Der Wochenstart in der Hansestadt Rostock und dem umliegenden Landkreis verspricht chaotisch zu werden. Die Gewerkschaft Verdi macht ernst und ruft zu massiven Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf. Doch während Busse und Bahnen in den Depots bleiben, stehen tausende Arbeitnehmer vor der drängenden Frage: „Komme ich pünktlich zur Arbeit – und wenn nicht, wer trägt den Schaden?“ Ein Warnstreik ist nicht nur eine logistische Herausforderung, sondern auch ein juristisches Minenfeld.
In einer Zeit, in der Inflation und steigende Lebenshaltungskosten die Tarifverhandlungen verhärten, werden Warnstreiks zum scharfen Schwert der Gewerkschaften. Doch die Leidtragenden sind oft Dritte: die Pendler. Während wir Sie auf <a href=“https://www.bankrecht-ratgeber.de/„>Bankrecht-Ratgeber.de regelmäßig über finanzielle Aspekte des Arbeitsrechts</a> und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall informieren, rückt heute ein anderes Rechtsgebiet in den Fokus: das sogenannte Wegerisiko. Denn im Gegensatz zu einer unverschuldeten Krankheit ist ein Streik im ÖPNV kein automatischer Freifahrtschein für das Fernbleiben vom Arbeitsplatz.
Der aktuelle Status: Nichts geht mehr in Rostock und Landkreis
Wie der NDR aktuell berichtet, hat die Gewerkschaft Verdi die Beschäftigten der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) und des Regionalbusunternehmens Rebus zum ganztägigen Warnstreik aufgerufen.
Betroffen ist der gesamte Montag. Vom Betriebsbeginn in den frühen Morgenstunden (ca. 3:00 Uhr) bis zum Schichtende wird der Linienverkehr weitgehend ruhen. Dies betrifft:
- Stadtverkehr Rostock: Sämtliche Straßenbahnlinien und Stadtbusse der RSAG.
- Regionalverkehr: Die Buslinien von Rebus, die das Umland mit der Hansestadt verbinden und essenziell für Pendler aus dem Landkreis Rostock sind.
- Schülerverkehr: Auch der Schulbusverkehr dürfte massiv beeinträchtigt sein, was berufstätige Eltern vor zusätzliche organisatorische Probleme stellt.
Die S-Bahnen (betrieben von der Deutschen Bahn) sind von diesem spezifischen Aufruf zwar nicht direkt betroffen, dürften jedoch aufgrund der Ausweichbewegungen der Passagiere hoffnungslos überfüllt sein.
Juristische Analyse: Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer
Viele Arbeitnehmer unterliegen dem Irrtum, dass „höhere Gewalt“ wie ein Streik das Zuspätkommen entschuldigt und der Lohn weitergezahlt wird. Das deutsche Arbeitsrecht spricht hier jedoch eine deutliche und harte Sprache.
Der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer das Wegerisiko trägt. Das bedeutet: Es ist alleinige Sache des Beschäftigten, sicherzustellen, dass er pünktlich am Arbeitsplatz erscheint – völlig unabhängig davon, ob die Bahn streikt, es schneit oder das Auto eine Panne hat.
Kommt ein Mitarbeiter aufgrund des Verdi-Warnstreiks zu spät oder gar nicht zur Arbeit, verliert er für die ausgefallene Zeit seinen Anspruch auf Vergütung (§ 616 BGB greift hier in der Regel nicht, da das Hindernis nicht in der Person des Arbeitnehmers liegt, sondern objektiv alle betrifft).
Droht eine Abmahnung?
Hier muss differenziert werden. Da der Streik in der Regel angekündigt wird (wie in diesem Fall durch die Medienberichte am Wochenende), muss sich der Arbeitnehmer darauf einstellen.
- Verspätung: Wer trotz Ankündigung zu spät kommt, verletzt streng genommen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. In der Praxis reagieren Arbeitgeber bei einmaligen Vorfällen aufgrund von Streiks selten mit Abmahnungen, rechtlich möglich wäre es jedoch bei Wiederholung oder grober Nachlässigkeit.
- Vorsorge: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, zumutbare Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehören: früheres Losfahren, Nutzen alternativer Verkehrsmittel (Fahrrad, Auto) oder die Bildung von Fahrgemeinschaften.
Finanzielle Folgen und Handlungsoptionen
Für Pendler, die auf jeden Euro angewiesen sind, ist der Lohnabzug schmerzhaft. Welche Optionen bleiben also, um den finanziellen Schaden zu minimieren?
1. Home-Office als Rettungsanker?
Seit dem Auslaufen der Corona-Schutzverordnungen gibt es in Deutschland kein gesetzliches Recht auf Home-Office (und auch keine Pflicht dazu), es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung explizit geregelt.
