Wer heute einen Kredit beantragt, erlebt oft eine Überraschung. Neben Gehaltsnachweisen und Schufa-Auskunft interessiert sich die Bank plötzlich brennend für den Energieausweis des Eigenheims oder die Nachhaltigkeitsstrategie des eigenen Kleinunternehmens. Willkommen in der Realität des Jahres 2026, in der „Green Finance“ keine Nische für Idealisten mehr ist, sondern knallhartes Kalkül der Risikomanager. Die EU-Taxonomie hat den Finanzsektor durchdrungen und schafft neue Gewinner und Verlierer. Als Ihr Experte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht erklären wir, warum ein schlechter CO2-Fußabdruck Sie bares Geld kosten kann und welche rechtlichen Mittel Sie gegen fehlerhafte ESG-Bewertungen haben.
Das Ende der Neutralität: Warum Banken „grün“ denken müssen
Lange Zeit galt im Bankrecht der Grundsatz der geschäftspolitischen Neutralität: Wer kreditwürdig ist, bekommt Geld. Doch die Europäische Zentralbank (EZB) und die Bankenaufsicht BaFin haben die Spielregeln geändert. Banken müssen ihre Bücher „dekarbonisieren“.
Die „Green Asset Ratio“ (GAR) als Damoklesschwert
Seit 2026 wird es für Finanzinstitute ernst. Sie müssen eine bestimmte Quote an „grünen“ Finanzierungen in ihrer Bilanz nachweisen (Green Asset Ratio). Kredite für fossile Projekte oder energetisch ineffiziente Immobilien verschlechtern diese Quote und zwingen die Banken, mehr Eigenkapital zu hinterlegen.
- Die Folge: Banken geben diesen Kostendruck direkt an die Kunden weiter. Es entsteht ein Zwei-Klassen-System bei den Zinsen.
Wie das Handelsblatt in einer aktuellen Analyse berichtet, beträgt der Zinsunterschied (Spread) zwischen einer „grünen“ Finanzierung (Energieeffizienzklasse A) und einer „braunen“ Finanzierung (Klasse G/H) mittlerweile bis zu 0,6 Prozentpunkte. Bei einer Darlehenssumme von 400.000 Euro sind das über 10 Jahre hinweg Mehrkosten von über 20.000 Euro.
Immobilienfinanzierung: Der „Brown Discount“ wird real
Für Hausbesitzer und Käufer ist die Auswirkung am direkten spürbar. Der Wert einer Immobilie bemisst sich 2026 nicht mehr nur nach „Lage, Lage, Lage“, sondern nach „Lage, Lage, Energieeffizienz“.
Sanierungspflicht als Kreditrisiko
Banken kalkulieren nun standardmäßig ein, dass unsanierte Gebäude in Zukunft massiv an Wert verlieren könnten („Stranded Assets“), etwa weil sie nicht mehr vermietet werden dürfen oder teure Nachrüstungen gesetzlich erzwungen werden (EU-Gebäuderichtlinie).
- Kreditabsage trotz Bonität: Es häufen sich Fälle, in denen Kunden mit gutem Einkommen keinen Kredit für den Kauf eines unsanierten Altbaus erhalten, weil der Bank das Objektrisiko zu hoch ist.
- Rechtstipp: Achten Sie im Kreditvertrag auf „ESG-Covenants“. Das sind Klauseln, die Sie verpflichten, innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 2 Jahre) eine energetische Sanierung durchzuführen. Verfehlen Sie das Ziel, darf die Bank den Zinssatz erhöhen oder im Extremfall den Kredit kündigen.
Geldanlage: Schluss mit „Greenwashing“
Auch auf der Anlageseite hat sich der Wind gedreht. Nachdem in den Jahren 2023/2024 diverse Skandale um angeblich nachhaltige Fonds („Greenwashing“) das Vertrauen der Anleger erschüttert hatten, gelten seit 2026 verschärfte Transparenzpflichten der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde).
Die Namensrichtlinie (Fund Naming Guidelines)
Ein Fonds darf sich nur noch „nachhaltig“, „grün“ oder „ESG“ nennen, wenn mindestens 80 % des Portfolios tatsächlich strenge Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
- Vorteil für Anleger: Wo „Grün“ draufsteht, ist jetzt mit höherer Wahrscheinlichkeit auch „Grün“ drin.
- Haftungsfalle für Berater: Bankberater müssen im Beratungsgespräch zwingend Ihre „Nachhaltigkeitspräferenzen“ abfragen (MiFID II). Empfiehlt der Berater Ihnen ein Produkt, das nicht zu Ihren ethischen Vorgaben passt, macht er sich schadensersatzpflichtig. Dokumentieren Sie diese Gespräche genau!
ESG-Scoring für den Mittelstand: Existenzfrage für KMUs
Nicht nur Konzerne, auch der Mittelstand (KMU) gerät unter Druck. Wer als Handwerksbetrieb oder Zulieferer einen Betriebsmittelkredit braucht, muss zunehmend einen ESG-Score vorlegen.
Die Macht der Ratingagenturen
Ähnlich wie bei der Schufa entstehen nun Datenbanken für Nachhaltigkeitsdaten. Ein schlechtes Rating (z.B. wegen hohem Dieselverbrauch im Fuhrpark oder fehlender Arbeitsschutzkonzepte) kann zur Kreditklemme führen.
- Rechtsproblem: Die Algorithmen dieser ESG-Ratings sind oft intransparent. Als Unternehmer haben Sie jedoch nach DSGVO und Wettbewerbsrecht einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie Ihr Score zustande kommt. Wehren Sie sich gegen pauschale Herabstufungen, die auf veralteten Branchendaten basieren.
Juristische Abwehr: Was tun bei Diskriminierung?
Das Bankrecht steht vor der schwierigen Frage: Darf eine Bank einen Kunden allein aus „moralischen“ oder „ökologischen“ Gründen ablehnen?
- Girokonto: Hier gilt für Verbraucher das Recht auf ein Basiskonto. Eine Ablehnung wegen „schlechter Öko-Bilanz“ ist unzulässig.
- Kreditvergabe: Hier gilt die Vertragsfreiheit. Die Bank muss Ihnen keinen Kredit geben. Aber: Wenn die Bank marktbeherrschend ist oder die Ablehnungskriterien willkürlich erscheinen, könnte dies gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder Wettbewerbsrecht verstoßen – ein Feld, das 2026 juristisches Neuland ist.
Fazit: Nachhaltigkeit ist die neue Währung
Das Jahr 2026 macht deutlich: Ökologische Nachhaltigkeit ist zu einer harten ökonomischen Kennzahl geworden. Wer diesen Wandel ignoriert – sei es als Immobilienkäufer, der die Sanierung aufschiebt, oder als Unternehmer ohne ESG-Strategie – zahlt einen Risikoaufschlag. Die Aufgabe des Bankrechts ist es nun, sicherzustellen, dass dieser Transformationsdruck nicht zu sozialer Ausgrenzung führt und dass die Bewertungskriterien transparent und anfechtbar bleiben.

