Das Medizinal-Cannabisgesetz, das erst im April 2024 eine neue Ära in der Verschreibung von Cannabisarzneimitteln einläutete, steht knapp zwei Jahre später erneut auf dem Prüfstand. Während sich unsere Leser auf bankrecht-ratgeber.de üblicherweise über rechtliche Rahmenbedingungen für Finanzen informieren, betrifft diese Gesetzesänderung einen wachsenden Gesundheitsmarkt, der sich in einer rechtlichen Grauzone zwischen notwendiger Therapie und Lifestyle-Konsum bewegt. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich nun intensiv mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst, der sogenannte „Fehlentwicklungen“ korrigieren soll.
Korrektur einer „bedenklichen Fehlentwicklung“
Im Zentrum der Debatte steht die Beobachtung, dass seit der Teillegalisierung und der damit verbundenen Erleichterung der Verschreibungspraxis die Zahl der Cannabis-Rezepte sprunghaft angestiegen ist. Kritiker und Regierung sind sich einig: Ein Großteil dieses Anstiegs ist nicht auf eine Zunahme schwerer Erkrankungen zurückzuführen, sondern auf die einfache Verfügbarkeit von Privatrezepten über Online-Plattformen.
Wie der Deutsche Bundestag in seinem Textarchiv zur aktuellen Ausschusssitzung berichtet, zielt der neue Gesetzentwurf (Drucksache 21/3061) darauf ab, diese Praxis einzudämmen. Die Regierung spricht offen davon, dass die ursprüngliche Intention des Gesetzes – die Versorgung schwerkranker Patienten zu erleichtern – durch eine Art „Legalisierung durch die Hintertür“ untergraben werde. Telemedizinische Anbieter, die Rezepte oft ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt und nur basierend auf Fragebögen ausstellen, sind dabei der Hauptadressat der geplanten Verschärfungen.
Experten zwischen Patientenschutz und Missbrauchsbekämpfung
In der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss in dieser Woche (KW 03/2026) zeigten sich die geladenen Sachverständigen und Fachverbände grundsätzlich offen für die Reformpläne. Der Konsens ist deutlich: Die medizinische Integrität der Cannabis-Therapie muss gewahrt bleiben. Wer Cannabis auf Rezept erhält, soll dies aufgrund einer medizinischen Indikation tun und nicht zu Freizeitzwecken.
Dennoch mahnten Experten zur Vorsicht bei der Formulierung der neuen Paragrafen. Es müsse sichergestellt werden, dass durch den Kampf gegen den Missbrauch nicht erneut bürokratische Hürden für jene Patienten aufgebaut werden, die tatsächlich auf die Medikamente angewiesen sind – etwa Schmerzpatienten oder Menschen mit spastischen Erkrankungen. Die Fachverbände sehen hier noch Nachbesserungsbedarf am Entwurf, um eine effektive Steuerung zu erreichen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.
Was bedeutet das für Patienten und Ärzte?
Sollte die Novellierung wie geplant beschlossen werden, dürften die Anforderungen an die ärztliche Sorgfaltspflicht bei der Verschreibung von Cannabis deutlich steigen. Für reine „Rezept-Plattformen“ könnten schwere Zeiten anbrechen, während niedergelassene Ärzte, die ihre Patienten persönlich betreuen, in ihrer therapeutischen Hoheit bestärkt werden sollen.
Für den Gesetzgeber ist es ein Balanceakt: Einerseits soll der im April 2024 gewährte erleichterte Zugang für chronisch Kranke nicht zurückgenommen werden. Andererseits muss der Staat regulierend eingreifen, wenn medizinische Ressourcen zweckentfremdet werden. Die kommenden Wochen der parlamentarischen Beratung werden zeigen, wie eng das rechtliche Korsett für medizinisches Cannabis in Deutschland künftig geschnürt sein wird.

