Wie sicher sind die Spareinlagen bei den Banken?

„Die Renten sind sicher“. Seit diesem legendären Satz eines ehemaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung wird es dem gemeinen Bürger bange, wenn der an den Bestand seiner Alterssicherung denkt. Spätestens seit dem Jahr 2008 werden diese Gedanken aber durch Sorgen verdrängt, die in immer kürzer werdenden Abständen jeden Bankkunden beim Studium seiner bevorzugten Tageszeitung befallen. In Zeiten zusammenbrechender Großbanken, offensichtlich notwendiger staatlicher Finanzmarktstabilisierungsfonds und teilverstaatlichter Banken fragt sich der Durchschnittsbürger nämlich nicht vordringlich, ob er seine Altersversorgung noch ungekürzt in Anspruch nehmen kann, sondern er will vielmehr wissen, ob sein Geld, das er auf seiner Bank mehr oder weniger lukrativ angelegt hat, noch sicher ist.

Losgelöst von vorwiegend politisch motivierten Äußerungen diverser Volksvertreter, wonach man in Sachen Währungs- und Bankenstabilität selbstverständlich alles im Griff habe, gibt es in Deutschland tatsächlich sowohl gesetzliche Instrumente als auch Vorkehrungen bei den Banken selber, die die Spargelder der Deutschen auch im Krisenfall absichern sollen.

Dieses Sicherungssystem beruht auf zwei tragenden Säulen. Zum einen werden Geldeinlagen bei Banken nach den Bestimmungen des seit dem 01.08.1998 geltenden Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geschützt. Zum anderen unterhalten Banken und Sparkassen auf freiwilliger Basis eine weitere Einlagensicherung, um Kundengelder im Falle der Insolvenz eines Kreditinstituts zu schützen.