Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Stellung von Sicherheiten während der Laufzeit des Kredits
Bei fortlaufender, regelmäßiger Bonitätsprüfung durch die Bank werden bei Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten wie Änderungen im Zahlungsverhalten zumeist durch die Buchhaltung registriert und sollten beiderseits zur Aufnahme von Gesprächen über die Modalitäten der weiteren Vertragsbeziehung führen.
Die Sachbearbeiter reagieren dabei auf Signale wie die Nichterreichbarkeit des Kunden bzw. des Ansprechpartners des Geschäftskunden, Veränderungen in der Geschäftsführung und des Betriebs, stockende Bedienung der monatlichen Annuitäten des Darlehens bis hin zum Auflaufen von Rückständen auf den Konten. Ernste Anzeichen sind dabei auch Pfändungsmaßnahmen Dritter, die der Bank zugestellt werden. In der Regel wird in diesen Fällen eine zusätzliche Absicherung der Kredite angefordert, um eine etwaige über die Vertragsbedingungen bei Verschlechterung der Vermögenssituation oder bei Ratenrückständen vorgesehene Darlehenskündigung zu vermeiden.
Wie bereits bei Kreditvergabe sind die erwähnten Sicherungsmittel wie beispielsweise die Abtretung von Forderungen gegenüber Geschäftspartnern, Käufern, Mietern, Versicherungen sowie anderen Banken etc. oder auch die Sicherungsübereignung eines Fahrzeugs oder von Warenlagern. Die Übernahme von Bürgschaften oder der Eintritt eines weiteren Schuldners in die Vertragsbeziehung durch Schuldmitübernahme können ebenfalls über die aufgetretenen Schwierigkeiten hinweghelfen. Darüber hinaus kommen auch dingliche Sicherheiten wie die Bestellung einer Grundschuld an einer Immobilie oder nachrangig an dem Beleihungsobjekts in Betracht. Jedenfalls sind diese weiteren Vereinbarungen als Anlage zum ursprünglichen Vertrag schriftlich niederzulegen. Bereits aufgelaufene Ratenrückstände sind im Rahmen einer Zahlungsvereinbarung in überschaubarem Zeitrahmen auszugleichen.
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