Ein aktueller Fall aus den USA führt drastisch vor Augen, welches Risiko gemeinnützige Organisationen eingehen, wenn sie sich auf externe Zahlungsabwickler verlassen. Über eine halbe Million Dollar, die für wohltätige Zwecke bestimmt waren, sind durch die Insolvenz eines Finanzdienstleisters blockiert – ein Warnsignal auch für deutsche Vereine und deren Finanzvorstände.
Auf Bankrecht Ratgeber weisen wir regelmäßig auf die komplexe Natur von Treuhandverhältnissen und die Tücken des Insolvenzrechts hin. Meistens stehen Verbraucher oder Investoren im Fokus, doch wie aktuelle Berichte zeigen, sind auch Non-Profit-Organisationen (NPOs) nicht vor den Dominoeffekten der Finanzwirtschaft gefeit. In Kalifornien hat der Zusammenbruch eines Dienstleisters, der speziell für das Einsammeln von Spenden zuständig war, ein riesiges Loch in die Budgets lokaler Hilfsorganisationen gerissen. Der Fall wirft fundamentale Fragen zur Absicherung von Fremdgeldern auf.
526.000 Dollar: Ein Verlust, der schmerzt
Wie die Lokalzeitung The Tribune aus San Luis Obispo berichtet, stehen mehrere Wohltätigkeitsorganisationen an der Central Coast vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Auslöser ist die Insolvenz eines Unternehmens, das als Sammelstelle für Spenden fungierte. Statt die Gelder an die vorgesehenen Empfänger weiterzuleiten, wurden die Mittel durch das Insolvenzverfahren eingefroren.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 526.000 US-Dollar. Für die betroffenen Organisationen, die oft mit knappen Budgets kalkulieren und auf jeden Cent angewiesen sind, ist dies eine Katastrophe. Das Geld, das von wohlwollenden Bürgern für lokale Projekte gespendet wurde, ist nun Teil der Insolvenzmasse und steht den Gläubigern des insolventen Unternehmens gegenüber, anstatt dort anzukommen, wo es gebraucht wird.
Das rechtliche Dilemma: Fremdgeld oder Firmenvermögen?
Juristisch betrachtet ist dieser Fall ein Lehrstück für das sogenannte Aussonderungsrecht in der Insolvenz. Wenn ein Zahlungsdienstleister Gelder vereinnahmt, ist entscheidend, wie diese Gelder verwahrt werden. Werden sie nicht strikt getrennt vom eigenen Firmenvermögen auf Treuhandkonten gehalten, fließen sie im Falle einer Pleite in die allgemeine Insolvenzmasse.
Die betroffenen NGOs finden sich nun in der Rolle einfacher Insolvenzgläubiger wieder. Erfahrungsgemäß erhalten Gläubiger in solchen Verfahren – wenn überhaupt – nur eine geringe Quote der ursprünglichen Forderung zurück. Der Prozess kann Jahre dauern, während die Hilfsprojekte sofortige Finanzierung benötigen. Dies verdeutlicht das enorme Kontrahentenrisiko, das entsteht, wenn zwischen Spender und Empfänger eine dritte Partei geschaltet ist, deren Bonität nicht transparent ist.
Konsequenzen für das Risikomanagement
Dieser Vorfall sollte auch hierzulande als Weckruf dienen. Vorstände von Vereinen und Stiftungen sind gut beraten, die Verträge mit Fundraising-Plattformen und Zahlungsdienstleistern genau zu prüfen. Entscheidend ist die vertragliche und tatsächliche Sicherstellung, dass Spendengelder als Fremdgeld behandelt werden und im Insolvenzfall des Dienstleisters ausgesondert werden können (Insolvenzfestigkeit).
Es zeigt sich einmal mehr: Vertrauen ist gut, doch im Finanzwesen ist rechtliche Absicherung überlebenswichtig. Während die Anwälte in Kalifornien nun versuchen, zu retten, was zu retten ist, bleibt für die Spender der bittere Beigeschmack, dass ihre gute Tat in den Mühlen eines Insolvenzverfahrens zerrieben wird.

