Ab dem 1. Juli 2026 können Apotheken in Deutschland offiziell den Zugang zu telemedizinischen Beratungen anbieten. Das Bundesgesundheitsministerium hat die entsprechende Regelung genehmigt. Der neue Service ermöglicht es Patienten, ärztliche Konsultationen per Video durchzuführen, ohne eine Arztpraxis persönlich aufsuchen zu müssen. Ziel der Maßnahme ist es, die medizinische Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen zu verbessern. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf t-online.
Telemedizin in Apotheken: So funktioniert das neue Angebot
Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband dürfen Apotheken künftig Videosprechstunden zwischen Patienten und Ärzten vermitteln.
Vor der Beratung prüfen Apotheken mithilfe eines speziellen Fragebogens, ob das jeweilige Anliegen für eine telemedizinische Konsultation geeignet ist. Bei Bedarf kann die Videosprechstunde direkt in den Räumen der Apotheke stattfinden.
Neue Gesundheitsdienste in Apotheken: Wer von den Änderungen profitiert
Das Angebot steht sowohl gesetzlich als auch privat versicherten Patienten offen. Besonders profitieren sollen Menschen, die keinen eigenen Computer oder kein Smartphone besitzen oder Unterstützung bei der Nutzung digitaler Gesundheitsdienste benötigen.
Apothekenmitarbeiter helfen bei der technischen Einrichtung und begleiten die Patienten während der Videosprechstunde.
Videosprechstunden sollen den Zugang zu Ärzten erleichtern
Vertreter der Apothekenbranche erwarten, dass das neue Modell vor allem Bewohnern ländlicher Gebiete lange Fahrten zu Arztpraxen ersparen wird. Patienten können medizinischen Rat und erste Einschätzungen künftig schneller erhalten, indem sie sich an eine nahegelegene Apotheke wenden.
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