Die Bundesregierung hat die nächste Rentenanpassung beschlossen. Ab dem 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten für Millionen Menschen. Gleichzeitig werden auch ehemalige Beamte, Richter und weitere Versorgungsempfänger schrittweise höhere Bezüge erhalten, sobald die jeweiligen Bundesländer die tariflichen Änderungen gesetzlich umgesetzt haben. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf oeffentlicher-dienst-news
Gesetzliche Renten steigen um mehr als vier Prozent
Zum 1. Juli 2026 werden die gesetzlichen Renten in Deutschland um 4,24 Prozent erhöht. Von der Anpassung profitieren rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Der aktuelle Rentenwert steigt dabei von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Es handelt sich bereits um die vierte Rentenanpassung innerhalb von fünf Jahren, die oberhalb der Vier-Prozent-Marke liegt.
Grundlage der Erhöhung ist die positive Entwicklung der Löhne und Gehälter, an die die gesetzliche Rentenanpassung gekoppelt ist. Zudem bleibt das Rentenniveau von 48 Prozent nach der Rentenreform 2025 bis mindestens 2031 gesetzlich abgesichert.
Auch ehemalige Beamte erhalten höhere Versorgungsbezüge
Nicht nur gesetzliche Rentner profitieren von den Anpassungen. Auch ehemalige Beamte, Richter und weitere Versorgungsempfänger können mit höheren Bezügen rechnen.
Die Tarifparteien der Länder einigten sich im Februar 2026 auf eine Erhöhung der Einkommen im öffentlichen Dienst um 2,8 Prozent ab dem 1. April 2026. Zusätzlich wurde eine Mindestanhebung von 100 Euro pro Monat vereinbart.
Sobald die einzelnen Bundesländer diese Tarifeinigung in Landesrecht übernehmen, steigen auch die Versorgungsbezüge der Pensionäre entsprechend.
Darüber hinaus prüfen zahlreiche Länder ihre Besoldungs- und Versorgungssysteme im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur amtsangemessenen Alimentation. Deshalb sind in einigen Bundesländern zusätzliche Nachzahlungen möglich.
In diesen Bundesländern wird das Plus bereits im Sommer ausgezahlt
Mehrere Bundesländer haben die Termine für die Auszahlung der höheren Versorgungsbezüge bereits festgelegt.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden die erhöhten Bezüge einschließlich der Nachzahlungen ab dem 1. April bereits mit den Juni-Zahlungen überwiesen.
Baden-Württemberg plant Abschlagszahlungen noch vor den Sommerferien. Die Nachzahlungen werden rückwirkend ab April berücksichtigt.
Im Saarland erfolgte die Auszahlung der höheren Bezüge bereits zusammen mit den Juni-Zahlungen einschließlich der Ansprüche für April und Mai.
Niedersachsen zahlt die erhöhten Versorgungsbezüge mit den Juli-Bezügen aus. Auch hier werden die Nachzahlungen ab dem 1. April berücksichtigt.
Nordrhein-Westfalen erhöht Besoldung und Versorgung um 3,36 Prozent. Die Auszahlung erfolgt im Juli einschließlich der rückwirkenden Nachzahlungen.
Hessen hat eine Erhöhung um 3,02 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro vereinbart. Die Auszahlung wird bis Ende Juli erwartet.
In Sachsen ist die gesetzliche Grundlage bereits beschlossen. Die zuständigen Behörden bereiten derzeit die Auszahlung der höheren Bezüge vor.
Auch Sachsen-Anhalt hat das entsprechende Gesetz verabschiedet. Ein konkreter Auszahlungstermin wurde jedoch bislang noch nicht veröffentlicht.
Berlin plant die Auszahlung der erhöhten Bezüge im August 2026 nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Die Nachzahlungen gelten rückwirkend ab April.
Diese Bundesländer zahlen später aus
Schleswig-Holstein arbeitet derzeit an einem umfassenden Gesetzespaket, das sowohl die Tarifeinigung als auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Die Auszahlung soll noch im Laufe des Jahres 2026 erfolgen.
Bremen hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt. Dieses sieht eine Sockelerhöhung von 200 Euro sowie eine zusätzliche Besoldungserhöhung von 2,8 Prozent ab April 2026 vor. In einzelnen Fällen kann die Gesamterhöhung rund 12,7 Prozent zuzüglich des Sockelbetrags betragen. Die Auszahlung ist für November vorgesehen.
In Hamburg dauert das parlamentarische Verfahren weiterhin an. Die höheren Bezüge sollen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im vierten Quartal 2026 rückwirkend ausgezahlt werden.
Thüringen arbeitet ebenfalls an einem umfassenden Gesetz, das sowohl die aktuellen Erhöhungen als auch mögliche Nachzahlungen regelt. Die Verabschiedung wird gegen Ende des Jahres erwartet.
Bayern setzt die Tarifeinigung mit einer Verzögerung von sechs Monaten um. Daher beginnen die höheren Auszahlungen dort erst zum 1. Oktober 2026.
In einigen Bundesländern stehen die Termine noch aus
In Brandenburg dauern die Gespräche mit Gewerkschaften und Verbänden weiterhin an. Ein konkreter Auszahlungstermin wurde bislang nicht bekannt gegeben.
In Rheinland-Pfalz verzögert sich die Umsetzung aufgrund der politischen Neuaufstellung nach der Landtagswahl. Ein verbindlicher Zeitplan liegt derzeit noch nicht vor.
Weitere Gerichtsentscheidung könnte Auswirkungen haben
Das Bundesverfassungsgericht bereitet eine weitere Entscheidung zur Beamtenbesoldung in Bremen vor.
Das Urteil könnte Auswirkungen auf die Besoldungs- und Versorgungssysteme aller Bundesländer haben. Unabhängig davon setzen die meisten Länder die beschlossenen Erhöhungen bereits um oder bereiten die Auszahlung vor. Viele Pensionäre im öffentlichen Dienst können daher noch im Laufe des Jahres 2026 mit spürbar höheren Versorgungsbezügen rechnen.

