Die USA und Russland haben Annalena Baerbock, die Präsidentin der 80. Sitzung der UN-Generalversammlung, scharf kritisiert. Auslöser ist das Auswahlverfahren für die Nachfolge von UN-Generalsekretär António Guterres, dessen Amtszeit Ende 2026 ausläuft. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf spiegel.
Moskau und Washington sind der Ansicht, dass die frühere deutsche Außenministerin der Generalversammlung mehr Einfluss verschaffen will, als die geltenden Regeln vorsehen. Beide Staaten gehören zu den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats und verfügen dort über ein Vetorecht.
Baerbock fordert ein transparenteres Auswahlverfahren
Annalena Baerbock setzt sich für ein transparentes, strukturiertes und rechtzeitiges Verfahren zur Wahl der neuen UN-Spitze ein. Auf ihre Initiative hin nahmen die Kandidaten an öffentlichen Anhörungen teil, bei denen sie ihre Programme vorstellten und Fragen von Staatenvertretern beantworteten.
Bei einer dieser Veranstaltungen konnten die Teilnehmer die Bewerber außerdem bewerten. Eine solche Abstimmung stellte ein neues Element des Verfahrens dar, hatte jedoch keine rechtlich bindende Wirkung.
Baerbock richtete zudem mehrere Schreiben an den Sicherheitsrat. Darin schlug sie vor, Kandidaten nicht zu berücksichtigen, wenn sie zuvor an keinem offenen Dialog mit der Generalversammlung teilgenommen hatten.
Vor allem diese Forderung löste heftige Reaktionen aus den USA und Russland aus.
Moskau sieht einen Eingriff in die Rechte des Sicherheitsrats
Russland zeigte sich besorgt über die Rolle, die sich die Präsidentin der Generalversammlung im Auswahlverfahren zuschreiben wolle. Moskau wertet Baerbocks Vorgehen als Versuch, in den Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsrats einzugreifen.
Nach der UN-Charta wird der Generalsekretär von der Generalversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrats ernannt. Damit führt der Sicherheitsrat die entscheidende Phase des Auswahlprozesses durch und einigt sich auf einen Kandidaten, der anschließend allen Mitgliedstaaten zur Bestätigung vorgelegt wird.
Russland besteht darauf, dass zusätzliche Bedingungen der Präsidentin der Generalversammlung das Recht des Sicherheitsrats, den Kreis der Bewerber eigenständig festzulegen, nicht einschränken dürfen.
USA werfen Baerbock Kompetenzüberschreitung vor
Auch die US-Delegation wandte sich gegen Baerbocks Initiative. Die amerikanische Vertreterin bezeichnete ihr Vorgehen als Kompetenzüberschreitung und betonte, dass der Sicherheitsrat jeden Bewerber berücksichtigen dürfe – auch Personen, die nicht an den öffentlichen Anhörungen der Generalversammlung teilgenommen hätten.
Washington hält es für unzulässig, die Teilnahme am öffentlichen Dialog faktisch zu einer Voraussetzung für das weitere Auswahlverfahren zu machen. Die US-Seite warf Baerbock außerdem vor, indirekt die Fähigkeit des Sicherheitsrats infrage zu stellen, seine Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.
Damit nahmen die USA und Russland, deren Positionen bei vielen internationalen Fragen auseinanderliegen, nahezu denselben Standpunkt ein: Das Verfahren zur Wahl des UN-Generalsekretärs dürfe die festgelegte Kompetenzverteilung zwischen den Organen der Vereinten Nationen nicht verändern.
Warum es zum Streit zwischen den UN-Organen kam
Der Konflikt um Baerbocks Initiative spiegelt einen langjährigen Streit zwischen der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat wider. In der Generalversammlung sind alle 193 UN-Mitgliedstaaten vertreten, ihre Beschlüsse haben in vielen Bereichen jedoch lediglich empfehlenden Charakter. Der Sicherheitsrat besitzt dagegen deutlich weitergehende Befugnisse, insbesondere bei Fragen der internationalen Sicherheit.
Bei der Auswahl des Generalsekretärs kommt dem Sicherheitsrat die entscheidende Rolle zu. Ein Kandidat benötigt mindestens neun der 15 Stimmen. Gleichzeitig darf keines der fünf ständigen Mitglieder – die USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien – sein Vetorecht einsetzen.
Die Generalversammlung trifft formal die endgültige Entscheidung. In der Praxis bestätigt sie jedoch den zuvor vom Sicherheitsrat vereinbarten Kandidaten.
In den vergangenen Jahren forderten zahlreiche Staaten ein offeneres Auswahlverfahren. Öffentliche Anhörungen gab es bereits bei früheren Ernennungen. Baerbock versuchte allerdings, die Ergebnisse dieser Gespräche stärker mit den anschließenden Entscheidungen des Sicherheitsrats zu verknüpfen.
Acht Kandidaten bewerben sich um das Amt
Zum Zeitpunkt des Streits hatten sich acht Personen um das Amt des UN-Generalsekretärs beworben. Baerbock sprach sich wiederholt für gleiche Bedingungen aus und wollte allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, die Programme der Kandidaten öffentlich zu bewerten.
Zudem unterstützte sie die Forderung, erstmals eine Frau an die Spitze der Vereinten Nationen zu wählen. Seit der Gründung der Organisation im Jahr 1945 wurde die Position ausschließlich von Männern besetzt. Das Geschlecht ist jedoch kein formales Auswahlkriterium. Entscheidend bleibt die Haltung der Mitglieder des Sicherheitsrats.
Baerbocks Amtszeit als Präsidentin der 80. UN-Generalversammlung endet im September 2026. Das Verfahren zur Bestimmung der Nachfolge von Guterres wird anschließend unter dem nächsten Präsidenten fortgesetzt.

