschwerde des ägyptischen Verbandes führt nicht automatisch dazu, dass ein Spielergebnis aufgehoben wird. Beschwerden gegen Schiedsrichterentscheidungen können interne Prüfungen auslösen, haben aber nur in Ausnahmefällen unmittelbare Folgen für das Resultat einer Partie.
| Vorgang | Bedeutung | Aktueller Stand |
|---|---|---|
| Online-Petition „Argentina Out“ | Öffentliche Forderung nach einem Ausschluss | Keine direkte sportrechtliche Wirkung |
| Beschwerde des ägyptischen Verbandes | Überprüfung der Schiedsrichterentscheidungen | FIFA bestätigt die Bewertungen |
| Gelb-Rote Karte gegen Breel Embolo | Umstrittener Eingriff des Videoassistenten | Entscheidung bleibt bestehen |
| Finanzprüfungen im Umfeld der AFA | Untersuchung möglicher Geldbewegungen | Kein Beweis für Spielmanipulation |
| Ausschluss Argentiniens | Nur durch FIFA-Rechtsorgane möglich | Kein Verfahren angekündigt |
Bis zum 13. Juli lag weder eine öffentliche Disziplinarklage gegen die gesamte argentinische Nationalmannschaft noch eine Entscheidung über einen Ausschluss vor. Auch die bisherigen Turnierergebnisse wurden von der FIFA nicht aufgehoben.
Was über mögliche Ermittlungen im AFA-Umfeld bekannt ist
Die Betreiber der Kampagne beziehen sich außerdem auf mutmaßliche Untersuchungen amerikanischer Behörden zu Finanzgeschäften im Umfeld des argentinischen Fußballverbandes. Dabei sollen Geldbewegungen von mehreren Hundert Millionen Dollar überprüft werden.
Nach den verbreiteten Angaben sollen die Transaktionen teilweise über das Unternehmen TourProdEnter LLC und Konten bei US-amerikanischen Banken abgewickelt worden sein. Im Mittelpunkt stehen demnach Vermarktungsvereinbarungen, internationale Zahlungen und mögliche Verstöße gegen amerikanische Finanzvorschriften.
Die Untersuchungen betreffen wirtschaftliche Vorgänge und Geschäftsbeziehungen im Umfeld der AFA. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit Schiedsrichterentscheidungen bei der Weltmeisterschaft wurde bisher nicht festgestellt.
Gegen AFA-Präsident Claudio Tapia oder andere führende Verbandsvertreter liegt nach öffentlich bekanntem Stand kein rechtskräftiges Urteil in den Vereinigten Staaten vor. Auch die Prüfung von Bankkonten oder Finanztransaktionen ist kein Beweis für eine strafrechtliche Verantwortung.
Ebenso wenig belegen mögliche Unregelmäßigkeiten bei Vermarktungsgeschäften eine Manipulation von WM-Spielen. Die Finanzvorwürfe, die Kritik an den VAR-Entscheidungen und die Online-Petition müssen deshalb getrennt voneinander bewertet werden.
Für einen sportrechtlichen Ausschluss Argentiniens müsste nachgewiesen werden, dass Verbandsverantwortliche oder andere Beteiligte unmittelbar Einfluss auf den Wettbewerb genommen oder gegen konkrete Turnierbestimmungen verstoßen haben.
Halbfinale zwischen Argentinien und England bleibt angesetzt
Argentinien bleibt trotz der internationalen Proteste im Turnier. Das Halbfinale gegen England soll am 15. Juli wie geplant stattfinden. Für Lionel Messi wäre es die erste Begegnung mit der englischen A-Nationalmannschaft bei einem großen internationalen Turnier.
Die FIFA hat keine vorläufige Suspendierung, keine Änderung des Spielplans und keine Untersuchung gegen die gesamte argentinische Auswahl bekannt gegeben. Auch eine Entscheidung über den Einsatz einzelner Spieler wurde nicht veröffentlicht.
Die argentinische Mannschaft setzte deshalb ihre Vorbereitung auf das Halbfinale regulär fort. Organisatorische Änderungen rund um das Spiel wurden vom Weltverband nicht angekündigt.
Die Kampagne „Argentina Out“ bleibt damit eine private Initiative von Fans und Aktivisten. Sie hat eine breite Diskussion über den Videoassistenten, die Transparenz von Schiedsrichterentscheidungen und den Umgang der FIFA mit Beschwerden ausgelöst.
Ein offizielles Verfahren, das zu einem Ausschluss Argentiniens von der Weltmeisterschaft 2026 führen könnte, besteht nach dem bislang veröffentlichten Stand jedoch nicht.

