Ein juristisches Erdbeben erschüttert Brüssel: Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat heute empfohlen, die umstrittene Entscheidung der EU-Kommission von Ende 2023, eingefrorene Fördergelder in Höhe von über 10 Milliarden Euro an Ungarn freizugeben, für nichtig zu erklären. Sollte der Gerichtshof diesem Votum folgen – was statistisch gesehen oft der Fall ist – wäre dies eine historische Niederlage für Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und ein Triumph für das Europäische Parlament.
Es ist ein seltener Vorgang in der Geschichte der Europäischen Union, dass das Parlament die Kommission vor den Kadi zieht – und noch seltener, dass es dabei juristischen Rückenwind aus Luxemburg erhält. Doch genau dieses Szenario zeichnet sich nun ab. Im Zentrum des Streits stehen 10,2 Milliarden Euro, Viktor Orbáns Veto-Politik und die Frage, ob die Hüterin der Verträge – die EU-Kommission – ihre eigenen Standards für Rechtsstaatlichkeit verraten hat, um einen politischen Deal zu ermöglichen.
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Der historische Kontext: Der „schmutzige Deal“ vom Dezember 2023
Um die Tragweite der heutigen Empfehlung aus Luxemburg zu verstehen, muss man den Blick zurück auf den Dezember 2023 richten. Die Atmosphäre in Brüssel war damals zum Zerreißen gespannt. Ein entscheidender EU-Gipfel stand bevor, bei dem es um nichts Geringeres als die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und ein lebenswichtiges Finanzhilfepaket für Kiew ging.
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hatte im Vorfeld unverhohlen damit gedroht, diese Beschlüsse mit seinem Veto zu blockieren. Ungarn, das aufgrund systematischer Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsrisiken von weiten Teilen der EU-Förderung abgeschnitten war, forderte Geld.
Nur einen Tag vor dem Gipfel gab die EU-Kommission überraschend 10,2 Milliarden Euro an Kohäsionsmitteln für Budapest frei. Die offizielle Begründung lautete: Ungarn habe eine im Vorjahr geforderte Justizreform zufriedenstellend umgesetzt. Kritiker im Europaparlament und in der Zivilgesellschaft sprachen hingegen sofort von Erpressung. Der Vorwurf: Die Kommission habe das Geld als „Lösegeld“ gezahlt, um Orbáns Veto gegen die Ukraine-Hilfen abzuwenden – ungeachtet der Tatsache, dass die ungarische Justiz noch längst nicht unabhängig arbeitete.
Wie DER SPIEGEL heute berichtet, scheint die Generalanwältin diese kritische Sichtweise in weiten Teilen zu teilen, wenn auch mit einer differenzierten juristischen Argumentation.
Das Gutachten der Generalanwältin: Ein vernichtendes Urteil
In ihren heute veröffentlichten Schlussanträgen kommt die Generalanwältin zu einem Ergebnis, das in den Fluren der Berlaymont-Behörde für Nervosität sorgen dürfte: Der Beschluss der Kommission sei rechtswidrig und müsse für nichtig erklärt werden.
Die Kernpunkte der Kritik
Die Argumentation der Generalanwältin stützt sich nicht primär auf den politischen Vorwurf des „Kuhhandels“, sondern auf eine harte rechtliche Analyse der sogenannten „horizontalen grundlegenden Voraussetzungen“. Dabei geht es konkret um die Frage, ob die von Ungarn durchgeführten Justizreformen tatsächlich ausreichten, um die Unabhängigkeit der Gerichte gemäß Artikel 47 der EU-Grundrechtecharta zu garantieren.
- Fehlerhafte Bewertung durch die Kommission: Die Generalanwältin argumentiert, die Kommission habe ihren Bewertungsspielraum überschritten oder fehlerhaft angewendet. Zum Zeitpunkt der Freigabe bestanden weiterhin ernsthafte Zweifel an der Unabhängigkeit des Landesjustizrates und der Unparteilichkeit des Obersten Gerichtshofs (Kúria) in Ungarn.
- Der Standard der „Wirksamkeit“: Ein zentraler Punkt ist, dass Gesetzesänderungen auf dem Papier nicht ausreichen. Die Kommission hätte sicherstellen müssen, dass die Reformen in der Praxis wirksam sind und die strukturellen Defizite, die über Jahre aufgebaut wurden, tatsächlich beheben. Die bloße Verabschiedung von Gesetzen kurz vor einer Deadline genüge nicht den hohen Anforderungen des EU-Haushaltsrechts.
- Verfahrensfehler: Die Gutachterin monierte zudem, dass die Kommission bei ihrer Entscheidung relevante Informationen und Bedenken von Experten und NGOs ignoriert habe, die auf das Fortbestehen der Mängel hinwiesen.
Obwohl die Generalanwältin den politischen Vorwurf des Machtmissbrauchs (dass die Kommission ihre Befugnisse zweckentfremdet habe, um ein Veto zu verhindern) als „nicht ausreichend belegt“ ansah, wiegt die materielle Rechtswidrigkeit der Entscheidung schwer genug. Die Botschaft ist klar: Die Kommission darf bei der Rechtsstaatlichkeit keine Augen zudrücken, auch nicht unter politischem Druck.
Der institutionelle Kampf: Parlament vs. Kommission
Dieser Rechtsstreit ist mehr als nur eine technische Auseinandersetzung über Fördergelder; er ist ein Verfassungskonflikt innerhalb der Europäischen Union. Das Europäische Parlament hatte die Klage gegen die Kommission im März 2024 mit einer breiten Mehrheit initiiert. Es war ein beispielloser Schritt des Misstrauens gegenüber der Exekutive der EU.
