Deutsche Apotheken erhalten in der kommenden Saison 2026/2027 eine höhere Vergütung für Grippeimpfungen. Die Erstattung für die grundlegende Impfleistung steigt um 3 Prozent. Die neuen Sätze gelten ab dem 1. September 2026. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf pharmazeutische-zeitung.
Das teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA mit. Mit der Anpassung sollen zusätzliche Kosten teilweise ausgeglichen werden, die Apotheken durch die Organisation der Impfkampagne, die Dokumentation, die technische Ausstattung und den Einsatz geschulter Fachkräfte entstehen.
Vergütung steigt auf 11 Euro
Ab dem 1. September erhalten Apotheken für die Durchführung und Dokumentation einer Grippeimpfung 11 Euro. Gegenüber dem bisherigen Satz entspricht dies einer Erhöhung um 3 Prozent.
Nach Angaben der ABDA orientiert sich die Anpassung an den Veränderungen der Vergütung für Grippeimpfungen im vertragsärztlichen Bereich. Gleichzeitig sollen gestiegene Kosten berücksichtigt werden, die den Apotheken während der vergangenen Saison entstanden sind.
Die Vergütung basiert auf einem neuen System festgelegter Pauschalen mit definierten Abrechnungskriterien. Dieses wurde im Oktober 2025 zwischen dem Deutschen Apothekerverband DAV und dem GKV-Spitzenverband vereinbart.
Die entsprechenden Regelungen sind im Vertrag über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken gemäß Paragraf 132e Absatz 1a des Fünften Sozialgesetzbuches festgehalten.
Wer sich kostenlos in der Apotheke impfen lassen kann
Die Grippeimpfung in Apotheken steht grundsätzlich volljährigen Menschen offen, die gesetzlich krankenversichert sind. Ob die Kosten vollständig übernommen werden, hängt jedoch von der jeweiligen Impfempfehlung und den Leistungen der eigenen Krankenkasse ab.
Kostenfrei ist die Impfung insbesondere für Personen aus den empfohlenen Risikogruppen. Dazu gehören unter anderem ältere Menschen, chronisch Erkrankte, Schwangere sowie Personen mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko.
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten zudem für alle erwachsenen Versicherten, auch wenn diese keiner offiziell definierten Risikogruppe angehören. Die konkreten Bedingungen sollten direkt bei der eigenen Krankenkasse geprüft werden.
Für die Impfung in der Apotheke muss die elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden.
Apotheken beteiligen sich stärker an Impfkampagnen
Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes, erklärte, dass viele Apotheken ihren Kundinnen und Kunden im Herbst und Winter Grippeimpfungen anbieten.
Für einen dauerhaft stabilen Betrieb dieses Angebots seien jedoch nicht nur qualifizierte pharmazeutische Fachkräfte notwendig, sondern auch eine verlässliche finanzielle Grundlage. Die neue Vergütungsvereinbarung sei das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen den Apothekerorganisationen und den gesetzlichen Krankenkassen.
Impfungen dürfen in Apotheken ausschließlich von speziell geschulten Apothekerinnen und Apothekern durchgeführt werden. Sie müssen den Gesundheitszustand der zu impfenden Person beurteilen, mögliche Gegenanzeigen erkennen, den Impfstoff korrekt verabreichen, die Leistung dokumentieren und auf mögliche Komplikationen vorbereitet sein.
Rund 15.000 Apotheker wurden geschult
Nach Angaben der ABDA haben seit 2020 rund 15.000 Apothekerinnen und Apotheker eine spezielle Schulung für Grippeimpfungen absolviert. Die Fortbildungen werden von den jeweiligen Landesapothekerkammern organisiert.
Die Zahl der Apotheken, die sich an saisonalen Impfkampagnen beteiligen, nimmt schrittweise zu. In der Herbst- und Wintersaison 2025/2026 boten rund 1.700 Apotheken in Deutschland Grippeimpfungen an.
In diesem Zeitraum wurden dort etwa 218.000 Impfungen durchgeführt. Damit etablieren sich Apotheken zunehmend als zusätzliche Impfstellen neben Arztpraxen.
Versicherte können den für sie passenden Impfstandort wählen, sofern die jeweilige Apotheke an dem Programm teilnimmt, über geeignete Räumlichkeiten verfügt und entsprechend geschultes Personal einsetzt.
Impfstoffe müssen frühzeitig bestellt werden
Apotheken müssen die Impfstoffe für die kommende Saison ebenso wie Arztpraxen frühzeitig bestellen. Die benötigten Mengen werden bereits im Frühjahr geplant, damit die Hersteller rechtzeitig ausreichend Impfstoff für den Beginn der Herbstsaison produzieren können.
Die Impfkampagne startet in der Regel vor der stärkeren Ausbreitung der saisonalen Influenzaviren. Apotheken kalkulieren ihre Bestellmengen anhand der erwarteten Nachfrage, der Erfahrungen aus den Vorjahren und der Empfehlungen der Gesundheitsbehörden.
Die höhere Vergütung soll die finanzielle Grundlage für Grippeimpfungen in Apotheken in der Saison 2026/2027 sichern und einen Teil der Kosten für Personalqualifikation, Lagerung der Impfstoffe und Abrechnung der Leistungen abdecken.
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