Kreditsicherheiten
Anspruch auf Freigabe von Kreditsicherheiten
- Ab wann besteht ein Anspruch des Sicherungsgebers auf Freigabe der Sicherheit?
- Was ist eine Zweckerklärung?
- Sind "weite" Zweckerklärungen zulässig?
- Übernahme der persönlichen Haftung
- Mehrere Sicherungszweckerklärungen
- Wie entsteht eine nachträgliche Übersicherung?
- Wann besteht ein Freigabeanspruch aus Übersicherung?
- Muss der Freigabeanspruch ausdrücklich im Sicherungsvertrag vereinbart werden?
- Ist eine Teilvalutierung von Grundschulden denkbar?
- Übersicherung aufgrund mehrerer Sicherheiten
Mr. Wong