Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich in Deutschland die Zustellung von Steuerbescheiden. Für Steuerpflichtige mit einem aktiven Elster-Konto wird die digitale Bereitstellung zum Standard. Wer seine Schreiben vom Finanzamt weiterhin auf Papier erhalten möchte, muss die entsprechende Einstellung selbst vornehmen. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf pnp.
Elektronischer Steuerbescheid wird zum Standard
Bislang müssen Elster-Nutzer der elektronischen Bereitstellung von Dokumenten gesondert zustimmen. Ab Anfang 2027 ändert sich dieses Prinzip: Wer über ein aktives Benutzerkonto verfügt, erhält Steuerbescheide und weitere Mitteilungen der Finanzverwaltung grundsätzlich digital.
Ein vollständiger Verzicht auf Papierpost ist jedoch nicht vorgesehen. Steuerpflichtige können sich weiterhin für eine dauerhafte postalische Zustellung entscheiden. Die entsprechende Funktion lässt sich in Elster im Bereich für Formulare, Leistungen und elektronische Bekanntgabe auswählen.
Die Änderung ist insbesondere für Menschen relevant, die ihre Steuererklärung bereits online abgeben, den endgültigen Steuerbescheid bislang aber weiterhin per Post erhalten.
Der Steuerbescheid kommt nicht per E-Mail
Die neue Regelung bedeutet nicht, dass das Finanzamt den vollständigen Steuerbescheid direkt per E-Mail verschickt. An die hinterlegte E-Mail-Adresse wird lediglich eine Nachricht gesendet, dass ein neues offizielles Dokument verfügbar ist.
Der eigentliche Steuerbescheid muss anschließend über das Elster-Konto oder eine kompatible Steuersoftware abgerufen werden.
Steuerpflichtige sollten deshalb rechtzeitig überprüfen:
- ob die hinterlegte E-Mail-Adresse noch aktuell ist;
- ob die erforderlichen Benachrichtigungen aktiviert sind;
- ob der Zugang zum Elster-Konto funktioniert;
- ob das für die Anmeldung verwendete Zertifikat noch gültig ist.
Besonders wichtig ist eine regelmäßige Kontrolle der Benachrichtigungen. Steuerrechtliche Fristen können bereits zu laufen beginnen, auch wenn der Nutzer das Dokument noch nicht tatsächlich geöffnet hat.
Einspruchsfrist kann vor dem Lesen des Dokuments beginnen
Die digitale Bereitstellung hat rechtliche Konsequenzen. Ein elektronisch bereitgestellter Steuerbescheid gilt in der Regel am vierten Tag nach seiner Bereitstellung als bekannt gegeben.
Ab dem gesetzlich maßgeblichen Zeitpunkt beginnt die Frist für einen möglichen Einspruch gegen den Steuerbescheid. Dafür steht Steuerpflichtigen normalerweise ein Monat zur Verfügung.
Wer E-Mail-Benachrichtigungen ignoriert oder sich nur selten bei Elster anmeldet, riskiert deshalb, dass bereits ein Teil der Einspruchsfrist verstrichen ist, bevor der Steuerbescheid tatsächlich gelesen wurde.
Steuerbescheide auf Papier bleiben weiterhin möglich
Die Umstellung auf digitale Zustellung bedeutet nicht, dass Papierpost für alle Steuerpflichtigen abgeschafft wird.
Menschen ohne aktives Elster-Konto erhalten ihre Steuerunterlagen weiterhin per Post. Auch Elster-Nutzer können sich bewusst für die Zustellung eines Steuerbescheids auf Papier entscheiden, wenn sie die digitale Variante nicht nutzen möchten.
Dafür muss die entsprechende Option für die postalische Zustellung rechtzeitig aktiviert werden. Relevant ist dies beispielsweise für Menschen, die das Internet zwar für die Abgabe ihrer Steuererklärung nutzen, wichtige Steuerunterlagen aber weiterhin in Papierform erhalten und aufbewahren möchten.
VdK warnt vor Nachteilen für Menschen ohne Internetzugang
Die zunehmende Digitalisierung staatlicher Dienstleistungen wirft auch Fragen zur Erreichbarkeit für ältere Menschen und Personen auf, die das Internet kaum oder gar nicht nutzen.
Nach Angaben des Sozialverbands VdK leben rund 2,8 Millionen Menschen in Deutschland ohne Internetzugang. Gründe dafür können unter anderem das Alter, gesundheitliche Einschränkungen, fehlende technische Kenntnisse oder eine unzureichende technische Ausstattung sein.
Der VdK fordert deshalb, analoge Zugangswege zu staatlichen Dienstleistungen beizubehalten. Die Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen beim Zugang zu Behördenleistungen benachteiligt werden.
Bei Steuerbescheiden bleibt die Papierlösung grundsätzlich erhalten: Wer kein aktives Elster-Konto besitzt, kann den offiziellen Bescheid weiterhin auf dem Postweg erhalten.
Was Elster-Nutzer vor 2027 überprüfen sollten
Wer seine Steuererklärung bereits elektronisch einreicht, sollte die Einstellungen seines Benutzerkontos vor Inkrafttreten der neuen Regelung kontrollieren.
Wer mit der digitalen Bereitstellung einverstanden ist, sollte insbesondere prüfen, ob die hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist und Benachrichtigungen zuverlässig ankommen. Wer seinen Steuerbescheid dagegen weiterhin auf Papier erhalten möchte, sollte rechtzeitig die dauerhafte postalische Zustellung auswählen.
Die neue Regelung soll ab dem 1. Januar 2027 gelten und betrifft vor allem Steuerpflichtige mit einem aktiven Elster-Konto.
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