- Empfehlung: Suchen Sie proaktiv das Gespräch mit dem Vorgesetzten. In Ausnahmesituationen wie einem flächendeckenden ÖPNV-Streik zeigen sich viele Arbeitgeber kulant und gestatten kurzfristig mobiles Arbeiten, um den Betriebsausfall zu verhindern.
2. Urlaub oder Überstundenabbau
Kann der Weg zur Arbeit nicht realisiert werden (z.B. mangels PKW), kann kurzfristig Urlaub beantragt oder das Gleitzeitkonto belastet werden. Auch hier gilt: Der Arbeitgeber muss zustimmen. Ein „Selbstbeurlauben“ ist ein Kündigungsgrund.
3. Kostenerstattung für Taxi oder Mietwagen?
Ein weiterer verbreiteter Mythos ist, dass der Arbeitgeber oder das Verkehrsunternehmen die Taxikosten übernehmen müsse.
- Gegenüber dem Arbeitgeber: Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für alternative Verkehrsmittel, es sei denn, dies wurde vertraglich vereinbart.
- Gegenüber dem Verkehrsbetrieb (RSAG/Rebus): Bei Streiks ist die Haftung der Verkehrsunternehmen in der Regel ausgeschlossen (siehe Beförderungsbedingungen). Die Mobilitätsgarantien greifen bei „höherer Gewalt“ oder Streik meist nicht. Die Kosten für das Taxi bleiben also am Pendler hängen.
Der wirtschaftliche Hintergrund: Warum wird gestreikt?
Um die Situation objektiv zu bewerten, lohnt ein Blick auf die wirtschaftlichen Hintergründe. Es geht im Kern um den Manteltarifvertrag Nahverkehr (TV-N). Die Gewerkschaft Verdi fordert Verbesserungen, die den Beruf des Busfahrers und Straßenbahnführers attraktiver machen sollen.
- Fachkräftemangel: Wie in vielen Branchen fehlt auch im ÖPNV Personal. Überstunden und hohe Belastung sind die Folge.
- Inflation: Die Reallohnverluste der letzten Jahre sollen ausgeglichen werden.
Für die kommunalen Arbeitgeber (und damit indirekt den Steuerzahler) bedeuten die Forderungen jedoch eine massive Kostensteigerung, die in Zeiten klammer Kommunalkassen schwer darstellbar ist. Dieser Interessenkonflikt wird auf dem Rücken der Fahrgäste ausgetragen – eine Dynamik, die wir auch im Bankensektor bei Tarifrunden beobachten.
Auswirkungen auf Eltern und Schulen
Ein Streik im Nahverkehr trifft Familien doppelt. Wenn der Schulbus nicht fährt, stellt sich die Frage der Schulpflicht.
- Rechtslage Mecklenburg-Vorpommern: In der Regel bleibt die Schulpflicht bestehen. Eltern müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder zur Schule kommen.
- Ausnahmen: Bei extremen Witterungsverhältnissen oder eben dem völligen Ausfall des ÖPNV geben Schulen oder das Bildungsministerium oft Hinweise heraus, dass Schüler, die den Weg nicht bewältigen können, entschuldigt fehlen dürfen. Dies sollte jedoch zwingend am Montagmorgen mit der Schule abgeklärt werden. Berufstätige Eltern müssen dann jedoch eine Betreuung organisieren, was wiederum ihre eigene Arbeitsfähigkeit einschränkt.
Strategien für den Streik-Montag
Damit Sie den Montag ohne finanzielle und arbeitsrechtliche Blessuren überstehen, empfiehlt die Redaktion von Bankrecht-Ratgeber.de folgenden Maßnahmenkatalog:
- Kommunikation: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über potenzielle Probleme. Transparenz schafft Vertrauen und erhöht die Chance auf Kulanzlösungen (Home-Office).
- Fahrgemeinschaften: Nutzen Sie Apps oder betriebsinterne Chats, um Fahrgemeinschaften zu bilden. Dies senkt die Kosten und schont die Nerven.
- Dokumentation: Sollten Sie dennoch zu spät kommen, dokumentieren Sie Ihre Bemühungen (z.B. Screenshot der Fahrplanauskunft, Foto der überfüllten S-Bahn), um im Streitfall belegen zu können, dass Sie alles versucht haben.
- Verzicht auf das Auto in der Innenstadt: Da viele auf das Auto umsteigen werden, droht in Rostock der Verkehrskollaps. Wer kann, sollte das Fahrrad nutzen oder Fahrten in die Stoßzeiten vermeiden.
Ausblick: Ein heißer Frühling im Tarifstreit?
Der Warnstreik in Rostock ist nur ein Vorbote. Sollten die Arbeitgeber in den kommenden Verhandlungsrunden kein Angebot vorlegen, das Verdi akzeptiert, drohen unbefristete Erzwingungsstreiks. Für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und die finanzielle Planung der Pendler bleibt die Unsicherheit also bestehen. Wir werden die juristischen Aspekte dieser Tarifauseinandersetzung weiter für Sie beobachten.