Abgeordnete wie der deutsche Grüne Daniel Freund oder der Finne Petri Sarvamaa (EVP) hatten monatelang argumentiert, dass die Kommission ihre Rolle als „Hüterin der Verträge“ vernachlässige, wenn sie Orbán gewähren lasse. Sie sahen in der Freigabe der Gelder einen gefährlichen Präzedenzfall, der Autokraten in der gesamten Union signalisiere: Wenn ihr nur laut genug droht, bekommt ihr das Geld, egal was in den Verträgen steht.
Sollte der EuGH dem Gutachten folgen, wäre dies eine späte, aber gewaltige Genugtuung für das Parlament. Es würde die Position der Volksvertretung stärken, die seit Jahren einen härteren Kurs gegen Rechtsstaatsbrecher fordert.
Was bedeutet das für Ungarn und die EU-Mittel?
Die Schlussanträge sind noch kein Urteil. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs ziehen sich nun zur Beratung zurück. Ein endgültiges Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Doch die Statistik spricht eine deutliche Sprache: In etwa 80 Prozent der Fälle folgt der Gerichtshof der Argumentation seiner Generalanwälte.
Szenario 1: Der EuGH bestätigt die Nichtigkeit Sollte der Beschluss tatsächlich kassiert werden, stünde die EU vor einer administrativen und politischen Herkulesaufgabe.
- Rückforderung: Rein rechtlich wäre die Rechtsgrundlage für die Auszahlung der 10,2 Milliarden Euro entfallen. Die Kommission müsste theoretisch versuchen, bereits ausgezahlte Gelder von Ungarn zurückzufordern oder mit künftigen Zahlungen zu verrechnen. Dies würde den Konflikt mit Budapest massiv eskalieren lassen.
- Politischer Schaden: Für Ursula von der Leyen wäre das Urteil kurz vor oder mitten in ihrer zweiten Amtszeit (je nach genauer Urteilsverkündung) eine schwere Hypothek. Es würde amtlich bestätigt, dass sie politischem Druck nachgegeben und dabei Recht gebrochen hat.
- Ungarns Reaktion: Viktor Orbán dürfte das Urteil als weiteren Beweis für eine angebliche „Hexenjagd“ der „Brüsseler Bürokraten“ nutzen. Es ist zu erwarten, dass Budapest mit neuen Blockaden im Europäischen Rat reagiert.
Szenario 2: Der EuGH weicht ab Sollten die Richter entscheiden, dass die Kommission noch innerhalb ihres weiten Ermessensspielraums gehandelt hat, wäre dies ein Freifahrtschein für die Exekutive. Es würde bedeuten, dass die Hürden für das Parlament, solche Entscheidungen anzufechten, extrem hoch liegen.
Der Rechtsstaatsmechanismus auf dem Prüfstand
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf das schärfste Schwert, das der EU zur Verfügung steht: den Konditionalitätsmechanismus. Seit 2021 kann die EU Gelder kürzen, wenn Rechtsstaatsverstöße in einem Mitgliedsland den EU-Haushalt gefährden. Ungarn ist das erste und bisher einzige Land, gegen das dieses Verfahren in vollem Umfang angewendet wurde.
Neben den nun strittigen 10,2 Milliarden Euro sind weiterhin rund 21 Milliarden Euro für Ungarn blockiert – darunter Mittel aus dem Corona-Wiederaufbaufonds und weitere Kohäsionsgelder. Diese bleiben eingefroren, bis Ungarn insgesamt 27 „Super-Meilensteine“ zur Korruptionsbekämpfung und Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit erfüllt hat.
Das heutige Gutachten stärkt die Integrität dieses Mechanismus. Es signalisiert, dass die „Meilensteine“ keine bloßen Checklisten sind, die man formal abhaken kann, sondern dass sie eine echte substanzielle Veränderung bewirken müssen.
Die Rolle der Justiz in der EU-Architektur
Ein oft übersehener Aspekt in der Berichterstattung ist die Bedeutung dieses Verfahrens für die europäische Rechtsgemeinschaft. Die Generalanwältin betont in ihrem Gutachten implizit, dass die Unabhängigkeit der Justiz kein verhandelbares Gut ist. Wenn nationale Gerichte nicht mehr unabhängig entscheiden können, bricht das gesamte System der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen im Binnenmarkt zusammen.
Die Kritik an der ungarischen Justizreform war detailliert: Es ging um die Befugnisse des Präsidenten des Kúria, die Möglichkeit, Richter gegen ihren Willen zu versetzen, und den mangelnden Einfluss der Richtergremien auf Personalentscheidungen. Dass die Kommission diese Punkte im Dezember 2023 als „gelöst“ betrachtete, erschien vielen Experten damals schon als gewagt. Das heutige Gutachten bestätigt diese Skepsis auf höchster justizieller Ebene.
Ausblick: Ein heißer Frühling für Brüssel
Während in Budapest und Brüssel nun die Schriftsätze der Generalanwältin Satz für Satz analysiert werden, tickt die Uhr bis zum endgültigen Urteil. Für die Kommission ist die Situation prekär. Sie muss einerseits die Einheit der EU in geopolitisch schwierigen Zeiten wahren und andererseits beweisen, dass sie die Werte der Union nicht verkauft.
Das heutige Votum aus Luxemburg hat das Pendel eindeutig zugunsten einer strengen Auslegung der Rechtsstaatlichkeit ausschlagen lassen. Es ist eine Warnung an alle politischen Akteure, dass das Recht in der Europäischen Union – zumindest in den Augen des Gerichtshofs – nicht der Politik untergeordnet werden darf. Ob das endgültige Urteil diese Brandmauer bestätigt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Bis dahin bleibt die Freigabe der Milliarden ein schwebendes Verfahren mit explosivem Potenzial.

