Realsicherheiten für die Bank

Sicherungsabtretung

Alle obigen Kreditsicherheiten werden seitens der Bank einer Wertanalyse unterzogen, um wiederum abschätzen zu können, wie beständig der Sachwert der Kreditsicherheit auch über einen längeren Zeitraum ist. Bei den genannten Personensicherheiten wird das gesamte Vermögen des Sicherungsgebers durchleuchtet. Die Werthaltigkeit der Sicherheit sollte auch über die Dauer der Vertragsbeziehung im Rahmen der Kreditüberwachung immer wieder ermittelt werden. Unter Umständen ist eine nachträgliche Bestellung weiterer Sicherheiten geboten, wenn der Wert des Sicherungsgegenstands sich verschlechtert.

Bei Grundpfandrechten wird das Sachwert- oder das Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie herangezogen. Der Sachwert wird an dem Wert des Bodens, des Gebäudes und der Außenanlagen bemessen. Dagegen stellt der Ertragswert auf die Erträge und damit auf den Jahresmiet- und pachtzins ab. Anrechnung findet bei letzterem die jährlichen Bewirtschaftungskosten und die Abschreibung. So errechnet sich der Barwert der Jahreserträge.

Welche Art der Sicherheit zu bestellen ist, richtet sich nach Art und Umfang des Bankgeschäftes. Grundlegend enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken Regelungen für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten.