In Deutschland wird eine neue Steuer auf zuckerhaltige Getränke vorbereitet, die sich direkt auf die Preise von Coca-Cola, Limonaden und anderen Produkten mit hohem Zuckergehalt auswirken könnte. Nach dem Gesetzentwurf sollen die neuen Regeln ab Juli 2027 gelten. Die Höhe der Abgabe soll davon abhängen, wie viel Zucker in 100 Millilitern eines Getränks enthalten ist. Schreibt bankrecht-ratgeber mit Bezug auf finance.yahoo.
So hoch soll die Steuer auf zuckerhaltige Getränke ausfallen
Der Entwurf sieht mehrere Steuersätze vor. Je höher die Zuckerkonzentration, desto höher fällt die zusätzliche Abgabe pro verkauftem Liter aus.
Für Getränke mit einem Zuckergehalt ab fünf Gramm je 100 Milliliter ist eine zusätzliche Belastung von 26 Cent pro Liter vorgesehen. Bei einem Zuckergehalt zwischen sieben und zehn Gramm steigt die Abgabe auf 32 Cent.
Der höchste Satz soll für Produkte gelten, die mehr als zehn Gramm Zucker je 100 Milliliter enthalten. In diesem Fall beträgt die Steuer 38 Cent pro Liter.
Die geplante Staffelung sieht damit folgendermaßen aus:
- ab 5 Gramm Zucker je 100 ml – zusätzlich 0,26 Euro pro Liter;
- zwischen 7 und 10 Gramm – 0,32 Euro pro Liter;
- mehr als 10 Gramm – 0,38 Euro pro Liter.
Die Schwelle für die neue Steuer wurde bei fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter angesetzt. In einer früheren Phase war noch ein Grenzwert von 4,5 Gramm im Gespräch, dieser wurde später jedoch angehoben.
So viel könnte klassische Coca-Cola teurer werden
Klassische Coca-Cola enthält rund 10,6 Gramm Zucker je 100 Milliliter und würde damit in die höchste Steuerkategorie fallen.
Bei einer Abgabe von 38 Cent pro Liter ergibt sich für eine 1,5-Liter-Flasche eine zusätzliche steuerliche Belastung von 57 Cent.
Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass der Verkaufspreis im Handel exakt um diesen Betrag steigt. Entscheidend ist, in welchem Umfang Hersteller und Händler die zusätzliche Belastung an die Verbraucher weitergeben.
Coca-Cola Zero und Light sollen steuerfrei bleiben
Zuckerfreie Getränke wurden in der aktuellen Fassung des Entwurfs von der geplanten Abgabe ausgenommen. Coca-Cola Zero, Coca-Cola Light und vergleichbare Produkte sollen daher nicht besteuert werden, nur weil sie Süßstoffe anstelle von Zucker enthalten.
Zuvor war eine breitere Besteuerung diskutiert worden, die möglicherweise auch Getränke mit niedrigem oder gar keinem Zuckergehalt betroffen hätte. Von diesem Ansatz wurde inzwischen Abstand genommen.
Entscheidend für die Besteuerung soll damit der tatsächliche Zuckergehalt des Getränks sein.
Welche Getränke von der Steuer ausgenommen werden sollen
Der Gesetzentwurf sieht mehrere Ausnahmen vor. Reine Frucht- und Gemüsesäfte sollen demnach nicht unter die neue Steuer fallen.
Eine Befreiung ist außerdem für Getränke vorgesehen, die aus reinem Fruchtsaft oder Fruchtsaftkonzentrat und Wasser hergestellt werden, sofern kein zusätzlicher Zucker zugesetzt wird.
Darüber hinaus sollen folgende Produkte ausgenommen werden:
- alkoholfreier Wein;
- alkoholfreier Sekt;
- alkoholfreies Bier;
- Getränke auf Milchbasis;
- pflanzliche Milchalternativen wie Soja-, Hafer- oder Reisdrinks.
Die neue Regelung würde sich damit in erster Linie auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke konzentrieren.
So viel Geld soll die neue Steuer einbringen
Das Bundesfinanzministerium rechnet bereits im ersten Jahr mit erheblichen zusätzlichen Einnahmen.
Da die Steuer erst im Juli 2027 eingeführt werden soll, werden die zusätzlichen Einnahmen für die zweite Jahreshälfte auf rund 945 Millionen Euro geschätzt.
Im darauffolgenden vollständigen Jahr könnten die Einnahmen den Berechnungen zufolge bei etwa 1,155 Milliarden Euro liegen.
Im Gesetzentwurf spielt die finanzielle Wirkung der neuen Abgabe eine wichtige Rolle. Gleichzeitig sollen die gestaffelten Steuersätze für Hersteller einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.
Gesetzentwurf befindet sich noch in der Abstimmung
Die geplanten Regelungen sind noch nicht endgültig beschlossen. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien und den Ländern.
Für das weitere Gesetzgebungsverfahren wird eine Einbringung über die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD erwogen. Ein solches Vorgehen könnte das parlamentarische Verfahren beschleunigen.
Bleiben die vorgesehenen Eckpunkte unverändert, soll die neue Besteuerung zuckerhaltiger Getränke in Deutschland ab Juli 2027 gelten.
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