Die Expertenkommission zur Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland hat sich auf ein umfassendes Reformpaket verständigt. Nach Informationen von ZDFheute sieht der Plan unter anderem eine schrittweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die Abschaffung bestimmter Frühverrentungsregelungen sowie den Ausbau kapitalgedeckter Vorsorgeelemente vor. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf n-tv.
Das Paket umfasst rund 30 Empfehlungen und wird Berichten zufolge von allen 13 Mitgliedern der Kommission getragen. Die Experten betonen, dass es sich um ein geschlossenes Reformkonzept handelt und nicht um einzelne Maßnahmen, die beliebig ausgewählt werden können.
Rentenalter soll schrittweise weiter steigen
Ein zentraler Bestandteil der Vorschläge ist die weitere Anhebung des gesetzlichen Rentenalters nach dem Jahr 2032. Von einer unmittelbaren Einführung der oft diskutierten „Rente mit 70“ ist jedoch keine Rede.
Grundlage ist ein sogenanntes „Zwei-zu-eins-Modell“. Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung um ein Jahr, sollen Beschäftigte künftig acht Monate länger arbeiten und vier Monate länger Rente beziehen.
Nach den aktuellen demografischen Prognosen würde dies zu einer Erhöhung des Rentenalters um etwa sechs Monate pro Jahrzehnt führen. Ein Renteneintritt mit 69 Jahren wäre demnach frühestens 2071 erreichbar, die Marke von 70 Jahren erst nach 2091.
Abschaffung der Rente mit 63 geplant
Die Kommission spricht sich zudem für das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren aus. Damit würde die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren ohne Rentenabschläge in den Ruhestand zu gehen, schrittweise entfallen.
Nach Ansicht der Experten belastet diese Sonderregelung die Rentenkassen erheblich und entzieht dem Arbeitsmarkt dringend benötigte Fachkräfte. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels sehen sie darin einen wichtigen Reformansatz.
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, den derzeit ausgesetzten Nachhaltigkeitsfaktor nach 2031 wieder einzuführen. Künftige Rentenanpassungen würden damit stärker von der Zahl der Beitragszahler im Verhältnis zu den Rentenempfängern abhängen und weniger von der Lohnentwicklung.
Verpflichtende kapitalgedeckte Vorsorge vorgesehen
Neben der gesetzlichen Umlagerente soll künftig ein verpflichtender kapitalgedeckter Baustein eingeführt werden. Als Vorbild dient dabei das schwedische Modell.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen zusätzlich jeweils zwei Prozent des Einkommens in individuelle Altersvorsorgekonten einzahlen. Die Beiträge könnten über staatliche oder private Fonds angelegt werden und langfristig zur Stabilisierung der Altersvorsorge beitragen.
Änderungen auch für Beamte vorgesehen
Ein weiterer Teil der Reform betrifft den öffentlichen Dienst. Nach den Empfehlungen der Kommission soll der Beamtenstatus künftig nur noch für Tätigkeiten vergeben werden, die unmittelbar hoheitliche Aufgaben des Staates betreffen.
Dadurch könnte die Zahl der Beamten insbesondere in Bereichen wie Schulen und Hochschulen langfristig sinken. Gleichzeitig sollen Bund und Länder verpflichtet werden, dauerhaft Rücklagen für künftige Pensionszahlungen aufzubauen.
Bereits beschlossene Rentenmaßnahmen bleiben bestehen
Nicht angetastet werden sollen hingegen die bereits von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD beschlossenen rentenpolitischen Maßnahmen. Dazu zählen die Ausweitung der Mütterrente sowie die Garantie eines Rentenniveaus von 48 Prozent bis zum Jahr 2031.
Die Rentenkommission wird sich am Montag zu einer abschließenden Sitzung treffen. Anschließend sollen die Empfehlungen Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zur weiteren Beratung übergeben werden.
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