Berlin. Es ist ein Dienstag, der in die Geschichte des größten europäischen Verkehrsclubs eingehen wird. Gerhard Hillebrand, der langjährige Verkehrspräsident des ADAC, hat mit sofortiger Wirkung sein Amt niedergelegt. Was auf den ersten Blick wie eine reine Personalentscheidung wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als der vorläufige Höhepunkt eines fundamentalen Richtungsstreits. Darf ein Automobilclub, der sich dem Schutz der Autofahrer verschrieben hat, politische Forderungen unterstützen, die das Autofahren verteuern?
Die Antwort der Basis war eindeutig – und sie erfolgte nicht per Stimmzettel, sondern per Kündigungsschreiben. In dieser Analyse beleuchten wir die Hintergründe des Rücktritts, die juristische Dimension der Mitgliederrechte und die Frage, wie viel Politik ein eingetragener Verein im Rahmen des Bank- und Wirtschaftsrechts verträgt, bevor er seine eigene Satzungsgrundlage gefährdet.
Der Auslöser: Ein Interview und seine teuren Folgen
Wie die Bild-Zeitung heute berichtet, beruft sich der Rücktritt auf interne Quellen, die einen direkten Zusammenhang zwischen Hillebrands Äußerungen und einer massiven Kündigungswelle herstellen. Ende 2025 hatte sich Hillebrand in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) für eine CO₂-Bepreisung ausgesprochen. Seine Argumentation: Politische Preisanreize seien notwendig, um den technologischen Wandel hin zu klimafreundlichen Antrieben zu beschleunigen.
Für einen Verkehrspolitiker mag diese These plausibel klingen. Für den Interessenvertreter von über 21 Millionen Mitgliedern, von denen viele auf ihren Verbrenner angewiesen sind und unter hohen Spritpreisen leiden, kam dies jedoch einem Verrat gleich.
Die Zahlen des Zorns
Die Reaktion der Mitglieder war bezifferbar und brutal:
- 60.000 Kündigungen innerhalb von nur vier Wochen.
- Das entspricht rechnerisch etwa 2.000 Austritten pro Tag – eine Quote, die in den Krisenzentralen in München alle Alarmglocken schrillen ließ.
Zwar konnte der Club im gleichen Zeitraum rund 100.000 Neumitglieder gewinnen, was rechnerisch ein Wachstum bedeutet. Doch in der Vereinspsychologie und im Reputationsmanagement wiegt der Verlust langjähriger Bestandsmitglieder oft schwerer als der Gewinn neuer Kunden. Eine Kündigung aus Protest ist ein aktiver Akt des Misstrauens, der – anders als eine natürliche Fluktuation – auf ein tiefgreifendes Problem in der Beziehung zwischen Vorstand und Basis hindeutet.
Rechtliche Einordnung: Das Mandat des Vorstands
Aus juristischer Sicht wirft der Fall Hillebrand spannende Fragen zum Vereinsrecht (§§ 21 ff. BGB) auf. Ein Vorstandsmitglied ist verpflichtet, die Interessen des Vereins zu wahren. Doch was sind die Interessen des ADAC im Jahr 2026?
- Satzungszweck vs. Realpolitik: Laut Satzung setzt sich der ADAC für die Mobilität seiner Mitglieder ein. Traditionell wurde dies als „freie Fahrt für freie Bürger“ und „bezahlbarer Sprit“ interpretiert. Hillebrands Vorstoß, Verteuerungen als Lenkungsinstrument zu akzeptieren, kollidierte für viele Mitglieder mit diesem ungeschriebenen Vertrag.
- Die Grenzen der „Innenhaftung“: Hat Hillebrand seine Kompetenzen überschritten? Rechtlich gesehen wohl nicht. Als Verkehrspräsident gehört die politische Positionierung zu seinem Ressort. Eine Haftung für den „Imageschaden“ im Sinne von Schadenersatzforderungen (§ 280 BGB) dürfte schwer zu konstruieren sein, da politische Meinungsäußerungen im Ermessensspielraum eines Funktionärs liegen. Dennoch greift hier die politische Haftung: Wer das Vertrauen der Basis verliert, verliert seine Legitimation.
