In Deutschland läuft ein bundesweiter Rückruf von Käse der Dorfkäserei Geifertshofen AG. In einer Charge wurden Bakterien der Art Listeria monocytogenes nachgewiesen. Vorsorglich weitete der Hersteller den Rückruf auf weitere Sorten aus, die im selben Käsekeller gelagert wurden. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf hna.
Welche Käsesorten vom Rückruf betroffen sind
Der Rückruf umfasst sechs Produkte:
- Weinbauernkäse Bioland;
- Weinbauernkäse mittelalt Bioland;
- Weinberg Demeter;
- Alter Weinberg Demeter;
- Geifertshofener Classico Bioland;
- Schwäbischer Trollingerkäse Bioland.
Betroffen sind sämtliche Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 30. Oktober 2026. Auf den Verpackungen ist außerdem das Identitätskennzeichen DE BW 445 EG angegeben.
Die Warnung gilt sowohl für abgepackten Selbstbedienungskäse in unterschiedlichen Packungsgrößen als auch für lose Ware von der Käsetheke. Wer Käse unverpackt gekauft hat, sollte sich direkt bei der jeweiligen Verkaufsstelle über die betroffene Charge informieren.
Wo die zurückgerufenen Produkte verkauft wurden
Die betroffenen Käsesorten wurden in allen deutschen Bundesländern angeboten. Sie konnten in Lebensmittelgeschäften, Bio- und Feinkostläden, Metzgereien, Hofläden, Restaurants sowie in den eigenen Verkaufsstellen des Herstellers erhältlich sein.
Darüber hinaus wurde die Ware auch über das Internet vertrieben. Aufgrund des weitreichenden Vertriebs sollten Verbraucher ihre Käsevorräte unabhängig vom Kaufort überprüfen.
Was Verbraucher jetzt tun sollten
Käse aus den betroffenen Chargen darf nicht verzehrt werden – selbst dann nicht, wenn Geruch, Farbe und Geschmack unauffällig erscheinen. Eine mögliche Belastung mit Listerien lässt sich nicht zuverlässig am Aussehen oder Geruch erkennen.
Verbraucher sollten das Produkt in der Verkaufsstelle zurückgeben oder sicher entsorgen. Vom Probieren des Käses zur Überprüfung seiner Qualität wird ausdrücklich abgeraten.
Nach Kontakt mit dem Produkt sollten Hände, Messer, Schneidebretter und andere berührte Oberflächen gründlich gereinigt werden. Auch Lebensmittel, die unmittelbar mit dem Käse oder seiner Verpackung in Kontakt gekommen sind, sollten überprüft werden.
Welche gesundheitlichen Gefahren durch Listerien bestehen
Listeria monocytogenes kann eine Listeriose auslösen. Erste Anzeichen einer Infektion können innerhalb von zwei Wochen nach dem Verzehr auftreten. Zu den möglichen Beschwerden gehören Durchfall, Fieber, Schwäche und weitere Symptome einer Lebensmittelinfektion.
Ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe besteht bei Schwangeren, älteren Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem. In schweren Fällen kann die Infektion zu einer Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung führen.
Für Schwangere besteht eine zusätzliche Gefahr, da die Infektion das ungeborene Kind schädigen kann. Gleichzeitig kann die Erkrankung bei der werdenden Mutter ohne deutlich erkennbare Symptome verlaufen.
Wer den zurückgerufenen Käse gegessen hat und starke oder länger anhaltende Beschwerden entwickelt, sollte ärztliche Hilfe suchen und auf den möglichen Verzehr des Produkts hinweisen. Schwangeren wird auch ohne Symptome zu einer vorsorglichen ärztlichen Beratung geraten. Bei anderen beschwerdefreien Personen ist eine vorbeugende Untersuchung in der Regel nicht erforderlich.
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