Der ADAC im Spagat: Lobbyist oder Verbraucherschützer?
Der Rücktritt offenbart das Dilemma moderner Großvereine. Der ADAC versucht seit Jahren, sein Image zu modernisieren. Weg vom „Benzin-Lobbyisten“, hin zum „Mobilitätsdienstleister“, der auch E-Bikes, Bahnreisen und Elektroautos im Blick hat.
Die offizielle Reaktion der ADAC-Pressestelle auf den Bild-Bericht zeigt, wie sehr man nun bemüht ist, die Wogen zu glätten: „Der Eindruck, der durch das Interview entstanden ist, passt nicht zu den klaren Positionen des ADAC“. Man betont nun wieder die Kernwerte: „Bezahlbare Mobilität für alle“ und den Kampf gegen „jede weitere Belastung ohne sozialen Ausgleich“.
Diese Kehrtwende ist auch haftungsrechtlich relevant. Ein Verein, der sich zu stark politisch betätigt und dabei die Interessen seiner Mitglieder ignoriert, riskiert mittelfristig nicht nur Kündigungen, sondern auch Diskussionen um seine Gemeinnützigkeit (im Bereich der Stiftung) oder seinen Status als Idealverein, wenn die politische Arbeit die Mitgliederförderung überlagert.
Das Paradoxon der Mitgliederentwicklung
Ein faszinierendes Detail der aktuellen Zahlen ist der Zuwachs von 100.000 neuen Mitgliedern im Januar trotz der Kündigungswelle. Dies deutet auf eine Polarisierung hin:
- Die „Alten“ (Verbrenner-Fahrer, Preissensible) gehen aus Protest.
- Die „Neuen“ (Jüngere, Städter, E-Auto-Interessierte) kommen möglicherweise gerade wegen der modernen Services oder der Pannenhilfe, die unabhängig von der Politik ist.
Für das Management bedeutet dies eine strategische Zerreißprobe. Man tauscht quasi die Mitgliederbasis aus. Hillebrand ist über diesen Austausch gestolpert, weil er das Tempo der Veränderung zu hoch angesetzt hat.
Karsten Schulze: Der Techniker übernimmt das Steuer
Kommissarisch übernimmt nun Technikpräsident Karsten Schulze die Aufgaben. Diese Personalie ist vielsagend. Schulze gilt als Mann der Fakten, der Technologie und der Ingenieurskunst, weniger als Mann der steilen politischen Thesen.
Aus Governance-Sicht ist dies ein kluger Schachzug des Präsidiums. In Krisenzeiten sehnt sich die Basis nach Sachlichkeit. Ein Technikpräsident, der über Ladesäuleninfrastruktur und Batteriesicherheit spricht, bietet weniger Angriffsfläche als ein Verkehrspräsident, der über Steuern philosophiert. Es ist zu erwarten, dass der ADAC in den kommenden Monaten seine Kommunikation strikt auf „Service und Hilfe“ fokussieren wird, um die aufgebrachten Gemüter zu beruhigen.
Fazit: Die Macht der Basis im digitalen Zeitalter
Der Fall Hillebrand zeigt, wie schnelllebig und unbarmherzig die Reaktion in der heutigen Zeit ausfallen kann. Kündigungen sind im digitalen Zeitalter nur wenige Klicks entfernt. Für Vorstände von Großvereinen, Genossenschaften und Verbänden ist dies eine Warnung: Das Mandat zur Führung ist kein Freifahrtschein für politische Alleingänge.
Der ADAC hat die Reißleine gezogen, um den Markenkern „Anwalt der Autofahrer“ zu retten. Ob der Riss, der durch die Mitgliedschaft geht, damit gekittet ist, bleibt abzuwarten. Sicher ist nur: Die Diskussion um die CO₂-Bepreisung ist damit nicht beendet, sie ist nur vertagt – und sie hat ihr erstes prominentes Opfer gefordert.

